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Zollgebühren

apfeltester

Gast
ich möchte einen Ipod G4 Garantiefall in die USA importieren...aber ich denke dieser Thread hat sich mit dem


Einfach mal im Zoll-Infocenter anrufen, die sind sehr hilfsbereit – allerdings nur von 07:00h bis 17:00h.
069-469976-00

So wie der Kollege schon mitgeteilt hat, einfach mal beim Zoll anfunken; am besten Zollamt irgendwo an einem dt. Flughafen.

Zoll und Steuer kommt gar nichts drauf, wenn Du eine temporäre Ausfuhr beantragst ( heist ?? INF3). d.h. zb. Messegut, Presentationsequipement, PC und Bauschmachinen die für eine bestimmte Zeit im 3.-Land verbleiben und wieder retoure gehen, werden überhaupt nicht verzollt und versteuert.
In diesem Fall ist es ein Garantiefall, das Gerät wird dort repariert und geht somit wieder nach EU. Bei dem gebrauchten Gerät, wenn keine Handelsrechnung/US mehr verfügbar, wird diese auf dem Antrag registriert/Serial und geschätzt. Die jeweiligen Papiere sollte man gut verwahren, da diese wieder für den Import/Übergabe beim Zoll/Zollbeschau wieder wichtig sind. Sonst halt wieder Schätzung/Zoll/evtl. Steuer/rummpalavern am Zoll/Fahrerrei/Einbehalt vom Zoll/ Begutachtung ob kein Plagiat....halt ein hauffen Scheerereien.

Frag einfach mal beim Zoll nach, die sind sehr auskunftsfreudig. Am besten bei der Export-Abteilung. grüsse:)
 

Svenrique

Adams Parmäne
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Doch, natürlich könnte man das. Versteuern und verzollen, denn Einfuhr bleibt Einfuhr.

Aber irgendwo muss ja mal eine Grenze sein, Zollzahlungen beziehen sich ja auf ein Neugerät.
Nun, werde eben mal auf der Zollhomepage nachsehen, aber es kann mir niemand erzählen, dass ich einen zwei Jahre alten Laptop verzollen muss. Da kommen die noch auf die Idee, meinen in Deutschland gekauften Acer verzollen zu lassen. Könnte zumindest mal nicht nachweisen, dass er schon in Deutschland gekauft wurde.
 

Senuti

Antonowka
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apfeltester schrieb:
Zoll und Steuer kommt gar nichts drauf, wenn Du eine temporäre Ausfuhr beantragst ( heist ?? INF3). d.h. zb. Messegut, Presentationsequipement, PC und Bauschmachinen die für eine bestimmte Zeit im 3.-Land verbleiben und wieder retoure gehen, werden überhaupt nicht verzollt und versteuert.

heißt das ich muss nur beim Zoll diese Bescheinigung beantraen und dann muss ich keinen Zoll bezahlen?? das wär ja geil danke

Gruß Marcel
 

apfeltester

Gast
heißt das ich muss nur beim Zoll diese Bescheinigung beantraen und dann muss ich keinen Zoll bezahlen?? das wär ja geil danke

Gruß Marcel

hallo. einfach mal die Zöllner in der Exportabteilung ausquetschen; sind heute mit voIP keine Kosten mehr der Zoll hat ja noch keine verbindlichen Rufnummern.

Ein Spediteur/Export/Luftfracht macht Dir das aus dem eff eff, wie es allerdings als privater Versender ausschaut? einfach fragen fragen, fragen...Du könntest aber auch UPS/D, oder FedEX/D kontaktieren. Die müssten das auch wissen.
 

Senuti

Antonowka
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cool...danke für den tipp :)
was meint ihr womit sollte ich das Paket den Versenden?
ich hab schon das ganze Netz abgesucht nach günstigen "Versendern" bis jetzt war DHL mit 32€(!!!!!) der günstigste (wobei günstig natürlich relativ ist).
FedEx,UPS und co. haben 60€ auswärts gekostet!?! o_O
das kam mir ziemlich komisch vor weil ich dem Tarifrechner irgendiwe nicht so recht traue, die haben öfters mal Fehler ---> wer bezahlt denn schon 98€ Versand bei nem Paket dass grade mal 770gr. wiegt?

Gruß Marcel
 

Senuti

Antonowka
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zoll.de - Ich möchte Waren zur Reparatur ins Ausland einführen. Iwe kann ich es vermeiden schrieb:
Einfuhrabgabenfrei sind diese wieder eingeführten Waren nur dann, wenn es sich um kostenlose Garantiereparaturen handelt. Entsprechende Nachweise (z.B. durch Vorlage eines Garantiescheines) müssen der Zollstelle bei der Wiedereinfuhr der ausgebesserten Waren im Rahmen des Zollverfahrens "passive Veredelung", nachfolgend PV, vorgelegt werden.
Bei kostenpflichtiger Reparatur werden lediglich die Reparaturkosten für die Berechnung der Eingangsabgaben zugrunde gelegt.
Die Überführung in das Zollverfahren läuft wie folgt ab:
Der defekte Gegenstand wird vor der Ausfuhr der örtlichen Zollstelle gestellt, d.h. vorgeführt, und zu diesem Verfahren angemeldet. Das entsprechende Formular hat die Vordrucknummer 0749 (im Formularhandel erhältlich). Es ist ein Verbundvordruck des EG-einheitlichen "Einheitspapiers", das zusätzlich die Ausfuhranmeldung beinhaltet. Daraufhin stellt die Zollstelle dem hiesigen Absender der Ware im Rahmen der Ausfuhrabfertigung einen "Veredelungsschein" aus. Wenn dieser Veredelungsschein bei der späteren Wiedereinfuhr des reparierten Gegenstandes der Einfuhrzollstelle vorgelegt wird, werden die Zölle und Steuern nur auf der Grundlage der Reparaturkosten berechnet und nicht vom Gesamtwert der Ware. Sollte es sich nachweislich um eine kostenlose Garantiereparatur gehandelt haben, werden keine Einfuhrabgaben erhoben. Ob sich der Aufwand mit dem PV-Verfahren im Vergleich mit den möglichen Zoll- und Steuervorteilen lohnt, muss jeder für seinen Einzelfall entscheiden. Viele Waren sind zollfrei oder haben geringe Zollsätze. Die Einfuhrumsatzsteuer kann in vielen Fällen beim Vorsteuerabzug berücksichtigt werden.
Handelt es sich bei der Ausbesserung um einen Vorgang ohne "kommerziellen Charakter", d.h. um eine Ausbesserung die nur gelegentlich erfolgt und ausschließlich Waren betrifft, die zum persönlichen Ge- oder Verbrauch des Einführers bestimmt sind, so kann das dargestellte Zollverfahren vereinfacht werden. Die vorherige Ausstellung des Veredelungsscheines kann entfallen. Das PV-Verfahren kann bei der Wiedereinfuhr beantragt und bewilligt werden. Jedoch hat der Einführer auch in diesem vereinfachten PV-Verfahren alle Nachweise vorzulegen, die die Zollstelle bei der Wiedereinfuhr für die Beurteilung des Sachverhaltes für erforderlich hält. Dies können z.B. sein: eine Garantieurkunde, Schriftwechsel in Bezug auf den Reparaturanspruch, die Reparaturrechnung, die frühere Kaufrechnung.

JUHU! danke für den Tipp, da wär ich nie drauf gekommen :)

Gruß Marcel
 

apfeltester

Gast
cool...danke für den tipp :)
was meint ihr womit sollte ich das Paket den Versenden?
ich hab schon das ganze Netz abgesucht nach günstigen "Versendern" bis jetzt war DHL mit 32€(!!!!!) der günstigste (wobei günstig natürlich relativ ist).
FedEx,UPS und co. haben 60€ auswärts gekostet!?! o_O
das kam mir ziemlich komisch vor weil ich dem Tarifrechner irgendiwe nicht so recht traue, die haben öfters mal Fehler ---> wer bezahlt denn schon 98€ Versand bei nem Paket dass grade mal 770gr. wiegt?


hallo. vergiss nicht eine Versicherung einzudecken; DHL mit 32euro könnte schon hinkommen; ist eh Sammelgut.
Ein Kollaga hatte mal eine cam gen USA/Verwandschaft versendet; Zustellung war dann 4 Monate später und Ware war aus der Verpackung entnommen worden. na dann...
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Zur Rückreise? Wenn du außerhalb der Garantiezeit eine Reparatur/kostenpflichtig in USA durchführen lässt - läuft die Dienstleistung als "passive Veredelung". Du müsstest dir halt irgendwie bescheinigen lassen, dass der Service unentgeldlich durchgeführt wird. Dann würden keine?? Kosten entstehen/ Speditionskosten aussen vor.