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Wie definiert man den Zollwert?

BenjaminR

Starking
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24.09.09
Beiträge
216
Ja dieses Thema wurde schon oft behandelt, aber ich konnte auf meine spezielle Frage keine Antwort finden:

Wie wird der Zollwert definiert?
Die Geschichte hinter der Frage: Ich habe einen Freund in Amerika der mir sein iPhone 4 verkauft. Da gebraucht natürlich billiger. Da ja Zollgebühren anfallen muss ich eine Rechnung beilegen. Wird der Zoll auf diese Rechnung angewandt? Was passiert wenn er mir das iPhone 4 für nur 50€ verkaufen würde? Kann er bzw. ich als Privatperson eine Rechnung erstellen? oder geht das nur wenn wir das zBsp. über ein Auktionsportal machen?

Hoffe es kennt sich hier jemand etwas aus...
 

wiebkes

Braeburn
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43
Hei BenjaminR.

Ja, soweit mir bekannt kannst Du als Privatperson eine Rechnung aufsetzen und reinschreiben "Gerät X Seriennr Y Preis Z" ...

Normalerweise wird der Zollwert über den Einkaufspreis des Gerätes minus eines eventuellen Betrages falls das Gerät keine Neuware ist.
Wenn Dein Freund dir z.B. sein Auto verkaufen würde, würde entsprechend die Schwacke-Liste des Verkaufslandes herangezogen werden und dann entsprechend umgerechnet werden. Falls Dir also zum Beispiel ein Auto für 50€ laut Rechnung überlassen werden würde, dessen Zeitwert (lt. Liste) noch bei 5000€ liegt würde der Zoll die 50€ anzweifeln und die 5000€ annehmen.

Du könntest mal hier beim Zoll gucken bzw. die Kontaktinfo von der Seite nutzen und denen Dein konkretes Problem schildern, dann bekommst Du wenigstens eine rechtskräftige Auskunft :)

Viel Erfolg

Wiebke
 

BenjaminR

Starking
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24.09.09
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216
Danke! Ist eine gute Seite. Laut dieser kann mir mein Freund sogar das iPhone schenken und es würden dennoch die Zollgebühren anfallen. Irgendwie auch logisch. Dennoch nervig weil dann selbst das schenken teuer wird...
 

paul.mbp

Sternapfel
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Dann lass es Dir für einen glaubhaft günstigen Preis verkaufen, dann klappt das auch mit dem Zoll...
 

Zenturio

Ingol
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Würde ich auch raten. Selbst wenn es dann ein bisschen Zoll kostet, günstiger als auf anderen Wegen wird es wahrscheinlich trotzdem sein :).
 

Reservist

Stahls Winterprinz
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Zahl doch einfach die Gebühren. Davon werden hier zb schulen bezahlt
 

Qoine

Jonagold
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Ich würde definitiv eine Art Rechnung / Beleg etc. hinterlegen. Eventuell kann dein Freund eben eine Ebay-Auktion erstellen zum Sofortkauf und du würdest es so kaufen. Dann habt ihr wenigstens etwas in der Hand. Ihr könnt auch einen leicht höheren Preis angeben (ob euch Geld überweist kann ja eh keiner kontrollieren ;) ), damit es glaubhaft ist. Somit seid ihr dann auf der sicheren Seite, dass ihr wirklich einen Kaufvertrag abgeschlossen habt.

So zahlst du dann nur die Ebay-Gebühren und vielleicht Zoll-Gebühren, die aber nicht so hoch sein dürften.