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[UPDATE] 'Deus Ex: The Fall': Jailbreaker dürfen keine Waffen abfeuern

Martin Wendel

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@ Guy.brush: Hast du den Absatz danach auch gelesen? ;) Wenn es ein sinnvoller Kopierschutz ist, der nicht ganze Nutzerkreise von der Verwendung ausschließt, habe ich nichts dagegen. Wobei das meiner Meinung nach bei Musik und Filmen ein wenig ein anderes Kapitel ist (weil mir Gesetze hierzulande verbieten würden, diese Medien zu digitalisieren, um sie dann auf iPad oder iPod zu kopieren).
 

Guy.brush

Weißer Winterkalvill
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Ja, ich wollte nur noch mal verdeutlichen, dass es in dieser Größenordnung nicht mehr viel Moral gibt. ;)
 

Cohni

Ananas Reinette
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@Martin
Ich weiss, Du bist raus, aber ich möchte noch eine kleine Anmerkung machen.

Ich glaube nicht, dass wir aneinander vorbei reden. Wir haben nur eine konträre Meinung dazu. Ich verstehe, dass es generell darum geht, wie groß Einschränkungen sein dürfen oder nicht. Das ist ja beinahe ein philosophisches Problem und ich finde, dass die Keule die ihr damit bei diesem Thema herausholt viel viel zu groß ist.

Eine Firma bringt ein Produkt auf den Markt. Niemand wird von irgendjemand gezwungen, dieses Produkt zu kaufen. Die Firma kann das Ding wie auch immer sie möchten auf den Markt bringen. Es ist absolut ihr Ding, wie es gesichert ist oder welche Plattformen es bedienen soll, welche Einschränkungen es haben soll. Es geht den Kunden zunächst nichts an. Entweder er kauft oder er kauft nicht. Das hat doch mit genereller Bevormundung nichts zu tun. Es handelt sich doch nicht um ein Produkt des täglichen Bedarfes oder eines, das lebensnotwendig wäre.

Dazu kommt die Frage, was ist Moral und was ist Gesetz? Im Idealfall sollte das Gesetz ein Abbild der moralischen Grundsätze einer Gesellschaft sein. Das es da oft eine große Schieflage gibt, brauche ich nicht zu erwähnen.

Aber ich empfinde Eure Empörung einerseits als übertrieben und andererseits....unlogisch. Versucht Euch doch mal einen ganz kleinen Augenblick in die Lage des Softwareherstellers zu versetzen. Was ist dessen Ziel? Eure Gängelung, Bevormundung? Ich bitte Dich! Es geht ausschließlich darum, Geld zu verdienen, geistiges Eigentum zu schützen.

Ich habe in den immer aufgeregteren Diskussionen der heutigen Zeit öfter den Eindruck, dass man bei fehlender rechtlicher Voraussetzung dann ganz schnell zur Moral kommt.

Aber wo handelt hier Eidos unmoralisch? Es wird ein Produkt angeboten, welches nur unter bestimmten Bedingungen funktioniert.
Gibt es ein Recht, alles uneingeschränkt nutzen und besitzen zu können? Das wäre Anarchie...
 

wavemaker

Idared
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Hab ich grade gefunden:

Here’s Square Enix’s official statement via Eurogamer:
“We have not been clear in our communication earlier this week when we launched Deus Ex: The Fall. We did not state clearly that the game would not support jailbroken devices and so we will be switching this off via an update, so that all the supported iOS devices will be able to play the game in the near future.”“We feel it’s the right thing to do in this situation and apologise for any inconvenience this may have caused. No customer should be out of pocket when we were not clear from the start, so we’ll get the game updated as soon as possible so that everyone who wants to play Deus Ex: The Fall can do regardless of whether their device is jailbroken or not. As soon as this update is live we will communicate this via the Eidos Montreal Community channels.”​
 

z3ro

Damasonrenette
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Anmerken sollte man zu dem, dass hier eine Pflästerchen-Lösung eines Entwicklers diskutiert wird und nicht das Grundproblem des unzulässigen Kopierens oder der Umgang des Urheberrechts mit dem "Neuland".
 

Cohni

Ananas Reinette
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Jetzt hat also die Firma umgeschwenkt, wenn ich das richtig lese. Nun, dann wird ja alles gut...
 

Juhulia

Niederhelfenschwiler Beeriapfel
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Auch ein vermeintlich gutes Ziel heiligt nicht sittenwidriges bzw. ungesetzliches Verhalten.

Jeder Kopierschutz bzw. solche kindischen Sperren / Bugs rauben dem Käufer einen Teil seiner Autonomie.

Ernsthaft: Soll ich das gut finden?

Vielleicht sollten die Software-Hersteller mal über ihr Geschäftsmodell nachdenken. Kann man einige Sätze Maschinensprache auf einem Datenträger wirklich als Produkt verkaufen und dem Kunden zur freien Verfügung stellen?

Dann muss man sich auch folgender Frage stellen: Ist es gerechtfertigt für einen 1x geschriebenen Satz in Maschinensprache auch in 1000 Jahren voll zu kassieren?

Oder meinst Du ernsthaft, dass die Hersteller wie MS, Apple, Adobe, usw. nach Auslaufen des Urheberrechts in einigen Jahrzehnten ihre Pforten für die Allgemeinheit öffnen? Schon jetzt machen sie ihr Produkt für die Allgemeinheit unkenntlich, so dass jeder Konkurrent mit der Entwicklung bei Null beginnen muss.

Literatur findet man in Bibliotheken.
Musik findet man in Partituren.
Wo findet man die Software?
(Kulturelle Errungenschaft der vergangenen ca. 30 Jahre)
 

Cohni

Ananas Reinette
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Ich glaube der Vergleich funktioniert nicht ganz. Bücher, Musik, Malerei...all das hat einen viel längeren Bestand in der Kultur und taugt somit als Allgemeingut. Eine bestimmte Software hat eine viel zu geringe Halbwertzeit, als das sie mit Kulturgütern verglichen werden kann.

Daraus resultiert auch das Problem, in relativer kurzer Zeit genügend Geld damit zu verdienen...
 

Juhulia

Niederhelfenschwiler Beeriapfel
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Ob Gutenberg das bei Erfindung des Buchdrucks in der Renaissance genauso gesehen hat?

Die Halbwertszeit hat er deutlich verringert, gegenüber Abschreiben bzw. -meißeln. ;)

Muss ich mit Sorgen machen, ob die Herrschaften bei Apple, MS, Adobe , usw. in der kurzen Zeit auch wirklich genügend Geld verdienen?
 
Zuletzt bearbeitet:

Benutzer 164005

Gast
@Juhulia: Was ist das für ein kindisches Anspruchsdenken? Jeder soll für seine geleistete Arbeit auch entsprechend entlohnt werden. Mit welcher Rechtfertigung soll geleistete Arbeit frei Verfügbar sein/werden? Wieso sollte man die Arbeit des Konkurrenten erleichtern?

An dem verhalten der Entwickler ist nichts sittenwidrig und schon gar nicht ungesetzlich. Die Software funktioniert einwandfrei auf "iOS" wie auch im Store angekündigt. Von Funktionsfähigkeit auf "iOS-jailbroken" ist nicht die Rede.
 

Cohni

Ananas Reinette
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Ob Gutenberg das bei Erfindung des Buchdrucks in der Renaissance genauso gesehen hat?

Die Halbwertszeit hat er deutlich verringert, gegenüber Abschreiben bzw. -meißeln. ;)

Muss ich mit Sorgen machen, ob die Herrschaften bei Apple, MS, Adobe , usw. in der kurzen Zeit auch wirklich genügend Geld verdienen?


Die Halbwertzeit des Mediums schon. Da hast Du Recht. Aber die Halbwertzeit des geistigen Inhaltes nicht. Der besteht fort, egal in welchem Medium versteckt.

In einer Software steckt ja eine gewisse Idee. Der geistige Inhalt im Prinzip. Dieser geistige Inhalt zeigt sich ja in der Art in Weise für was diese Software angewendet werden kann. Dies wiederum ist ja kein Geheimnis. Der Sinn und Zweck einer Software ist bekannt und vielleicht allgemeines Gut des Wissens. Sonst würde sie keiner anwenden.

Der Weg aber dorthin, also die technische Umsetzung der Erstellung, sollte zumindest eine Zeitlang geschützt sein. Man darf nicht vergessen, dass damit Geld verdient werden muss, sonst gibt es keinen, der die Arbeit macht. Das ist die Crux am System.

Die Idee der Software an sich ist frei verfügbar, wie die anderen Kulturgüter.
 

Juhulia

Niederhelfenschwiler Beeriapfel
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Bei der Literatur ist ein Zugriff auf jeden Buchstaben möglich.
Bei der Musik ist ein Zugriff auf jede Note möglich.
Bei einer Maschine ist ein Zugriff auf jede Schraube möglich.

Darauf kann eine neue Idee basieren.

Die Software ist in einer Black Box.
Ich sehe nur die Bilder auf dem Screen.

Wir sind jetzt ziemlich weit Off Topic und bald kommen die bösen Kommentare ...
 

smoe

Roter Winterkalvill
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Es ist absolut ihr Ding, wie es gesichert ist oder welche Plattformen es bedienen soll, welche Einschränkungen es haben soll. Es geht den Kunden zunächst nichts an. Entweder er kauft oder er kauft nicht.
Genau da widerspreche ich. Es ist zwar natürlich Sache des Entwickler welche Plattform er bedient und welche Einschränkungen sein Produkt hat, aber es geht mich als Kunde absolut etwas an. Ich muss vorher wissen für welche Plattform das Produkt gemacht ist und welche Einschränkungen es hat, erst dann kann ich eine Kaufentscheidung treffen. Wenn das Produkt auf meiner Grafikkarte nicht läuft, dann schreibt das bitte in die Anforderungen. Wenn ich mindestens ios6 brauche, dann schreibt es dazu, und wenns auf Geräten mit JB nicht läuft dann informiert mich bitte darüber. Das Vorraussetzungen festzulegen ist Sache des Entwicklers, aber ich als Kunde muss das vor es Kauf wissen.
 

Benutzer 164005

Gast
Steht im AppStore: für iOS
(es steht nichts von modifiziertem iOS)
 

smoe

Roter Winterkalvill
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Und deswegen ist es jetzt kein iOS mehr? Wenn ich auf meinem Mac Software außerhalb des Appstores installiere muss ich dann davon ausgehen, dass ich keine Software aus dem Appstore mehr nutzen kann?
 

Benutzer 164005

Gast
Hättest du derartiges in den AGBs zur Nutzung des MacOS bzw. MacAppstores zugestimmt: Ja.
Da derartiges aber nach meiner Kenntnis bisher nicht der Fall ist: Nein.

Bei iOS wird jedoch durch die Nutzung des Jailbreaks gegen die AGBs verstoßen und daher ist an dem Verhalten ggü. Kunden die sich außerhalb der AGBs bewegen auch nichts unrecht.
 

smoe

Roter Winterkalvill
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Es geht mir gar nicht um die rechtliche Situation. Man hat als Entwickler einige Möglichkeiten sich seinen Kunden gegenüber unfair zu verhalten ohne direkt ins Illegale abzudriften. Und genau das ist hier der Fall. Ich finde das ja soweit in Ordnung, wenn die Entwickler sagen das Spiel gibt es eben nicht für Geräte mit Jailbreak. Aber in diesem Fall haben sie sich eben selbst ins Beim geschossen, weil sie damit eben nicht nur die Raubkopierer bestrafen sondern auch ehrliche Kunden, und das ist imho unklug. Als Kunde muss mir sowas eben vorher klar sein, zumindest wenn der Entwickler möchte, dass ich auch zukünftig bei ihm kaufe...

Und das haben sie ja auch selbst eingesehen, deshalb haben sie ja auch angekündigt diesen Mist mit dem nächsten Update wieder zu entfernen.
 

Cohni

Ananas Reinette
Unvergessen
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Bei der Literatur ist ein Zugriff auf jeden Buchstaben möglich.
Bei der Musik ist ein Zugriff auf jede Note möglich.
Bei einer Maschine ist ein Zugriff auf jede Schraube möglich...
Musik kannst Du hören, ohne die Noten zu kennen. Die Maschine bedienst Du, ohne jede Schraube kennen zu müssen. Ebenso eine Software. Die kannst Du bedienen. Dazu brauchst Du nicht den Code zu kennen. OT ist relativ. Das Problem hat sich ja erledigt.

@Smoe
Ich habe mich unklar ausgedrückt. Natürlich muss dem Kunden jede Einschränkung bekannt sein.
 

smoe

Roter Winterkalvill
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Genau, mehr erwarte ich gar nicht, aber der Hinweis muss sein.
 

Juhulia

Niederhelfenschwiler Beeriapfel
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Bei iOS wird jedoch durch die Nutzung des Jailbreaks gegen die AGBs verstoßen und daher ist an dem Verhalten ggü. Kunden die sich außerhalb der AGBs bewegen auch nichts unrecht.

Ich gebe dir recht für den Fall, dass es sich um gekoppelte Verträge handelt.

Vermutlich ist Apple kaum an gekoppelten Verträgen mit irgendwelchen Software-Klitschen aus dem App Store interessiert.

Also gilt: die AGB gelten nur für den jeweils geschlossenen Vertrag.

Auf Selbstjustiz durch irgendwelche Software-Sheriffs kann ich verzichten. Der Fall läge anders, wenn der Geschäftspartner (Apple) die Einhaltung der AGB einfordert und ggf durchsetzt.

Auch hier ist das Interesse von Apple vermutlich gering, da die Jailbraker das geschlossene System verlassen. Damit schneiden sie sich quasi ins eigene Fleisch ...
 
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