Was tun? Neueres MacBook ohne Rechnung

TinaRawatta

Boskoop
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Hallo,

ich erzähle mal die Geschichte von Anfang an:

Vor fast 2 Monaten habe ich ein Anzeige gefunden in der ein MacBook wenig gebraucht verkauft wurde.
Die Anzeige lautete wie folgt:
Apple MacBook Notebook weiß

Prozessor: Intel Core 2 Duo 2,16GHz
Ram Speicher: 2GB RAM
Festplatte: 120GB HDD
Laufwerke: DVD+- DL RW
Notebook Tasche + Ersatzakku und Orginalsoftware (MAc OX 10) und Windows XP Professinal (mit Mac Bootcamp kann man es installieren) Fernbedienung, Rechnung und alle Beschreibungen + die Spiele C&C 3 Tiberian Sun und C&C Generals + Add on Zero Hours

Preis nach Vereinbarung
MacBook war ein Geschenk und ist Neu, hatte es nur 3 mal in Betrieb, daher auch keine Gebrauchsspuren.

Also den Verkäufer angeschrieben, auf einen Preis geeinigt, er mir Bankverbindung geschickt, ich ihm Überweisungsbestätigung, er mir Versand bestätigt.
Und dann ging es los.
Es dauerte fast 2 Wochen bis ich mein Macbook hatte.
Voller Freude das Paket geöffnet, erste Entäuschung.
Drinnen "nur" das MacBook mit Fernbedienung, Original CD´s MacOS und die Laptoptasche.
Der Rest fehlte.
MacBook eingeschalten, 2te Entäuschung, nicht 2.16 sondern 2.0, nicht 120GB sondern 80GB, nicht 2GB sondern 1GB, na wenigstens das mit dem Laufwerk stimmte.
Coconut zeigte das der Akku schon 73 Ladezyklen hinter sich hatte, von wegen also nur 3x verwendet.
Verkäufer angeschrieben, was das denn soll (habe mich höflicher ausgedrückt).
1GB Ram liege bei ihm, ausserden eine 120er externe Festplatte und den Rest wird er mir auch noch zuschicken.
1GB Ram nutzten mir leider nicht viel, da ich ja 2GB haben wollte und nur 2x512MB im MacBook waren.
Also mit dem Verkäufer auf einen Preisnachlas geeinigt, wenn ich auf das alles verzichte, ausser der Rechnung, die schickt er mir noch nach.
So alles erledigt, nur das ich bis heute auf die Rechnung warte.
Ist schon abgeschickt, kann nichts dafür wenn die sie bei der Post verschlampen, Rechnung beim Händler angefordert wird mir zugeschickt, bla bla bla...
Gestern nun die Aussage er habe es beim Mediamarkt gekauft (welcher es war hat er mir wieder nicht verraten).
Ich glaube kaum, das man beim Mediamarkt ein Rechnunsduplikat anfordern kann.
Dort bekommt man ja nur einen Kassenzettel oder irre ich mich da.
Da könnte ja dann jeder komme und sagen ich habe da und da dieses und jenes gekauft, die Rechnung verloren, bitte um eine Neue.
Auf Anfragen, was denn nun mit der Rechnung sei bekomme ich nur mehr patzige Antworten...

Lange Rede kurzer Sinn:
Laut Appleseite hat das Gerät Garantie bis 23.3.2008.
Auch ohne eine Rechnung?
Wenn ich die Garantie mittels Apple Care auf /um 3 Jahre verlängere, brauche ich dann auch eine Rechung im Garantiefall?
Vielen Dank und lg
Tina
 

Mure77

Golden Noble
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Hast Du eine Rechtschutz ? Dann gehe dagegen an ! Sofort und ohne Gnade !
 

Murcielago

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Normalerweise hast du 14 tage Rückgaberecht laut Fernabsatzgesetz...oder?
JGmerek kennt sich da aber besser aus als ich:)
 

TinaRawatta

Boskoop
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Naja, 14 Tage sind schon lange um.
Rechtsschutzversicherung muss ich mich mal erkundigen.
Freiwillig wird er es wohl nicht zurücknehmen....
lg
Tina
 

ruelpsnase

Tokyo Rose
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Die Rechtsschutzversicherung schützt leider nicht vor Idioten und Betrügern, wobei es ja auch tatsächlich sein kann, dass etwas auf dem Postweg verloren geht - ob tatsächlich einfach "futsch" oder "mit Absicht".

Wenn Du herausbekommen kannst, in welchem MediaMarkt das gekauft wurde und den Tag ungefähr einkreisen kannst, dann kann man im MediaMarkt eine Rechungskopie anfertigen. Mir ist auch einmal eine Originalrechnung flöten gegangen - da ich aber bei allem, was mehr als 100 Euro kostet, eine Rechnung (statt eines einfachen Kassenzettels) erstellen lasse, konnte man die Buchung im MediaMarkt-System relativ leicht herausfischen. Einfach 'mal in der Buchhaltung des passenden MMs anrufen und freundlich fragen.

(das 14tägige Rückgaberecht gilt übrigens nur bei Geschäften zwischen Verbrauchern und Kaufleuten bzw. Gewerbe - bei Kauf von privat an privat gilt "nur" das BGB und in Deinem Fall solltest Du tatsächlich erwägen, einen Anwalt einzuschalten, der sich das genauer ansieht.)
 

Kaffee?

Transparent von Croncels
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(das 14tägige Rückgaberecht gilt übrigens nur bei Geschäften zwischen Verbrauchern und Kaufleuten bzw. Gewerbe - bei Kauf von privat an privat gilt "nur" das BGB und in Deinem Fall solltest Du tatsächlich erwägen, einen Anwalt einzuschalten, der sich das genauer ansieht.)

Das Gegenteil von gut ist nicht schlecht, sondern gut gemeint. So auch bei diesem unzutreffenden Hinweis. Das Widerrufsrecht ist kein Sonderrecht zwischen Unternehmern und Verbrauchern, sondern Teil des BGB, geregelt in § 312 d I 1 BGB. Nach dieser Norm steht einem Verbraucher bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht iSv § 355 BGB zu. In diesem Zusammenhang spielt es überhaupt keine Rolle, ob es sich um einen Verbrauchsgüterkauf (=von einem Unternehmer an eine Privatperson) oder einen Kauf von privat an privat handelt. Einziger Unterschied: Beim Verkauf von privat an privat kann der § 312 d BGB durch Individualvereinbarung ausgeschlossen werden. Geschieht das nicht, gilt die oben genannte Rechtslage, also das Widerrufsrecht. Dieses beschränkt sich auch nur dann auf zwei Wochen, wenn der Verbraucher vorher ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert wurde, vgl. § 355 II und III BGB.

@TinaRawatta: Ich bewundere Deine Geduld mit dem Verkäufer. Was Du schilderst, nenne ich arglistige Täuschung, § 123 BGB, und berechtigt zur Anfechtung des Kaufvertrages. Ich hätte mit ihm schon lange kurzen Prozeß gemacht.
 
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Mure77

Golden Noble
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Wenn das Gerät nicht die versprochenen Eigenschaften hat dann ist das ein arglistig verschwiegener Mangel der 30 Jahre lang gerügt werden kann.

Ich würde die Sache, wenn sie wirklich so ist zum Anwalt bringen, Die Kosten Deines Anwalts muss er dann sowieso zahlen.

Oder versuche es erstmal mit einer Anwaltsdrohung und dann siehst Du weiter. Vielleicht kennst Du auch einen Anwalt der Dir für 50 Euro oder so mal einen Brieg aufsetzt.
 

skueper

Niederhelfenschwiler Beeriapfel
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@Kaffee?:

Hm, ich kann Dir da nicht so ganz folgen.

Nach §312d Abs.1 BGB steht dem Verbraucher bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach §355 BGB zu.

Wenn ich jetzt im BGB nachschaue, was ein Fernabsatzvertrag ist, so sagt mir §312b Abs. 1 BGB:
"Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden..."

Mich würde interessieren aus welcher Konstellation im BGB sich das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen auch auf Verträge zwischen 2 Verbrauchern erweitert.
 

TinaRawatta

Boskoop
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Hallo,
also Rechtsschutz jabe ich leider keinen.
Ich habe schon angedeutet, das wenn ich die Rechnung nicht innerhalb eines gewissen Zeitraumes bekomm ich die Angelegenheit weitergeben werde.
Lies ihn aber irgendwie kalt, da er meint, das er sie ja geschikt hat und somit der Vertrag erfüllt sei.
Das ich sie nicht bekommen habe ist ihm egal. Er hat Zeugen, das er es verschickt hat. Allerdings hat er es laut seiner Angabe nur ganz normal per Brief geschickt, also nicht einmal Eingeschrieben...
Jedenfalls weiß ich jetzt schon mal welcher Mediamarkt es war, wenn er mir nun noch das Datum des Kaufes verrät, dann kann ich mal morgen nachfragen wie es mit einer Ersatzrechnung aussieht.
Vielen Dank für Eure Hilfe und lg
Christina
 

Kaffee?

Transparent von Croncels
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Mich würde interessieren aus welcher Konstellation im BGB sich das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen auch auf Verträge zwischen 2 Verbrauchern erweitert.

Leute, ich habe einen Fehler gemacht, für den ich Euch um Entschuldigung bitten muß. Erst der Beitrag von skueper hat mich dazu verleitet, erneut nachzuschlagen (auch in der Kommentarliteratur). Ich habe die Bestimmungen über ein etwaiges Widerrufsrecht (§ 312 d BGB) mit den Möglichkeiten des Gewährleistungsausschlusses beim Privatverkauf im Eifer des Gefechts verwechselt. Das ist ein Komplex, der nicht nur praktisch häufig nachgefragt wird, sondern auch hier bei Apfeltalk. Das habe ich völlig durcheinandergewirbelt. Mea culpa.

Skueper hat völlig zu recht darauf hingewiesen, daß die Regeln des Fernabsatzes ausschließlich zwischen einem Unternehmer iSv § 14 BGB und einem Verbraucher Anwendung finden. Zwar ist die Rechtsprechung sehr verbraucherfreundlich und bemüht, den Unternehmerbegriff gerade in Bezug auf Ebay ziemlich weit auszulegen (bspw. gilt auch ein Verkäufer, der in kurzer Zeit viele Artikel oder aber gleichartige Artikel verkauft, als Unternehmer), zwischen Privatleuten findet § 312 b I BGB jedoch bereits nach dem Wortlaut keine Anwendung.

Daher besteht im vorliegenden Fall keine Möglichkeit des Widerrufes, die Threaderstellerin kann sich aber die bereits erwähnte Möglichkeit der Anfechtung nach § 123 BGB offenhalten, was ebenfalls zur Rückabwicklung des Vertrages führen würde.
 

ruelpsnase

Tokyo Rose
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*räusper*

Ich erweitere meine schon einmal gemachte Aussage "Frag 4 Anwälte und Du bekommt 5 Meinungen" zu "frag einen Anwalt und Du bekommst zwei Meinungen" ;) ;) ;) *kicher*

Ok, mein völlig universeller Tipp zu allen Streitigkeiten: unter www.frag-einen-anwalt.de bekommt man für günstiges Geld zumindest einen Hinweis darauf, ob ein gerichtliches Vorgehen Erfolg verspricht oder nicht. Danach sollte man entscheiden, ob man einen Anwalt beauftragt, der sich damit intensiver beschäftigt. Manchmal vergisst man auch einige Dinge hier in den Foren zu erwähnen, die rechtlich aber von Bedeutung sind, so dass manchmal alle guten (und gut gemeinte) Ratschläge überhaupt nicht förderlich sind.
Überhaupt ist die Drift zwischen "Recht haben" und "Recht bekommen" manchmal sehr groß ;)
 

Skeeve

Pomme d'or
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Also ehrlich, Tina! Du bist viel zu gutmütig. Der gelieferte Rechner entsprach ja wohl absolut nicht dem beschriebenen. Ich hätte sofort mein Geld zurückgefordert.
 

Kaffee?

Transparent von Croncels
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Überhaupt ist die Drift zwischen "Recht haben" und "Recht bekommen" manchmal sehr groß ;)

Manchmal aber auch nicht. Die Fälle, bei denen das Gerechtigkeitsgefühl auf der einen Seite und der Ausgang des Rechtsstreits auf der anderen nicht in Einklang zu bringen sind, sind zum Glück viel seltener, als man denkt. Das über 100jährige BGB ist ein so unglaublich klug und fein austariertes System, das ich vor den dahinter stehenden Köpfen immer wieder meinen Hut ziehe.

Dem Beitrag von Skeeve kann ich nur zustimmen. Für viele, die mit der Juristerei beruflich nichts am Hut haben, stellt der Gang zum Anwalt (und erst recht vor Gericht) eine große nervliche Belastung dar. Manchen muß man wirklich erst grundlegende Strukturen des Rechtssystems erklären und Vorurteile abbauen, damit sie sich psychisch in der Lage sehen, ihre Rechte auch durchzusetzen und einige von denen wurden wirklich derbe über den Tisch gezogen! Manchmal frage ich mich, warum mir das nie passiert. Solche Leute wären bei mir genau an der richtigen Adresse... :-D

Hoffentlich gibt es von Tina noch ein Feedback.