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  1. #1
    Purpurroter Cousinot
    Themenstarter
    Avatar von nomos
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    Gewährleistung ungleich Garantie

    Da es hier schon x-mal angesprochen wurde und doch immer wieder falsch interpretiert wird, möchte ich euch ein wenig Aufklärung bei den Begriffen Gewährleistung und Garantie geben.

    Die gesetzliche Gewährleistung beträgt 2 Jahre. Um im Falle eines Problems mit dem gekauften Produkt einen Gewährleistungsanspruch geltend machen zu können, gilt folgendes:

    Tritt ein Fehler innerhalb der ersten 6 Monate nach Kaufdatum auf so wird unterstellt, dass dieser Fehler von Anfang an vorlag und der Verkäufer muß beweisen, dass dem nicht so ist. Nach den 6 Monaten für die restlichen 1,5 Jahre (18 Monate) muss der der Käufer dem Verkäufer beweisen, dass der Fehler von Anfang an vorlag, um seinen Gewährleistungsanspruch geltend machen zu können.


    Davon völlig zu trennen ist die sog Garantie, wie sie zB von der Firma Apple für 1 Jahr ab Kaufdatum gegeben wird. Diese (Hersteller-)Garantie existiert neben der Gewährleistung. Innerhalb, um beim Beispiel Apple zu bleiben, diesen 1 Jahres repariert Apple jeglichen Fehler, der bei einem Apple-Produkt auftritt, es sei denn, es handelt sich um normalen Verschleiß oder Fremdeinwirkung. Als Konsequenz ist man also 6 weitere Monate besser gestellt, als die normale Gewährleistung.

    Zur Erinnerung: bei normaler Gewährleistung muss der Käufer nach Ablauf von 6 Monaten beweisen, dass der Fehler von Anfang an vorlag. Bei Apples 1 JahresGARANTIE hat man sogar 1 Jahr sorgenfreises Arbeiten, ohne in Bweisnöte zu geraten, im Falle eines Falles.

    Bei anderen Herstellern ist eine solche (Hersteller-)Garantie auch schon mal 5 Jahre (bspw. QUATO-Monitore).

    Also noch mal zusammenfassend:
    Nach dem Gesetz hat der Käufer 2 Jahre Gewährleistung, was ungleich einer Garantie ist. Die Aussage: "Wieso, ich habe doch zwei Jahre Garantie!?" ist also schlichtweg falsch, es sei denn der Verkäufer oder Hersteller bietet etwas anderes an.

    Ich hoffe damit einige Unklarheiten beseitigt zu haben.

    Carsten

    Weiterführende Links:

    Jurawiki

    Gewährleistung&Garantie FAQ
    Geändert von nomos (02.06.2006 um 11:39 Uhr)
    Wir haben die Erfahrung, Sie das Geld-hinterher ist es umgekehrt!
    1. Wenn Vater mal wieder nicht weiter kommt
    2. Garantie ungleich Gewährleistung


  2. #2
    Apfel der Erkenntnis Avatar von dekular
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    Wie könnte ich Apple denn beweisen, dass mein Logicboard von Anfang an defekt war, wenn ich außerhalb der Garantie liege? Sprich, man hat doch gar keine Möglichkeit das als Kunde zu beweisen, oder?

  3. #3
    Ribston Pepping Avatar von Alpspitz
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    Oder gar, dass wohl ein Konstruktionsfehler vorliegt, was ich bei meinem iMac G4, 1. Serie, vermute. Bereits zweimal das Logicboard ausgetauscht, zuletzt vor knapp zwei Jahren und jetzt gibt es wieder die gleichen Symptome, der AppleHardware Test zeigt den Fehler "disp/13/2" an. Ein Anruf beim AppleSupport ergab kein Entgegenkommen seitens Apple. Was tun?
    Geändert von Alpspitz (02.06.2006 um 06:13 Uhr)

  4. #4
    Uelzener Rambour Avatar von Gogul
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    Zitat Zitat von dekular
    Wie könnte ich Apple denn beweisen, dass mein Logicboard von Anfang an defekt war, wenn ich außerhalb der Garantie liege? Sprich, man hat doch gar keine Möglichkeit das als Kunde zu beweisen, oder?
    Wie beweise ich allgemein das irgentwas schon vorher defekt war, bzw es nicht durch mein zutun kaputt ging (bei der gewährleistung)?

  5. #5
    Châtaigne du Léman Avatar von patz
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    Und was ist, wenn das Gerät kaputt geht, der Fehler aber nicht durch mich verursacht wurde und das Gerät nicht von Anfang an kaputt war?
    z.B. bei Bauteilen, die nach bestimmter Nutzungsdauer kaputt gehen, obwohl sie es nicht sollten?
    $list_of_apple_products_i_own

  6. #6
    Finkenwerder Herbstprinz Avatar von netr4nger
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    Zitat Zitat von patz
    Und was ist, wenn das Gerät kaputt geht, der Fehler aber nicht durch mich verursacht wurde und das Gerät nicht von Anfang an kaputt war?
    z.B. bei Bauteilen, die nach bestimmter Nutzungsdauer kaputt gehen, obwohl sie es nicht sollten?
    Dann sieht es m.E. mit GEWÄHRLEISTUNG schlecht aus, das wird nur Garantie gehen. Der Gesetzesworlaut im §434 BGB ist da insoweit eindeutig, als der Mangel bei Übergabe der Sache vorgelegen haben muss. Wenn du also 14 Monate nach Kauf erst entdeckst, dass meinetwegen der eine USB Port kaputt ist und du beweisen kannst dass er es schon von Anfang war, dann hast du Gewährleistung. Das wird dir nur in der Praxis kaum gelingen diesen Beweis zu führen.

    Deshalb gibt's für solche Fälle eben die Garantie, die gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, die aber meistens vertraglich vereinbart wird.

    Die Situation die du oben beschreibst wäre also ein typischer Garantie-Fall, weil Apple/der Verläufer mit der Garantie von 12 Monaten eben ausdrückt, dass die Hardware zumindest 12 Monate nach Kauf noch funktioniert. Wenn nicht haftet er dann eben...

    Gruß.
    Stefan

  7. #7
    Schöner von Nordhausen Avatar von El Libero
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    Na, dann seid doch froh, dass das geändert wurde. Früher war der Käufer von Anfang an in der Beweislast!

    Vorgenannte Fragen könnte sich ja auch der Verkäufer/Hersteller stellen.

    1. Dass es eine befristete Gewährleistung gibt hat schon seinen Sinn. Sonst muss ja ein Hersteller/Verkäufer immer mit dem Risiko leben, dass irgendeines seiner Geräte mal kaputt geht (was natürlich früher oder später immer der Fall ist, egal wie gut ein Produkt ist) und er für den Schaden aufkommen muss. Dieses Risiko wird er auf den Preis aufschlagen!

    2. Genau aus diesen Gründen bieten Hersteller, die von der Qualität ihres Produktes überzeugt sind, eine Garantiezeit an, die nix mit der Gewährleistung zu tun hat.
    btw können Firmen natürlich auch eigenmächtig die Gewährleistungszeit verlängern.

    kurz:
    Gewährleistung ist die Gewähr, dass ein Produkt/Gewerk zum Zeitpunkt des Eigentumübergangs die vereinbarten Eigenschaften besitzt. Daher muss hier auch die Beweislast geregelt werden, wer wann nachweisen muss, ob dies der Fall war oder eben nicht!

    Garantie dagegen bedeutet, dass das Produkt die vereinbarten Eigenschaften über einen bestimmten (Garantie-)Zeitraum besitzt. Folglich brauchts auch keine Beweislastregelung.

    (Angaben ohne Gewähr, da dies u. U. Rechtsfragen sind, welche ein Jurist sicher qualifizierter formulieren kann)
    MacBookPro 13" 2,26Ghz 2,0GB - PB G4 15" 1,67Ghz 2,0GB - DT G3 266Mhz 128MB - PB 190cs 12" 68LC040 66Mhz 20MB - Quadra 650 68040 33Mhz 8MB - SE/30 68030 16Mhz 2MB - iPod shuffle 512 MB - Sony Ericsson W890i
    "Für die einen ist es Windows...für die anderen der längste Virus der Welt!"

  8. #8
    Schöner von Nordhausen Avatar von El Libero
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    Zitat Zitat von Alpspitz
    Oder gar, dass wohl ein Konstruktionsfehler vorliegt, was ich bei meinem iMac G4, 1. Serie, vermute. Bereits zweimal das Logicboard ausgetauscht, zuletzt vor knapp zewei Jahren und jetzt gibt es wieder die gleichen Symptome, der AppleHardware Test zeigt den Fehler "disp/13/2" an. Ein Anruf beim AppleSupport ergab kein Entgegenkommen seitens Apple. Was tun?
    Das ist eindeutig ne Rechtsfrage. Daher ein Tip ohne Gewähr:
    Ist der Mangel das erste Mal innerhalb der Gewährleistungszeit aufgetreten und hat Apple den Mangel behoben? Frag dann mal nen Juristen, ob durch den Austausch der Boards nicht die Gewährleistungszeit für dieses Bauteil bei jedem Austausch NEU begonnen hat.
    MacBookPro 13" 2,26Ghz 2,0GB - PB G4 15" 1,67Ghz 2,0GB - DT G3 266Mhz 128MB - PB 190cs 12" 68LC040 66Mhz 20MB - Quadra 650 68040 33Mhz 8MB - SE/30 68030 16Mhz 2MB - iPod shuffle 512 MB - Sony Ericsson W890i
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  9. #9
    Ribston Pepping Avatar von Alpspitz
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    Zitat Zitat von El Libero
    Das ist eindeutig ne Rechtsfrage. Daher ein Tip ohne Gewähr:
    Ist der Mangel das erste Mal innerhalb der Gewährleistungszeit aufgetreten und hat Apple den Mangel behoben? Frag dann mal nen Juristen, ob durch den Austausch der Boards nicht die Gewährleistungszeit für dieses Bauteil bei jedem Austausch NEU begonnen hat.
    Nein typischerweise ist das 1. Logicboard nach zwei Jahren ersetzt worden (das hat mich etwa 700 € gekostet), das zweite, das nach weiteren drei Monaten ersetzt wurde, hing dann auf Kulanz. Ich scheue davor zurück, nunmehr, nach etwa knapp zwei Jahren Laufzeit des 2. Logicboard, erneut 700 € zu investieren, zumal nicht sicher ist, wie lange das teil halten würde.

  10. #10
    Schöner von Nordhausen Avatar von El Libero
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    Sieht für mich so aus, als ob die Ihre Rechte gut kennen und wahrnehmen. Den Austausch nach 3 Monaten ( <= 6 Monate) "Kulanz" zu nennen finde ich bemerkenswert.
    Sehe eigentlich keine Chance um die Investition herumzukommen.
    Wie immer ohne Gewähr, da das ein Jurist durchaus anders sehen kann.
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