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Jan Gruber

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Jan Gruber
Das Berliner Kammergericht hat ein bedeutendes Urteil gefällt, das die Rechte von Verbraucher:innen gegenüber der Preiserhöhungen der großen Streaming-Diensten wie Netflix und Spotify stärkt. Im Mittelpunkt steht die Unwirksamkeit der Preiserhöhungsklauseln dieser Unternehmen. Dieses Urteil könnte weitreichende Auswirkungen auf die Streaming-Branche und darüber hinaus haben. Lass uns einen genaueren Blick darauf werfen.

Kundenzustimmung bei Preiserhöhungen​


Die Verbraucherzentralen in Deutschland hatten gegen die Klauseln zur einseitigen Preiserhöhung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Netflix und Spotify geklagt. Diese Klauseln erlaubten es den Unternehmen bisher, die Preise ohne direkte Zustimmung der Nutzer:innen zu erhöhen. Das Kammergericht urteilte jedoch, dass solche Praktiken unfair gegenüber den Verbraucher:innen sind. Zukünftige Preiserhöhungen müssen nun fundiert begründet und von den Kunden ausdrücklich genehmigt werden.

Auswirkungen auf die Streaming-Industrie​


Die Entscheidung des Kammergerichts könnte weitreichende Folgen für die Streaming-Industrie in Deutschland haben. Netflix und Spotify müssen ihre Nutzungsbedingungen überarbeiten, um sicherzustellen, dass zukünftige Preiserhöhungen mit der ausdrücklichen Zustimmung der Kunden erfolgen. Diese Transparenz könnte dazu führen, dass einige Verträge nicht weitergeführt werden, sei es aufgrund der Nichtzustimmung oder einer Kündigung durch die Kunden.

Stärkung der Verbraucherrechte​


Das Urteil des Kammergerichts Berlin wird als ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Verbraucherrechte angesehen. Es könnte als Präzedenzfall für ähnliche Fälle in anderen Branchen dienen. Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung der Verbraucher:innen-Zustimmung bei wesentlichen Vertragsänderungen und setzt ein klares Signal für mehr Fairness und Transparenz in den Geschäftspraktiken.

Via Verbraucherzentrale

Den Artikel im Magazin lesen.
 

dtp

Roter Winterstettiner
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Es gibt ja auch eine Sammelklage der Verbraucherzentrale gegen Vodafone wegen der unterjährigen Preiserhöhung im Festnetz. Bin mal gespannt, wie die ausgehen wird. Vermutlich entsprechend.
 

geniussoft

Freiherr von Berlepsch
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Was bedeutet das denn jetzt? Das für KÜNFTIGE Preiserhöhungen die AGB nicht ausreichen? Oder das die zuletzt angekündigten Preisveränderungen nicht zulässig sind?
 

Mure77

Golden Noble
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Spotify hat um Zustimmung gebeten sonst würde das Abo zum Januar auslaufen. Das ist rund 4 Wochen her.