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Strafrechtliche Betrachtung zum SIM-Unlock beim iPhone

.david

Filippas Apfel
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Strafrechtliche Betrachtung zum Unlock mittels SIM-Adaptern beim iPhone

Wichtig:

Diese Betrachtung bezieht sich nicht auf SW-Unlock-Verfahren!

Es geht hier um den §269 StGB (Fälschung beweiserheblicher Daten). Die damit zusammenhängenden Betrachtungen beziehen sich daher auf die Unlock Verfahren mittels SIM-Adapter-Karten (zusätzliche Karten, die mit der eigenen SIM ins Gerät eingesetzt werden) und mittlerweile im Netz vehement beworben werden.

Die beim SW-Unlock vorgenommenen Eingriffe sind mit denen von SIM-Adaptern nicht zu vergleichen und kommen daher für §269 auch nicht in Betracht!

Im Gegensatz dazu werden beim Einsatz von SIM-Adaptern im GSM Netz falsche Identitäts-Daten vorgespiegelt. Ein Nachvollziehen, wer sich wann und wo eingebucht hat, wird dadurch verhindert. Dass dies die Netzprovider nicht gerne sehen ist das eine und kann mit der Sperrung der IMEI des Gerätes enden - andererseits sieht dies auch von staatlicher Seite bedenklich aus, weil die Vorspiegelung falscher Identitäten strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

StGB Vergehen werden vom Staat als Straftaten direkt geahndet:

Das Strafrecht ist ein methodisch selbständiger Teil des öffentlichen Rechts, in welchem für schuldhaft begangenes Unrecht teils schwerwiegende staatliche Sanktionen vorgesehen sind.
(Ende der Vorlesung :))

Die Tatsache, dass einige SIM-Adapter Hersteller behaupten, bei ihren Karten würden solche Eingriffe nicht vorgenommen, ist technisch leider (bisher) Unfug.

Die weiter unten (von mrmik666) gepostete Meinung eines Anwalts zum iPhone und dessen Unlock setzt voraus, dass das iPhone als "Werk der angewandten Kunst" im Sinne des §2UrhG gesehen wird - m.E. eine etwas exotische Meinung. Wie man auch immer dazu steht: solange dies nicht durch Apple in diesem Sinne verfolgt wird, hat das auch keine rechtliche Relevanz. Das StGB hingegen schon.

(Dies ist keine Rechtsberatung im Sinne des RDG)
 
Zuletzt bearbeitet:

eyecandy

Graue Französische Renette
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???
1. Du hast recht, aber Jeder kann selbst entscheiden, ob er sich strafbar macht oder nicht...
2. Kannst du mir mal einen Fall nennen, der zu einem Strafverfahren geführt hat? Das würde mich echt interessieren, auch wenn "eyecandy" sich ein bisschen angegriffen fühlt...
ad 1) ganz so einfach ist das nicht. es gibt die anstiftung zu straftat. und, du verstösst im übrigen damit gegen die forumsbestimmungen ("jegliche diskussion über illegale ... angebote ist auf apfeltalk strikt verboten")

ad 2) da der entsprechende tweak erst für 3g iphones genutzt wird, gibt es noch keine entsprechenden verfahren. die werden aber nicht auf sich warten lassen. von ersten imei-sperren ist bereits berichtet worden.
 

mrmik666

Fießers Erstling
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Nutzer des iPhone

Wer gegen entgegen den vorstehenden Ausführungen den SIM-Lock des iPhone entfernt, verliert damit seine Nutzungsrechte daran und verstößt gegen § 95a UrhG. Ihm drohen daher die in §§ 97 ff. UrhG aufgeführten zivilrechtlichen Sanktionen. Wird der Rechtsverstoß von einem Angestellten oder Beauftragten eines Unternehmens begangen, so haftet dafür gem. § 100 UrhG auch der Inhaber des Unternehmens.
Strafbar allerdings ist die Entfernung des SIM-Lock und der Einsatz des iPhone mit einer SIM-Lock-freien Telefonkarte für den Benutzer/Eigentümer nicht, soweit dies ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt (§ 108b UrhG). Die gewerbs- oder außerprivate Entfernung des SIM-Lock ist dagegen strafbar.
Rn.8

Anbieter von Umgehungslösungen für das iPhone

Wer Lösungen öffentlich, also z. B. im Internet, anbietet, mit denen der Schutz des iPhone durch den SIM-Lock entfernt werden kann, egal auf welche Weise, der macht sich strafbar, denn er handelt nicht mehr ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch. Auch der Strafausschluss "ausschließlich ... auf einen derartigen Gebrauch bezieht" in § 108b UrhG greift nicht ein, denn kein Anbieter von Umgehungslösungen im Internet kann sicher sein, dass ausschließlich Privatpersonen diese Lösungen anwenden werden. Der Anbieter macht sich also zumindest der Anstiftung (§ 26 StGB) oder Beihilfe (§ 27 StGB) strafbar, wenn ein Nutzer mit Hilfe seiner Lösung vorsätzlich den Schutz durch den SIM-Lock umgeht.
Wer sich allerdings technisch versichert, dass nur seine Freunde und Familienangehörigen die Lösung von der Webseite herunterladen können (z. B. in Form eines durch Passwort u. Benutzerkennung geschützten Zugang), für den scheidet die Strafbarkeit aus.
Rn.9

Werbung für Umgehungslösungen

Soweit Dritte für eine Umgehungslösung werben oder den direkten Zugang zu ihr durch einen Link auf einer eigenen Webseite anbieten, können sich diese Dritten ebenfalls wegen Anstiftung oder Beihilfe strafbar machen. Zudem kann gegen sie ein Bußgeld gem. § 111a Abs. 1 Ziff. 1 b) UrhG verhängt werden. Denn bei dem Anbieten eines solchen Links handelt es sich zumindest dann um eine "Werbung" im Sinne des § 95a Abs. 3 Ziff. 1 UrhG, wenn auf der Webseite nur über die Umgehungslösung selbst berichtet wird, ohne dass eine kritische Distanz deutlich wird, indem z. B. in dem auf rechtliche Bedenken hingewiesen wird (vgl. Oberlandesgericht München, MMR 2005, 770 - Heise online). Zudem kann eine "Dienstleistung" im Sinne des § 95a Abs. 3 Ziff. 1 UrhG vorliegen, weil darunter auch konkrete Anleitungen zur Umgehung einer technischen Schutzmaßnahme fallen. Dabei muss sich die konkrete Anleitung noch nicht einmal direkt auf der Webseite befinden. Ein Link auf eine fremde Webseite, auf der sich unmittelbar die Umgehungsanleitung/-lösung findet, reicht dazu aus. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist der betreffende Beitrag keine von der Pressefreiheit geschützte redaktionelle Berichterstattung mehr.

Quelle:http://www.ojr.de/index.html?/2007/3.htm
 

Nathea

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Da diese Betrachtung der strafrechtlichen Seite der SIM-Unlocks zu wichtig ist, um mit dem Rest eines ein wenig "vermurksten" Threads im Trash zu landen, habe ich die relevanten Beiträge kurzerhand hierher kopiert. Ich hoffe, die Schreiber sind damit einverstanden - wichtig genug ist die Thematik allemal.

Nachtrag:
Diese Beiträge stellen lediglich Hinweise von Apfeltalkern dar, die sich entweder in der Sache etwas besser auskennen oder aber diesbezüglich belesener sind als andere.
Dies ist keine Rechtsberatung!
 
Zuletzt bearbeitet:

eyecandy

Graue Französische Renette
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hier noch der $ 269 stgb, der in zusammenhang mit der gefälschten imsi-netzanmeldung - die sich ja alle(!) sim-unlock-lösungen zu nutze machen - zur anwendung gebracht werden kann. strafrahmen: bis zu drei jahren gefängnis!

§ 269 stgb
fälschung beweiserheblicher daten


(1) wer zur täuschung im rechtsverkehr beweiserhebliche daten so speichert oder verändert, dass bei ihrer wahrnehmung eine unechte oder verfälschte urkunde vorliegen würde, oder derart gespeicherte oder veränderte daten gebraucht, wird mit freiheitsstrafe bis zu fünf jahren oder mit geldstrafe bestraft.

(2) der versuch ist strafbar.

(3) § 267 abs. 3 und 4 gilt entsprechend.
 

.david

Filippas Apfel
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Ich habe den Eingangsbeitrag ergänzt.
 

Telefonix

Alkmene
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Beitrag im Online Journal Recht ist wirklich interessant und lesenswert!
 

Masterle

Jonagold
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Bevor es auch hier zu Diskussion kommt. Ich rate jedem sich, sofern er zugang hat, in eine Uni zu gehen und dort einblick in den Tröndle/Fischer zu nehmen.
§ 269 StGB ist nämlich nicht ohne weiteres (obwohl hier des öfteren anders behauptet) auf das davorschalten einer "Unlock Simkarte" anwendbar.
Dementsprechend rate ich auch, sich nicht verunsichern zu lassen.
Mithin kann man davon ausgehen dass ein Strafverfahren, sofern man einen Staatsanwalt findet der einen Verklagt, von seiten der Gerichte eingestellt werden würde.

Für die, die nicht in der Nähe einer Universiät oder einer Mauke Buchhandlung leben habe ich mal 2 Beitrage aus Büchern rausgesucht:
http://books.google.de/books?id=iIx..._brr=3&sig=ACfU3U1FpG5rC4SbM41t08C3aOiH87tlzg

http://books.google.de/books?id=O9n..._brr=3&sig=ACfU3U1Iwn3nVQclS9-KPukqUJm8yl7j7g

Gibt auch weitere Bücher bei google, so dass man noch weitere Literatur zu rate ziehen kann.


Beste Grüße

Nachtrag 17.09:
Die Beiträge sollten auch nur dazu dienen erstmal einen Kurzen überblick zu verschaffen, hätte Google Schönke/Schröder oder Tröndle/Fischer im angebot gehabt, hätte ich diese gepostet.
Dennoch sollte man es vermeiden eine Panikmache zu verursachen.
 
Zuletzt bearbeitet:

.david

Filippas Apfel
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Das kann so gesehen werden. Andererseits: Technisch gesehen werden durch Vorspiegelung gefälschter IMSI personenbezogene Daten verändert/unbrauchbar gemacht, deren Speicherung beim Provider auf wiederum anderen gesetzlichen Grundlagen beruht. ;)

Von den zitierten Artikeln kann nicht auf den vorliegenden Fall geschlossen werden, die technischen Voraussetzungen sind andere.

Das Ganze kann aber, da die betroffenen Provider die IMSI-Fälschungen in ihrem eigenen Interesse unterbinden dürften, wiederum zur Sperrung der betroffenen IMEI führen. Die Implikationen sind ziemlich weitgehend.
 
Zuletzt bearbeitet:

mrmik666

Fießers Erstling
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Auch wenns hier nicht so ganz reinpasst:

Lassen wir mal strafrechtliche und zivilrechtliche Relevanz kurz außen vor.
Es ist einfach so, dass es genug Möglichkeiten gibt ein IPhone ohne eine Beschränkung auf bestimmte SIM-Karten zu kaufen. Inzwischen aber viele ein IPhone haben wollen, die es sich anscheinend (noch) nicht leisten können, nicht gewillt sind vielleicht mal den "Will ich sofort haben"-Drang zurück zustellen und nach Möglichkeiten suchen am besten nichts für ein IPhone zu zahlen. Sie scheinen auch nicht gewillt die Suchfunktion zu nutzen und sich vorab zu informieren, bevor sie sinnlose Threads erstellen. Ein Handy ohne Vertrag kostet nun mal etwas mehr und wer die 500€ oder 600€ für ein freies IPhone halt nicht hat, der soll einfach warten und sparen, bis er sie hat! Und nicht hier ständig die selben Fragen stellen.

Ist es so schwer die verdammte Suchfunktion zu bemühen und sich zu informieren was möglich ist und nicht??? Anscheinend nicht, ist einfacher ne Frage nochmal zu stellen und sie sich beantworten lassen, statt selber aktiv zu werden. Ich denke das nervt die meisten inzwischen.
 

nasenmann

Gloster
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Auch wenns hier nicht so ganz reinpasst:

Lassen wir mal strafrechtliche und zivilrechtliche Relevanz kurz außen vor.......

mmmh, stimmt, das passt hier wirklich so gar nicht hin. Aber danke für die Gedanken.
Ich finde den thread sehr interessant.
 

nerdh8er

Erdapfel
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2
Richtig

Schön, so viel geballtes Halbwissen in einem Thread.
Mal abgesehen davon, dass das Benutzen von *SIMs aus verschiedenen Gründen wohl kaum auch nur den objektiven Tatbestand der Urkundenfälschung erfüllt, scheitert das Ganze auf jeden Fall an folgender Hürde:
Dem subjektiven Tatbestand. Man wird einem durchschnittlichen Handynutzer nicht den Vorsatz nachweisen können, beweiserhebliche Daten zu fälschen/verändern - ihr/ihm geht es nur darum, sein Handy benutzen zu können.

In diesem Sinne
 

eyecandy

Graue Französische Renette
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eine zivilrechtliche verfolgung seitens der provider schliesst dies allerdings nicht aus ...
 

franjot

Golden Delicious
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Der Provider wird wohl kaum ein Interesse daran haben, gegen seine eigenen Kunden vorzugehen. Es gibt ja auch keinerlei Grund dafür, der Kunde zahlt ja alle in Anspruch genommenen Leistungen.

Insofern ist das alles meiner (privaten und persönlichen) Meinung nach heisse Luft!
 

.david

Filippas Apfel
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Die technische Störung des Netzbetriebs ist derart massiv, dass das von den Carrier laut deren Aussagen anders gesehen wird.

Der Traffic-overhead der entsteht, steht in keinem Verhältnis!
 

Masterle

Jonagold
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Schon im anderen Thread diskutiert, aber nicht wahrgenommen :)
Aber eine endgültige Klärung wird es hier sicher nicht geben, entweder muss ein ISP Aktiv werden oder eine Staatsanwaltschaft, bis dahin wird es nur eine Diskussion über mögliche Konsequenzen bleiben.

Und so nebenbei nicht halbwissen, ich arbeite in diesem bereich und habe darin eine ausbildung.

Schön, so viel geballtes Halbwissen in einem Thread.
Mal abgesehen davon, dass das Benutzen von *SIMs aus verschiedenen Gründen wohl kaum auch nur den objektiven Tatbestand der Urkundenfälschung erfüllt, scheitert das Ganze auf jeden Fall an folgender Hürde:
Dem subjektiven Tatbestand. Man wird einem durchschnittlichen Handynutzer nicht den Vorsatz nachweisen können, beweiserhebliche Daten zu fälschen/verändern - ihr/ihm geht es nur darum, sein Handy benutzen zu können.

In diesem Sinne
 

MacEvangelist

Martini
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653
.....
Dem subjektiven Tatbestand. Man wird einem durchschnittlichen Handynutzer nicht den Vorsatz nachweisen können, beweiserhebliche Daten zu fälschen/verändern - ihr/ihm geht es nur darum, sein Handy benutzen zu können.....

Naja, demnach könnte ich auch mein Auto tunen, weil ich es schneller haben will, dabei die Anpassung der Bremskraft vergessen und mich im Falle eines verursachten Unfalles darauf berufen, dass ich doch nur mein Auto schneller machen wollte und nie den Vorsatz hatte damit dann einen Unfall zu verursachen. Ohne Worte......

Schlagt mich wenn ich das jetzt falsch verstanden habe.

LG, Eva :)
 

michaelny

Akerö
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nun da sich einige ja hier so gut auszukennen scheinen was die rechtliche seite btrifft hier nochmal mein beitrag den ich bereits an anderer stelle gepostet hatte

und wenn wir dann einfach mal die panikmache in form des stgb aussen vor lassen so bleibt zumindest noch die nicht geringe gefahr das ein geraet anhand seiner IMEI geblacklistet wird ....

da einige das nach wie vor fuer unsinn halten und im grunde nicht wissen was es damit auf sich hat mal zur erklaerung ( fuer die die es wirklich interessiert )

IMEI : International Mobile Equipment Identity ist eine eindeutige 15-stellige seriennummer , anhand derer jedes GSM oder UMTS Endgerät eindeutig identifiziert werden kann

IMSI : International Mobile Subscriber Identity (IMSI) dient in GSM und UMTS Netzen der eindeutigen Identifizierung von Netzteilnehmern (interne Teilnehmerkennung). Neben weiteren Daten wird die IMSI auf der SIM (Subscriber Identity Module), gespeichert. Die IMSI-Nummer wird weltweit einmalig pro SIM-Karte von den Mobilanbietern vergeben. Dabei hat die IMSI normalerweise nichts mit der Telefonnummer der SIM-Karte zu tun
Sie setzt sich wie folgt zusammen : mobile country code (MCC), 3 Zeichen + mobile network code (MNC), 2 oder 3 Zeichen + mobile subscriber identification number (MSIN), maximal 10 Zeichen

was heisst das alles ....... nun wenn ihr euer handy einbucht ( ich denke der zellenaufbau des mobilnetzes ist den meisten bekannt ) wird in der zelle ein sogenannter handover bzw handshake durchgefuehrt...... die IMEI wird an den betreiber gesendet und das system nimmt einen abgleich mit der IMSI und dem EIR vor welches dann den teilnehmer identifiziert und daraufhin wird eine zuordnung in drei verschiedenen listen durchgefuehrt

White List : der teinehmer wird hier zwischen “nur anrufberechtigt” oder “darf auch anrufen” einsortiert

Grey List : nachverfolgung von Netz, Ort und Zeit des Geraeteeinsatzes. Durch Verknuepfung mit den Daten der SIM kann der teilnehmer ermittelt werden und dessen aufenhaltsort sowie dessen Gespraechspartner

Black List : sperrung der IMEI bei geraetediebstahl oder bei unsachgemaesser bzw verbotener nutzung des geraetes

diese listen werden seit einigen jahren fast global ausgetauscht was dadurch schon vereinfacht wird das firmen wie AT&T , t-mobile , VF , Orange usw global players sind und ueberall tochtergesellschaften haben ......

was heisst das fuer leute mit sogenannten " added sim devices " ( super sim , turbo sim , stealth sim usw ) ........... nun diese added cards generieren eine falsche IMEI ( zb durch aenderung des MNC oder MCC siehe oben ) oder aber durch cloaking ..... dies fuehrt in der zelle zu einem sogenannten overhead traffic da die unit immer wieder den request fuer das handshake signin sendet ...... overheadtraffic fuehrt dazu das ein stabilizer signal gesendet wird da das system erstmal glaubt es handelt sich um zu viele nutzer ....... beim handover in die naechste zelle rollt der overhead teraffic mit rueber und dort wird erneut ein triggerevent gestartet um das stabilizer signal zu senden ....... spaetestens jetzt werden alle umgebenden zellen hochgepowert .........faellt dann der overhead traffic wieder etwas ab dann war es eine belastungsspitze die auf das staerkste signal zugegriffen hat .......geschieht das nicht sondern bewegt sich durch eine zelle weg in die naechste usw usw greift ein filtersystem welches mit den datenbanken und einem techniker in den zellen nach aussergewoehnlichen traffic produzierenden events sucht ( rummelplaetze , stadtfeste , staus , messen usw usw ) sind die nicht da wird das signal gefiltert und das system sucht nach der IMEI die das system mit anfragen zuhaemmert ...daraufhin wird diese IMEI mit einem tag versehen und das verhalten wird dann eine zeitlang ( bis zu mehreren wochen ) nachverfolgt und geloggt ......da eine normale regulaere sim dieses nicht produzieren kann steht dann fest das entweder eine added sim oder ein technisch veraendertes endgeraet dafuer verantwortlich ist ......beides berechtigt zum ausschluss aus dem netz und somit erfolgt ein blacklisting.die mobilfunkanbieter behalten sich dann das recht vor rechtliche schritte gegen den nutzer einzuleiten.
 
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MacEvangelist

Martini
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Nehmen wir mal an die IMSI meiner Karte lautet: 262 01 1234567891 (MCC262=Deutschland/MNC01=Telekom)

Um nochmal zu verdeutlichen warum das 3G dahingehend Probleme macht sollte ich vllt. mal erklären wie der Net/Simlock des iPhones funktioniert hat (2G) und wie er im Moment (3G) funktioniert und warum beim 3G die Proxy-Sims nicht funktionieren. MCC 001 und MNC 01 aktivieren bei beiden den Testmodus, ergo das Baseband schaltet durch.

Das 2G hat beim Starten die IMSI 2x abgefragt. Das erste mal um das Gerät freizuschalten. Hierbei konnte man mit dem 001 01 (MCC/MNC) den Testmodus des Baseband aktivieren.
001 01 1234567891
Danach erst wurde die IMSI nochmals von der Karte abgefragt um sich in das Netz einzuwählen. Bei der zweiten Abfrage wurde dann die korrekte IMSI der Karte genommen und so auch an den Provider übermittelt.
262 01 1234567891
Somit ist der Provider niemals mit der gefakten IMSI in Kontakt gekommen.

Beim 3G wird die IMSI nur einmalig abgefragt, für alles weitere wird sie im Gerät gepuffert, damit wird zuerst das Gerät selber freigeschaltet und dieselbe ausgelesene Nummer wird dann an das Netz weitergeleitet. Also sendet das iPhone 3G eine IMSI 001 01 1234567891.

Dadurch dass das 3G die IMSI nur einmalig von der Karte und nicht 2x (wie beim 2G) abfragt kommt der Provider mit der gefakten IMSI in Kontakt. Und dann passiert eben genau das was mein Vorposter beschrieben hat.

Hoffe ich konnte es ein wenig deutlicher machen wie der ganze Login-Prozess funktioniert.

Da man (im Moment) die Programmierung des neuen x-Gold Basebands des 3G nicht ändern kann, da man die Verschlüsselung noch nicht geknackt hat, ist es unwarscheinlich, dass in baldiger Zukunft ein reeller Unlock für das 3G kommen wird. BTW, die Verschlüsselung es x-Gold ist 1024Bit RSA, wer das knackt hat meinen absoluten Respekt verdient.
Mit einem leicht weinenden Auge muss ich aber neidlos anerkennen, dass Apple bei der zweiten Generation des iPhones seine Hausaufgaben wirklich gut gemacht hat.


LG, Eva :)
 
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Reaktionen: Moorcock und quarx

swensa

Friedberger Bohnapfel
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andererseits sieht dies auch von staatlicher Seite bedenklich aus, weil die Vorspiegelung falscher Identitäten strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Dann wäre Deiner Meinung nach jeder Schauspieler ein Straftäter :)

Interessant wird der Aspekt der Vorspiegelung einer falschen Identität erst, wenn diese zur Verschleierung einer Straftat oder zu Betrugszwecken genutzt wird. Beides kann man jedoch bei den meisten Usern einer solchen Unlockmethode verneinen. Strafrelevant, wird es jedoch, wenn die anysim (o.ä. Varianten) gezielt eingesetzt wird, um eine Nachverfolgung des Anrufes zum Inhaber der Simkarte unmöglich zu machen und somit Straftaten z.b. über ein solches Handy geplant und organisiert werden, da wirds gefährlich.

Es ist doch auch nicht strafbar, wenn Du Deine Oma anrufst und dabei Deine Stimme verstellst. Auch das wird erst strafbar, wenn du Deine Oma mit verstellter Stimme zu erpressen versuchst.

Das Schlagwort heißt VERHÄLTNISMÄßIGKEIT
 
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