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Rückgabe iPhone per Abholung durch UPS ohne Quittung - wie macht ihr das?

Rods Löffel

Granny Smith
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Hi,

ich frage hier im iPhone Unterforum, weil es hier wohl die meiste Retouren-Erfahrung gibt:

Bei Abholungen durch UPS gibt es bekanntlich keine Quittung. Wer hat hier Erfahrungen? Was passiert, wenn das Paket nicht im UPS System erscheint nach mehreren Tagen?
 

dtp

Roter Winterstettiner
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Einfach auf § 355 Abs. 3 Satz 4 BGB berufen und gut ist. ;)
 

Rods Löffel

Granny Smith
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Warum antwortest du auf jeden Beitrag in diesem Forum, auch wenn du die Frage nicht verstehst?
 
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dtp

Roter Winterstettiner
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Kann es sein, dass du vielmehr die Antwort nicht verstanden hast? Hast du dir überhaupt mal die Mühe gemacht, den vom mir erwähnten Paragraphen durchzulesen?

Das Risiko einer Rücksendung bei Widerruf trägt der Unternehmer, nicht der Verbraucher. So steht es dort. Wozu brauchst du also ein Quittung?

Im Übrigen kannst du das doch auch mit der UPS App oder online nachverfolgen, wenn du die UPS-Trackingnummer kennst.
 

Plumpsklo

Oberösterreichischer Brünerling
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Einfach auf § 355 Abs. 3 Satz 4 BGB berufen und gut ist. ;)

Wenn das Gesetz von Gefahr spricht, meint es die Preis- und/oder Leistungsgefahr während des Versandvorgangs.
Hier steht aber der Versand als solcher in Frage bzw. die Nachweisbarkeit des Absendens.
Ich habe die Rechtsprechung bzw. die Erwägungsgründe zu dieser Norm nicht gelesen, von daher kann ich es nicht sicher beantworten wer hier die Beweislast trägt. Im Zweifel würde ich aber den Widerrufenden nennen, der sich auf eine für ihn günstige Norm bezieht.
Von daher ist die Frage des TE sehr wohl berechtigt.

Ob eine Tracking-Info ausreicht für die Beweislast - das wäre auch mal interessant, gerade wenn man selbst keinen Nachweis vorliegen hat.
 
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Luckymorpheus74

deaktivierter Benutzer
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Ich muss doch irgendeine Art Beleg vorlegen können, das ich was eingereicht habe?! Ich bekomme bei DHL und Hermes einen Beleg, wenn meine Frau alles oder Teile zurück sendet.

Sollte der Empfänger verlauten lassen, es sei nicht angekommen, habe ich einen Nachweis des Versandes.

Wenn gleich der Beleg den Inhalt (in Teilen) nicht belegt- in Bezug auf Kleidung.

Also lieber was ausstellen lassen. Imho

Ist wahrscheinlich mobil schwerer als bei einem Shop
 

louisitou

Gloster
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Bei mir war das mal so, das ein UPS Bote eine Apple Retoure einfach nicht gescannt hatte. Die Retoure wurde dementsprechend nicht im UPS System gefunden und konnte nicht nachverfolgt werden. Belege hatte ich auch nicht.
Apple wollte daraufhin alle möglichen Details der Retoure haben, zB, wie der Bote aussah, wann der Bote das Paket abgeholt hat etc.. Nach paar Tagen und einigen Telefonaten, wurde mir daraufhin das Geld von Apple erstattet.
Ob das Paket am ende bei Apple ankam oder nicht weiß ich bis heute nicht..
 

Halsband

Granny Smith
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Hi,

ich frage hier im iPhone Unterforum, weil es hier wohl die meiste Retouren-Erfahrung gibt:

Bei Abholungen durch UPS gibt es bekanntlich keine Quittung. Wer hat hier Erfahrungen? Was passiert, wenn das Paket nicht im UPS System erscheint nach mehreren Tagen?

Hast du es denn schon abholen lassen? Andernfalls würde ich zur Abgabe in einem UPS Access Point raten. So habe ich es letzte Woche mit meinem 12 Pro gemacht. Der Typ dort hat mir dann eine SMS mit einem Link geschickt. Da konnte ich dann eine Quittung abrufen, in der Abgabeort und alle wichtigen Angaben zur Sendung hinterlegt waren. Ansonsten die 0800 2000 136 anrufen und Apple den Sachverhalt erklären. Ich denke das lässt sich klären.
 

angerhome

Pomme d'or
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Einfach auf § 355 Abs. 3 Satz 4 BGB berufen und gut ist. ;)
Kann es sein, dass du vielmehr die Antwort nicht verstanden hast? Hast du dir überhaupt mal die Mühe gemacht, den vom mir erwähnten Paragraphen durchzulesen?

Das Risiko einer Rücksendung bei Widerruf trägt der Unternehmer, nicht der Verbraucher. So steht es dort. Wozu brauchst du also ein Quittung?

Im Übrigen kannst du das doch auch mit der UPS App oder online nachverfolgen, wenn du die UPS-Trackingnummer kennst.
Was wolltest Du mit der ersten Antwort erreichen? Selbstbeweihräucherung?
Bei der Antwort gibt es nichts zu verstehen, sie ist einfach an der Frage vorbei.
Das es mit wenig Aufwand für Dich auch hilfreich geht, zeigt ja Deine zweite Antwort.
 
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Halsband

Granny Smith
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Allerdings tragen Sie die Beweislast dafür, dass Sie die Ware ordnungsgemäß dem Transportunternehmen übergeben haben. Daher sollten Verbraucher den Einlieferungsbeleg mit Trackingnummer (Sendungsverfolgung) stets aufbewahren. Grundsätzlich trägt also der gewerbliche Verkäufer die Transportgefahr bei der Rücksendung der Ware und muss den Schaden bei Verlust oder Beschädigung selbst tragen.

Quelle: https://www.ovb-online.de/weltspiegel/wirtschaft/wenn-ruecksendung-verschwindet-10098579.html
 

Mitglied 231430

Gast
Ich hatte es Vergangenheit bei einem UPS Access Point angegeben der mir auch keine Quittung geben wollte. Nun bin ich zu einem anderen Access Point gewechselt, und er tippt jedes Mal nach dem Scannen meine Handynummer ein und dann bekomme ich sofort eine SMS als Bestätigung von UPS.
 

dtp

Roter Winterstettiner
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Was wolltest Du mit der ersten Antwort erreichen? Selbstbeweihräucherung?

Jepp.

Manche würde es aber auch als Hilfe zur Selbsthilfe bezeichnen.

Hinzu kommt, dass es aktuell wegen der Corona-Einschränkungen durchaus differenzierte Betrachtungsweisen zu Gunsten des Verbrauchers geben könnte.
 
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Rods Löffel

Granny Smith
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Danke für die sinnvollen Antworten. Es ging mir nicht um Verbraucherrechte, die sind mir bekannt, sondern konkret um die Übergabe eines teuren Produktes ohne eine Quittung.

Mir ist nichts konkret passiert, ich wollte einfach mal wissen, wie andere Rücksender das sehen. Danke für den Austausch.

Kann es sein, dass du vielmehr die Antwort nicht verstanden hast? Hast du dir überhaupt mal die Mühe gemacht, den vom mir erwähnten Paragraphen durchzulesen?

Das Risiko einer Rücksendung bei Widerruf trägt der Unternehmer, nicht der Verbraucher. So steht es dort. Wozu brauchst du also ein Quittung?

Im Übrigen kannst du das doch auch mit der UPS App oder online nachverfolgen, wenn du die UPS-Trackingnummer kennst.

Ich bin nach wie vor der Meinung, dass du oft antwortest, ohne die Frage zu lesen oder zu verstehen. Das Versandrisiko trägt natürlich der Verkäufer. Aber der einfach Widerruf reicht ja nicht, du musst irgendwie auch den Versand der Sache nachweisen können.

Wenn du die Frage gelesen und verstanden hättest, würdest du auch nicht von Nachverfolgung per Trackingnummer schreiben. Ich schrieb ja "Was passiert, wenn das Paket nicht im UPS System erscheint nach mehreren Tagen?".
 
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dtp

Roter Winterstettiner
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Ich bin nach wie vor der Meinung, dass du oft antwortest, ohne die Frage zu lesen oder zu verstehen.

Wie soll ich auf eine Frage antworten, die ich nicht gelesen habe? Verstehen ist aber natürlich noch mal eine ganz andere Hausnummer. Da gebe ich dir recht. Na ja, nach 20 Berufsjahren im gewerblichen Rechtsschutz habe ich diese Fähigkeit anscheinend verloren. ;)

Ich schrieb ja "Was passiert, wenn das Paket nicht im UPS System erscheint nach mehreren Tagen?".

Und du hast also jetzt eine Antwort auf diese Frage bekommen? Okay, vermutlich habe ich das auch nicht richtig gelesen oder verstanden. ;)
 

Halsband

Granny Smith
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Wie soll ich auf eine Frage antworten, die ich nicht gelesen habe? Verstehen ist aber natürlich noch mal eine ganz andere Hausnummer. Da gebe ich dir recht. Na ja, nach 20 Berufsjahren im gewerblichen Rechtsschutz habe ich diese Fähigkeit anscheinend verloren. ;)



Und du hast also jetzt eine Antwort auf diese Frage bekommen? Okay, vermutlich habe ich das auch nicht richtig gelesen oder verstanden. ;)

Bist du da im Vorzimmer angestellt gewesen? Der § 355 III S. 4 BGB kommt nicht in Betracht, weil in dieser fiktiven Fallkonstellation davon ausgegangen wird, dass der Absender die Übergabe an UPS nicht nachweisen kann. Und genau das ist die Bedingung damit der § 355 III S. 4 BGB zur Anwendung kommt. Damit ist der Verweis auf diese Vorschrift auch falsch.
 

mainzer999

Lane's Prinz Albert
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Wenn UPS das Paket abholt, klebt da bzw. klebt doch der freundliche UPS-Mann einen Aufkleber auf das Paket, oder nicht?
Einfach ein Foto davon gemacht und schon hat man alle Daten.

Und was dann passiert, wenn das Paket bei UPS im System nicht auftaucht, kann hier bestimmt, wie so oft keiner mit Sicherheit genau sagen. Da würde ich einfach mal UPS kontaktieren.
 

dtp

Roter Winterstettiner
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Der § 355 III S. 4 BGB kommt nicht in Betracht, weil in dieser fiktiven Fallkonstellation davon ausgegangen wird, dass der Absender die Übergabe an UPS nicht nachweisen kann.

Nun ja, er mag zwar keine Quittung bekommen haben, aber er könnte sich zumindest die Trackingnummer notieren bzw. diese abfotografieren. Es ist auch sehr unwahrscheinlich, dass die dann nicht im System von UPS gefunden werden kann. Ich hatte die Frage des TO so verstanden, dass dieses Szenario nur theoretischer Natur ist.

Hinzu kommt, dass man in der Regel die Rückgabe bei Apple initiiert und dann von Apple über UPS eine entsprechende Umverpackung samt Retourenlabel erhält. Damit ist die Trackingnummer dann auch direkt im System enthalten und zumindest die Übergabe kann nachverfolgt werden. In dem Fall würde dann auch der von mir zitierte BGB-Paragraph greifen, falls die Ware beim Versand untergeht.

Aber du hast schon Recht. Ich hätte ergänzend auf § 357 Abs. 4 BGB hinweisen sollen. Hier könnte man sich ggf. noch mit Zeugen behelfen, die die Übergabe entsprechend bezeugen können. Gelingt dagegen keinerlei Nachweis für die Übergabe, könnte der Verbraucher in der Tat das Nachsehen haben.

Bist du da im Vorzimmer angestellt gewesen?

Nein, aber wenn man patentanwaltlich tätig ist, hat man bekanntlich nur ansatzweise mit dem Verbraucherschutz zu tun. Das lernt man zwar in Vorbereitung auf die Deutsche Patentanwaltsprüfung, vergisst es aber auch gerne mit der Zeit wieder. ;) Die meisten Patentanwälte sind keine Volljuristen, sondern Naturwissenschaftler mit juristischer Anschlussausbildung, die aber nicht mit einem abgeschlossenen Jurastudium vergleichbar ist.
 
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Halsband

Granny Smith
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Nun ja, er mag zwar keine Quittung bekommen haben, aber er könnte sich zumindest die Trackingnummer notieren bzw. diese abfotografieren. Es ist auch sehr unwahrscheinlich, dass die dann nicht im System von UPS gefunden werden kann. Ich hatte die Frage des TO so verstanden, dass dieses Szenario nur theoretischer Natur ist.

Hinzu kommt, dass man in der Regel die Rückgabe bei Apple initiiert und dann von Apple über UPS eine entsprechende Umverpackung samt Retourenlabel erhält. Damit ist die Trackingnummer dann auch direkt im System enthalten und zumindest die Übergabe kann nachverfolgt werden. In dem Fall würde dann auch der von mir zitierte BGB-Paragraph greifen, falls die Ware beim Versand untergeht.

Aber du hast schon Recht. Ich hätte ergänzend auf § 357 Abs. 4 BGB hinweisen sollen. Hier könnte man sich ggf. noch mit Zeugen behelfen, die die Übergabe entsprechend bezeugen können. Gelingt dagegen keinerlei Nachweis für die Übergabe, könnte der Verbraucher in der Tat das Nachsehen haben.



Nein, aber wenn man patentanwaltlich tätig ist, hat man bekanntlich nur ansatzweise mit dem Verbraucherschutz zu tun. Das lernt man zwar in Vorbereitung auf die Deutsche Patentanwaltsprüfung, vergisst es aber auch gerne mit der Zeit wieder. ;) Die meisten Patentanwälte sind keine Volljuristen, sondern Naturwissenschaftler mit juristischer Anschlussausbildung, die aber nicht mit einem abgeschlossenen Jurastudium vergleichbar ist.

Ich habe die Frage des Threaderstellers so interpretiert: Es gibt eine Trackingnummer, aber die Sendung wird in der Sendungsverfolgung nicht als abgeholt/abgeben angezeigt. Dass passiert eigentlich nur, wenn die Sendung bei Abholung/Abgabe nicht gescannt wird. Ergo kein Tracking. Ich halte dieses Szenario für denkbar. Sei es aus Unachtsamkeit oder aus Vorsatz. Im schlimmsten Fall ist die Sendung dann wirklich weg. Dann kann man eigentlich nur noch den Verlust bei UPS anzeigen und auf das Ergebnis der Überprüfung warten. Im schlechtesten Fall wird UPS das eigene Verschulden von sich weisen und sagen, sie hätten die Sendung nie erhalten. Dann bleibt man möglicherweise auf dem Schaden sitzen. Andernfalls haftet UPS für den Schaden und erstattet den Wert. Oder man tritt an Apple heran und schildert die Umstände. Hier kann man bestenfalls noch auf Kulanz hoffen. Einen Rechtsanspruch auf Erstattung seitens von Apple ergibt sich daraus aber nicht, weil schlichtweg kein Nachweis über die Einlieferung der Sendung erbracht werden kann. Deshalb würde ich immer darauf bestehen, dass die Sendung bei Übergabe sofort von UPS gescannt wird und danach den Sendungsstatus überprüfen. Damit ist man denke ich auf der sicheren Seite und man erspart sich mitunter viele Unannehmlichkeiten.
 
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