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Problem mit Provider: Emailserver auf Blacklist

Alecco

Transparent von Croncels
Registriert
17.02.09
Beiträge
306
Hallo!

Ich habe ein großes Problem und weiß nicht genau, wie ich am besten eine Lösung finde. Ich habe Webspace und eine Domain über einen Provider im Internet gemietet. Dazu gehört das übliche Paket mit Datenbanken, FTP Server und halt auch Emailadressen.

Vor etwa 2 Monaten konnte ich und meine Freundin keine Mails mehr versenden. Die Mails gingen raus, aber es kamen Fehlermeldungen zurück. Ich habe mir diese angesehen und dort stand, dass mein Server als Spam markiert wurde und deshalb die Email nicht weitergeleitet worden ist.

Ich habe mich also bei meinem Provider gemeldet und auch solche Fehlermeldungen mitgesendet. Die Antwort kam rasch und dort stand auch drin, dass sie die Probleme kennen würden und ich etwas Gedult haben sollte. Nach etwa ein paar Wochen hat es wieder mit dem Senden funktioniert.
Aber seit gestern wieder neue Probleme. Mal meldet ein Server ich stünde auf einer Graylist, mal kommt eine Mail nicht an oder ich bekomme die besagte Fehlermeldung.

Ehrlich gesagt finde ich das total nervig, denn ich bezahle für die Dienstleistung und eine unzuverlässige Zustellung der Emails ist nicht akzeptabel.

Jetzt stellt sich die Frage, ob man solche Verträge vor Ende der Laufzeit kündigen kann? Ich habe an den Support eine Maill gesendet und eine Frist von 14 Tagen gesetzt. Sollte ich das Ganze nochmals schriftlich tun, oder bringt mir das keinen Vorteil?

Vielleicht hat jemand von euch noch eine gute Idee!


Grüße!
 

Kojak19

Hochzeitsapfel
Registriert
13.10.09
Beiträge
9.267
Ich bin kein Fachanwalt (und dieser wäre hier der geeignete Ansprechpartner), aber meiner Ansicht nach bietest du deinem Anbieter ausreichend Zeit den beanstandeten Mangel zu beheben.

Schafft er das nicht, erbringt er die vertraglich geregelte Leistung nicht.
Das ist nach meinem Rechtsverständnis ein Grund, Verträge fristlos aufzulösen.

Ob dem wirklich so ist, oder ich in der Hinsicht zu idealistisch bin, verrät dir aber wie erwähnt der Anwalt deines Vertrauens.