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Telekomvertrag vor Ende der Laufzeit kündigen?!

Tri_Apfel

Antonowka
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Hi,

letztes Jahr ist mein 2-jähriger Telekomvertrag zunächst um ein Jahr verlängert worden. Da ich aber kein neues iPhone gewählt habe, bin ich in einen günstigeren Tarif ohne Telefon gerutscht - mit "aktiver" Verlängerung des Vertrags bis 2013, also Verlängerung um zwei Jahre! Da es mittlerweile ja auch Smartphone-Discount-Tarife gibt (ála Smartmobil) möchte ich lieber dorthin wechseln und 20 € Grundgebühr im Monat sparen, zumal ich von der Telekom aktuell sowieso dauernd Rechnungen in Höhe von 50 € bekomme :O

Jetzt habe ich gerade mit dem Kundenservice von der Telekom geredet, und die Dame meinte, es gebe für mich keine Möglichkeit, früher als 09.2013 aus dem Vertrag zu kommen (mal abgesehen von meinem eigenen Tod). Die Telekom hätte mir ja netterweise noch ein Schreiben geschickt und auf eine 14-tägige Wiederufsfrist hingewiesen.

Ich will der Dame jetzt ihre Kompetenz nicht absprechen, aber seht ihr für mich dennoch Möglichkeiten, eher aus dem Tarif zu kommen?

Gruß
Tri_Apfel
 

martin81

Rheinischer Bohnapfel
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Da sehe ich keine Chance. Wenn du sagst, du hast um zwei Jahre bis 2013 verlängert, dann muss die Verlängerung bereits in 2011 gestartet sein. Jetzt haben wir Ende Februar. Da wirst du nichts mehr wiederrufen können.
Kündigen kannst du zu jeder Zeit, aber der Vertrag läuft dann mit all seinen Kosten noch so lange weiter, bis die restliche Vertragslaufzeit abgelaufen ist.

Nimm es mir nicht übel, aber entsprechende Discounter oder annehmbare Prepaidtarife gibt es nicht erst seit gestern.
 

ImpCaligula

deaktivierter Benutzer
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Wenn die Telekom Dich nicht kulanter weiße raus lässt - was sie wohl kaum machen wird - nein.

Das Einzige wäre vorsorglich den Vertrag schon mal kündigen. Wenn Du Glück hast ruft Dich jemand von der Telekom an. ich kündige immer knapp 1 jahr vor Ende meinen Vodafone Vertrag. Letztens sogar 1 1/2 Jahre vor Ende.... das Ergebnis - ein Rückruf von Vodafone, 10 Euro weniger im Monat Grundgebühr und ein 4S bekommen... ok.. ich habe auch den AllNet all Plus Gedöns. Kann man probieren... aber Fazit ist - so oder so bist Du auf die Kulanz des Unternehmens angewiesen.
 

Reservist

Stahls Winterprinz
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Also eine automatische Verlängerung um zwei Jahre ist meines Wissens nach nicht in Ordnung, wenn nicht ordnungsgemäß gekündigt wird, darf er sich höchstens um ein Jahr verlängern.

Das ist aber jetzt eher halb/dreiviertelwissen.


Zumindest hatte ich mal vergessen einen Telekomvertrag zu kündigen, da wurde er nur um ein Jahr verlängert.
 

Bountyhunter

Linsenhofener Sämling
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Da ich aber kein neues iPhone gewählt habe, bin ich in einen günstigeren Tarif ohne Telefon gerutscht - mit "aktiver" Verlängerung des Vertrags bis 2013, also Verlängerung um zwei Jahre!

du bist nicht einfach so in einen anderen Tarif "gerutscht" !

Das musst du AKTIV veranlassen. Entweder über das Kundenportal online oder per Telefon oder im Shop.

Dafür hast du sicher eine Vergünstigung erhalten (billigeren Tarif) und hast dich dafür für zwei weitere Jahre vertraglich gebunden.
 

Kojak19

Hochzeitsapfel
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Doch, das kann passieren. Der TE wird 10 € weniger zahlen, der Tarif ist jedoch identisch, bloß ohne Handy.
Verlängert wird dann um ein Jahr.

24 Monate sind bei einer passiven VVL unzulässig.
 

Kojak19

Hochzeitsapfel
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Passive VVL meint eine Vertragsverlängerung, die stillschweigend ohne besonderes Zutun durch den Kunden abläuft.

Mit Dingen aus diesem Bereich versuche ich jeden Tag, mein Geld zu verdienen.
 

DBertelsbeck

Tiefenblüte
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Gut.Aber was heißt „WL“?
(Sag jetzt nicht, dass es „Willenserklärung“ heißt)
 

Genuine-G

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Sorry, aber wer kürzt Willenserklärung mit WL ab? WE ist die gängige Abkürzung dafür.
Ich will Dir in diesem Punkt natürlich keineswegs widersprechen, aber VVL für VertragsVerLängerung ist auch nicht sehr viel logischer, zumindest was das "L" angeht, auch wenn das die gemeinhin geläufige Abkürzung ist... ;)
 

Bountyhunter

Linsenhofener Sämling
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...und trotzdem macht das kein Provider von sich aus, sonder kontaktiert per Telefon den Benutzer !

Dann wird dieser mit dem Nachlaß zu seiner Einwilligung genötigt und jetzt nimmt er AKTIV einer Vertragsänderung vor.
 

Genuine-G

Fairs Vortrefflicher
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So kenn' ich das auch nur. Eine einseitige Änderung des Vertrages ohne Zustimmung der anderen Partei dürfte wahrscheinlich rechtlich auch kaum möglich sein.

Im schlimmsten Fall lässt sich der Nutzer vielleicht rhetorisch geschickt übertölpeln, so dass er's selbst kaum mitkriegt, aber ganz ohne drüber kommuniziert zu haben einen Vertrag einfach so zu ändern, hab' ich noch nicht erlebt. Und ich bin fünf Jahre lang im Bereich Mobilfunk tätig gewesen.
 

Kojak19

Hochzeitsapfel
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...und trotzdem macht das kein Provider von sich aus, sonder kontaktiert per Telefon den Benutzer !

Dann wird dieser mit dem Nachlaß zu seiner Einwilligung genötigt und jetzt nimmt er AKTIV einer Vertragsänderung vor.

Ich bringe das Beispiel nochmal:

Bei der Telekom verringert sich bei der automatischen VVL der Rechnungsbetrag um 10 €, weil die Subventionierung wegfällt.
Der Tarif an sich bleibt identisch, daher ist so etwas kein Problem.

Das wird gern so gemacht, da viele Kunden schlicht vergessen, dass sie wechseln könnten.
Also wozu schlafende Hunde wecken? ;)
 

dernbacher

Macoun
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Also mal aus der Seite eins Mitarbeiters der Telekom:
Die Verträge, egal ob Festnetz oder Mobilfunk, verlängern sich automatisch nach Ende der Laufzeit um 12 (keine 24) Monate. Wenn du kündigen willst, muss das bis spätestens einen Monat vor Ablauf des Vertrages schriftlich geschehen sein. Einen Vertrag kannst du jedoch jederzeit upgraden aber niemals innerhalb der Laufzeit downgraden. Das Upgrade könnte in sofern nützlich sein, dass deine Rechnungen billiger werden. Was für einen Tarif hast du? (Falls das schon erwähnt wurde - sorry - hab nicht alles gelesen.
Wenn du jedoch innerhalb der letzten 6 Monate der Laufzeit eine VVL machst und dabei einen günstigeren Tarif buchst, hat sich die Laufzeit wieder um 24 Monate verlängert. Die Handy-Option kannst du innerhalb der ersten 3 Monate dazubuchen, falls du ein neues Handy willst. Also du hast die Möglichkeit 3 Monate lang den Vertrag 10€ günstiger zu bekommen, jedoch ohne Handy.

LG Dernbacher
 

Kojak19

Hochzeitsapfel
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Selbstverständlich kann man downgraden.
Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.

Du bist wirklich bei der Telekom?
 

Genuine-G

Fairs Vortrefflicher
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Wir sind auch mittlerweile etwas vom ursprünglichen Thema abgekommen. Eigentlich ging es ja gar nicht um Verlängerungsmodalitäten, sondern darum, ob man vorzeitig irgendwie aus einem bestehenden Vertrag herauskommt. Und da wirst auch Du, Dernbacher, uns ja wahrscheinlich zustimmen, dass das ohne eigenen Tod prinzipiell so gut wie unmöglich ist, oder?
 

dernbacher

Macoun
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Ja sicher kann man downgraden aber nicht innerhalb der 12 (sorry, 12 - keine 24 Monate) Monate Laufzeit des Tarifes. Man kann im Zug einer VVL einen "kleineren" Vertrag buchen. Innerhalb von 3 Monaten kann man UPgraden zu einem Tarif, dessen Grundpreis mindestens 5€ höher ist als der des ursprünglichen Vertrages.

Zum Thema:
Man kommt aus einem Vertrag nicht so einfach Raus. Also eigentlich gar nicht außer in den ersten 14 Tagen hat man noch eine Kündigungsfrist.
Falls man nach 24 Monaten kündigen will, muss das einen Monat schriftlich geschehen.

PS: Ja, ich bin wirklich bei der Telekom ;)