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Die US-Amtsrichterin Lucy Koh hat eine private Klage gegen das Sammeln von Aufenthaltsorten auf iOS-Geräten zurückgewiesen, dies berichtet die Nachrichtenagentur Reuters. Die Klage wirft Apple vor, die ortsbezogenen Daten auch dann zu erheben, wenn die Ortungsdienste auf dem jeweiligen Gerät deaktiviert waren. Zuständig zeigte sich das Amtsgericht von Nord-Kalifornien, ansässig in San Jose.[PRBREAK][/PRBREAK]
Vorgeworfen wurde Apple, dass sie gegen die eigenen Datenschutzbestimmungen verstoßen hätten und die gesamte iOS-Architektur so entwickelt sei, dass es ohne die Zustimmen des Nutzers sehr einfach möglich sei, persönliche Daten an Dritte zu übermitteln, welche diese sammeln und analysieren würden. Die vier klagenden Personen fühlten sich deshalb um ihr Geld betrogen und hätten viel mehr für ihre iPhones bezahlt, als sie es mit Kenntnis des vorgeworfenen Faktes getan hätten. Außerdem gehe durch das Erheben dieser Daten nutzbarer Speicherplatz auf den Geräten verloren.
Zurückgewiesen wurde die bereits im Jahre 2011 eingereichte Klage mit der Begründung, dass die Kläger nicht in der Lage gewesen wären, ausreichende Beweise für diesen Vorwurf aufzuführen. Außerdem müssten klagende Personen beweisen, dass sie von dem vorgeworfenen Fakt direkt betroffen und beeinträchtigt worden sind.
Die mit diesem Fall beauftragte Richterin entschied schon in anderen Streitigkeiten, die mit dem kalifornischen Konzern in Verbindung stehen. So war sie die dem Prozess Vorsitzende im Patentstreit zwischen Samsung und Apple. Damals sorgte eine unkonventionelle Methode ihrerseits für Aufsehen. Dabei hielt sie ein Samsung-Tablet sowie ein iPad über sich und bat die durchaus verwirrten Samsung-Anwälte beide Geräte aus mehreren Metern Entfernung zu unterscheiden. Die für den koreanischen Konzern anwesenden Rechtsvertreter hatten Probleme, diese Frage korrekt zu beantworten.
via Reuters
Vorgeworfen wurde Apple, dass sie gegen die eigenen Datenschutzbestimmungen verstoßen hätten und die gesamte iOS-Architektur so entwickelt sei, dass es ohne die Zustimmen des Nutzers sehr einfach möglich sei, persönliche Daten an Dritte zu übermitteln, welche diese sammeln und analysieren würden. Die vier klagenden Personen fühlten sich deshalb um ihr Geld betrogen und hätten viel mehr für ihre iPhones bezahlt, als sie es mit Kenntnis des vorgeworfenen Faktes getan hätten. Außerdem gehe durch das Erheben dieser Daten nutzbarer Speicherplatz auf den Geräten verloren.
Zurückgewiesen wurde die bereits im Jahre 2011 eingereichte Klage mit der Begründung, dass die Kläger nicht in der Lage gewesen wären, ausreichende Beweise für diesen Vorwurf aufzuführen. Außerdem müssten klagende Personen beweisen, dass sie von dem vorgeworfenen Fakt direkt betroffen und beeinträchtigt worden sind.
"Plaintiffs must be able to provide some evidence that they saw one or more of Apple's alleged misrepresentations, that they actually relied on those misrepresentations, and that they were harmed thereby" - Zitat Lucy Koh, Amtsrichterin
Die mit diesem Fall beauftragte Richterin entschied schon in anderen Streitigkeiten, die mit dem kalifornischen Konzern in Verbindung stehen. So war sie die dem Prozess Vorsitzende im Patentstreit zwischen Samsung und Apple. Damals sorgte eine unkonventionelle Methode ihrerseits für Aufsehen. Dabei hielt sie ein Samsung-Tablet sowie ein iPad über sich und bat die durchaus verwirrten Samsung-Anwälte beide Geräte aus mehreren Metern Entfernung zu unterscheiden. Die für den koreanischen Konzern anwesenden Rechtsvertreter hatten Probleme, diese Frage korrekt zu beantworten.
via Reuters
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