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Thema: Strafrechtliche Betrachtung zum SIM-Unlock beim iPhone

  1. #1
    Moderator .david beherrscht die Kunst des Karmas wie kaum ein Zweiter .david beherrscht die Kunst des Karmas wie kaum ein Zweiter .david beherrscht die Kunst des Karmas wie kaum ein Zweiter .david beherrscht die Kunst des Karmas wie kaum ein Zweiter .david beherrscht die Kunst des Karmas wie kaum ein Zweiter .david beherrscht die Kunst des Karmas wie kaum ein Zweiter .david beherrscht die Kunst des Karmas wie kaum ein Zweiter .david beherrscht die Kunst des Karmas wie kaum ein Zweiter .david beherrscht die Kunst des Karmas wie kaum ein Zweiter .david beherrscht die Kunst des Karmas wie kaum ein Zweiter .david beherrscht die Kunst des Karmas wie kaum ein Zweiter Avatar von .david
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    Strafrechtliche Betrachtung zum Unlock mittels SIM-Adaptern beim iPhone

    Wichtig:

    Diese Betrachtung bezieht sich nicht auf SW-Unlock-Verfahren!

    Es geht hier um den §269 StGB (Fälschung beweiserheblicher Daten). Die damit zusammenhängenden Betrachtungen beziehen sich daher auf die Unlock Verfahren mittels SIM-Adapter-Karten (zusätzliche Karten, die mit der eigenen SIM ins Gerät eingesetzt werden) und mittlerweile im Netz vehement beworben werden.

    Die beim SW-Unlock vorgenommenen Eingriffe sind mit denen von SIM-Adaptern nicht zu vergleichen und kommen daher für §269 auch nicht in Betracht!

    Im Gegensatz dazu werden beim Einsatz von SIM-Adaptern im GSM Netz falsche Identitäts-Daten vorgespiegelt. Ein Nachvollziehen, wer sich wann und wo eingebucht hat, wird dadurch verhindert. Dass dies die Netzprovider nicht gerne sehen ist das eine und kann mit der Sperrung der IMEI des Gerätes enden - andererseits sieht dies auch von staatlicher Seite bedenklich aus, weil die Vorspiegelung falscher Identitäten strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

    StGB Vergehen werden vom Staat als Straftaten direkt geahndet:

    Das Strafrecht ist ein methodisch selbständiger Teil des öffentlichen Rechts, in welchem für schuldhaft begangenes Unrecht teils schwerwiegende staatliche Sanktionen vorgesehen sind.
    (Ende der Vorlesung )

    Die Tatsache, dass einige SIM-Adapter Hersteller behaupten, bei ihren Karten würden solche Eingriffe nicht vorgenommen, ist technisch leider (bisher) Unfug.

    Die weiter unten (von mrmik666) gepostete Meinung eines Anwalts zum iPhone und dessen Unlock setzt voraus, dass das iPhone als "Werk der angewandten Kunst" im Sinne des §2UrhG gesehen wird - m.E. eine etwas exotische Meinung. Wie man auch immer dazu steht: solange dies nicht durch Apple in diesem Sinne verfolgt wird, hat das auch keine rechtliche Relevanz. Das StGB hingegen schon.

    (Dies ist keine Rechtsberatung im Sinne des RDG)
    Geändert von .david (16.09.2008 um 09:40 Uhr) Grund: /Ergänzungen

  2. #2
    inaktiv eyecandy beherrscht die Kunst des Karmas wie kaum ein Zweiter eyecandy beherrscht die Kunst des Karmas wie kaum ein Zweiter eyecandy beherrscht die Kunst des Karmas wie kaum ein Zweiter eyecandy beherrscht die Kunst des Karmas wie kaum ein Zweiter eyecandy beherrscht die Kunst des Karmas wie kaum ein Zweiter eyecandy beherrscht die Kunst des Karmas wie kaum ein Zweiter eyecandy beherrscht die Kunst des Karmas wie kaum ein Zweiter eyecandy beherrscht die Kunst des Karmas wie kaum ein Zweiter eyecandy beherrscht die Kunst des Karmas wie kaum ein Zweiter eyecandy beherrscht die Kunst des Karmas wie kaum ein Zweiter eyecandy beherrscht die Kunst des Karmas wie kaum ein Zweiter Avatar von eyecandy
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    Zitat Zitat von macreal19 Beitrag anzeigen
    ???
    1. Du hast recht, aber Jeder kann selbst entscheiden, ob er sich strafbar macht oder nicht...
    2. Kannst du mir mal einen Fall nennen, der zu einem Strafverfahren geführt hat? Das würde mich echt interessieren, auch wenn "eyecandy" sich ein bisschen angegriffen fühlt...
    ad 1) ganz so einfach ist das nicht. es gibt die anstiftung zu straftat. und, du verstösst im übrigen damit gegen die forumsbestimmungen ("jegliche diskussion über illegale ... angebote ist auf apfeltalk strikt verboten")

    ad 2) da der entsprechende tweak erst für 3g iphones genutzt wird, gibt es noch keine entsprechenden verfahren. die werden aber nicht auf sich warten lassen. von ersten imei-sperren ist bereits berichtet worden.

  3. #3
    Cox Orange mrmik666 wird früher oder später berühmt mrmik666 wird früher oder später berühmt mrmik666 wird früher oder später berühmt mrmik666 wird früher oder später berühmt mrmik666 wird früher oder später berühmt
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    Nutzer des iPhone

    Wer gegen entgegen den vorstehenden Ausführungen den SIM-Lock des iPhone entfernt, verliert damit seine Nutzungsrechte daran und verstößt gegen § 95a UrhG. Ihm drohen daher die in §§ 97 ff. UrhG aufgeführten zivilrechtlichen Sanktionen. Wird der Rechtsverstoß von einem Angestellten oder Beauftragten eines Unternehmens begangen, so haftet dafür gem. § 100 UrhG auch der Inhaber des Unternehmens.
    Strafbar allerdings ist die Entfernung des SIM-Lock und der Einsatz des iPhone mit einer SIM-Lock-freien Telefonkarte für den Benutzer/Eigentümer nicht, soweit dies ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt (§ 108b UrhG). Die gewerbs- oder außerprivate Entfernung des SIM-Lock ist dagegen strafbar.
    Rn.8

    Anbieter von Umgehungslösungen für das iPhone

    Wer Lösungen öffentlich, also z. B. im Internet, anbietet, mit denen der Schutz des iPhone durch den SIM-Lock entfernt werden kann, egal auf welche Weise, der macht sich strafbar, denn er handelt nicht mehr ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch. Auch der Strafausschluss "ausschließlich ... auf einen derartigen Gebrauch bezieht" in § 108b UrhG greift nicht ein, denn kein Anbieter von Umgehungslösungen im Internet kann sicher sein, dass ausschließlich Privatpersonen diese Lösungen anwenden werden. Der Anbieter macht sich also zumindest der Anstiftung (§ 26 StGB) oder Beihilfe (§ 27 StGB) strafbar, wenn ein Nutzer mit Hilfe seiner Lösung vorsätzlich den Schutz durch den SIM-Lock umgeht.
    Wer sich allerdings technisch versichert, dass nur seine Freunde und Familienangehörigen die Lösung von der Webseite herunterladen können (z. B. in Form eines durch Passwort u. Benutzerkennung geschützten Zugang), für den scheidet die Strafbarkeit aus.
    Rn.9

    Werbung für Umgehungslösungen

    Soweit Dritte für eine Umgehungslösung werben oder den direkten Zugang zu ihr durch einen Link auf einer eigenen Webseite anbieten, können sich diese Dritten ebenfalls wegen Anstiftung oder Beihilfe strafbar machen. Zudem kann gegen sie ein Bußgeld gem. § 111a Abs. 1 Ziff. 1 b) UrhG verhängt werden. Denn bei dem Anbieten eines solchen Links handelt es sich zumindest dann um eine "Werbung" im Sinne des § 95a Abs. 3 Ziff. 1 UrhG, wenn auf der Webseite nur über die Umgehungslösung selbst berichtet wird, ohne dass eine kritische Distanz deutlich wird, indem z. B. in dem auf rechtliche Bedenken hingewiesen wird (vgl. Oberlandesgericht München, MMR 2005, 770 - Heise online). Zudem kann eine "Dienstleistung" im Sinne des § 95a Abs. 3 Ziff. 1 UrhG vorliegen, weil darunter auch konkrete Anleitungen zur Umgehung einer technischen Schutzmaßnahme fallen. Dabei muss sich die konkrete Anleitung noch nicht einmal direkt auf der Webseite befinden. Ein Link auf eine fremde Webseite, auf der sich unmittelbar die Umgehungsanleitung/-lösung findet, reicht dazu aus. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist der betreffende Beitrag keine von der Pressefreiheit geschützte redaktionelle Berichterstattung mehr.

    Quelle:http://www.ojr.de/index.html?/2007/3.htm

  4. #4
    Admin Nathea hat die Güte in sich Nathea hat die Güte in sich Nathea hat die Güte in sich Nathea hat die Güte in sich Nathea hat die Güte in sich Nathea hat die Güte in sich Nathea hat die Güte in sich Nathea hat die Güte in sich Nathea hat die Güte in sich Nathea hat die Güte in sich Nathea hat die Güte in sich Avatar von Nathea
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    Da diese Betrachtung der strafrechtlichen Seite der SIM-Unlocks zu wichtig ist, um mit dem Rest eines ein wenig "vermurksten" Threads im Trash zu landen, habe ich die relevanten Beiträge kurzerhand hierher kopiert. Ich hoffe, die Schreiber sind damit einverstanden - wichtig genug ist die Thematik allemal.

    Nachtrag:
    Diese Beiträge stellen lediglich Hinweise von Apfeltalkern dar, die sich entweder in der Sache etwas besser auskennen oder aber diesbezüglich belesener sind als andere.
    Dies ist keine Rechtsberatung!
    Geändert von Nathea (16.09.2008 um 09:08 Uhr)
    Nur weil jemand lauter schreien kann als Du, hat er nicht automatisch Recht.
    Apfeltalk-Fanshop --- Erste Schritte auf Apfeltalk: Forenhilfe

  5. #5
    inaktiv eyecandy beherrscht die Kunst des Karmas wie kaum ein Zweiter eyecandy beherrscht die Kunst des Karmas wie kaum ein Zweiter eyecandy beherrscht die Kunst des Karmas wie kaum ein Zweiter eyecandy beherrscht die Kunst des Karmas wie kaum ein Zweiter eyecandy beherrscht die Kunst des Karmas wie kaum ein Zweiter eyecandy beherrscht die Kunst des Karmas wie kaum ein Zweiter eyecandy beherrscht die Kunst des Karmas wie kaum ein Zweiter eyecandy beherrscht die Kunst des Karmas wie kaum ein Zweiter eyecandy beherrscht die Kunst des Karmas wie kaum ein Zweiter eyecandy beherrscht die Kunst des Karmas wie kaum ein Zweiter eyecandy beherrscht die Kunst des Karmas wie kaum ein Zweiter Avatar von eyecandy
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    hier noch der $ 269 stgb, der in zusammenhang mit der gefälschten imsi-netzanmeldung - die sich ja alle(!) sim-unlock-lösungen zu nutze machen - zur anwendung gebracht werden kann. strafrahmen: bis zu drei jahren gefängnis!
    § 269 stgb
    fälschung beweiserheblicher daten


    (1) wer zur täuschung im rechtsverkehr beweiserhebliche daten so speichert oder verändert, dass bei ihrer wahrnehmung eine unechte oder verfälschte urkunde vorliegen würde, oder derart gespeicherte oder veränderte daten gebraucht, wird mit freiheitsstrafe bis zu fünf jahren oder mit geldstrafe bestraft.

    (2) der versuch ist strafbar.

    (3) § 267 abs. 3 und 4 gilt entsprechend.

  6. #6
    Moderator .david beherrscht die Kunst des Karmas wie kaum ein Zweiter .david beherrscht die Kunst des Karmas wie kaum ein Zweiter .david beherrscht die Kunst des Karmas wie kaum ein Zweiter .david beherrscht die Kunst des Karmas wie kaum ein Zweiter .david beherrscht die Kunst des Karmas wie kaum ein Zweiter .david beherrscht die Kunst des Karmas wie kaum ein Zweiter .david beherrscht die Kunst des Karmas wie kaum ein Zweiter .david beherrscht die Kunst des Karmas wie kaum ein Zweiter .david beherrscht die Kunst des Karmas wie kaum ein Zweiter .david beherrscht die Kunst des Karmas wie kaum ein Zweiter .david beherrscht die Kunst des Karmas wie kaum ein Zweiter Avatar von .david
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    Ich habe den Eingangsbeitrag ergänzt.

  7. #7
    Idared Telefonix ist auf einem guten Weg
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    Beitrag im Online Journal Recht ist wirklich interessant und lesenswert!

  8. #8
    Jonagold Masterle ist auf einem guten Weg
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    Bevor es auch hier zu Diskussion kommt. Ich rate jedem sich, sofern er zugang hat, in eine Uni zu gehen und dort einblick in den Tröndle/Fischer zu nehmen.
    § 269 StGB ist nämlich nicht ohne weiteres (obwohl hier des öfteren anders behauptet) auf das davorschalten einer "Unlock Simkarte" anwendbar.
    Dementsprechend rate ich auch, sich nicht verunsichern zu lassen.
    Mithin kann man davon ausgehen dass ein Strafverfahren, sofern man einen Staatsanwalt findet der einen Verklagt, von seiten der Gerichte eingestellt werden würde.

    Für die, die nicht in der Nähe einer Universiät oder einer Mauke Buchhandlung leben habe ich mal 2 Beitrage aus Büchern rausgesucht:
    http://books.google.de/books?id=iIxf...08C3aOiH87tlzg

    http://books.google.de/books?id=O9ny...PukqUJm8yl7j7g

    Gibt auch weitere Bücher bei google, so dass man noch weitere Literatur zu rate ziehen kann.


    Beste Grüße

    Nachtrag 17.09:
    Die Beiträge sollten auch nur dazu dienen erstmal einen Kurzen überblick zu verschaffen, hätte Google Schönke/Schröder oder Tröndle/Fischer im angebot gehabt, hätte ich diese gepostet.
    Dennoch sollte man es vermeiden eine Panikmache zu verursachen.
    Geändert von Masterle (17.09.2008 um 11:36 Uhr)

  9. #9
    Moderator .david beherrscht die Kunst des Karmas wie kaum ein Zweiter .david beherrscht die Kunst des Karmas wie kaum ein Zweiter .david beherrscht die Kunst des Karmas wie kaum ein Zweiter .david beherrscht die Kunst des Karmas wie kaum ein Zweiter .david beherrscht die Kunst des Karmas wie kaum ein Zweiter .david beherrscht die Kunst des Karmas wie kaum ein Zweiter .david beherrscht die Kunst des Karmas wie kaum ein Zweiter .david beherrscht die Kunst des Karmas wie kaum ein Zweiter .david beherrscht die Kunst des Karmas wie kaum ein Zweiter .david beherrscht die Kunst des Karmas wie kaum ein Zweiter .david beherrscht die Kunst des Karmas wie kaum ein Zweiter Avatar von .david
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    Das kann so gesehen werden. Andererseits: Technisch gesehen werden durch Vorspiegelung gefälschter IMSI personenbezogene Daten verändert/unbrauchbar gemacht, deren Speicherung beim Provider auf wiederum anderen gesetzlichen Grundlagen beruht.

    Von den zitierten Artikeln kann nicht auf den vorliegenden Fall geschlossen werden, die technischen Voraussetzungen sind andere.

    Das Ganze kann aber, da die betroffenen Provider die IMSI-Fälschungen in ihrem eigenen Interesse unterbinden dürften, wiederum zur Sperrung der betroffenen IMEI führen. Die Implikationen sind ziemlich weitgehend.
    Geändert von .david (17.09.2008 um 09:18 Uhr) Grund: ergänzt

  10. #10
    Cox Orange mrmik666 wird früher oder später berühmt mrmik666 wird früher oder später berühmt mrmik666 wird früher oder später berühmt mrmik666 wird früher oder später berühmt mrmik666 wird früher oder später berühmt
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    Auch wenns hier nicht so ganz reinpasst:

    Lassen wir mal strafrechtliche und zivilrechtliche Relevanz kurz außen vor.
    Es ist einfach so, dass es genug Möglichkeiten gibt ein IPhone ohne eine Beschränkung auf bestimmte SIM-Karten zu kaufen. Inzwischen aber viele ein IPhone haben wollen, die es sich anscheinend (noch) nicht leisten können, nicht gewillt sind vielleicht mal den "Will ich sofort haben"-Drang zurück zustellen und nach Möglichkeiten suchen am besten nichts für ein IPhone zu zahlen. Sie scheinen auch nicht gewillt die Suchfunktion zu nutzen und sich vorab zu informieren, bevor sie sinnlose Threads erstellen. Ein Handy ohne Vertrag kostet nun mal etwas mehr und wer die 500€ oder 600€ für ein freies IPhone halt nicht hat, der soll einfach warten und sparen, bis er sie hat! Und nicht hier ständig die selben Fragen stellen.

    Ist es so schwer die verdammte Suchfunktion zu bemühen und sich zu informieren was möglich ist und nicht??? Anscheinend nicht, ist einfacher ne Frage nochmal zu stellen und sie sich beantworten lassen, statt selber aktiv zu werden. Ich denke das nervt die meisten inzwischen.

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