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Neue Befugnisse für die hessische Polizei...

WDZaphod

Prinzenapfel
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10.11.06
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Das Kennzeichenscanning ohne Verdacht wurde gerade erst vom Bundesverfassungsgericht als unzulässig eingestuft, schon muß wieder gebohrt und versucht werden:

Der Hessische Landtag hat am gestrigen Dienstag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU und FDP die Novellierung des Polizeigesetzes verabschiedet. Der Entwurf zur Änderung des Hessischen Gesetzes ü̈ber die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG), den die schwarz-gelbe Koalitionsmehrheit mit geringfügigen Änderungen nach den Empfehlungen des Innenausschusses annahm, bringt den Strafverfolgern eine Reihe neuer Befugnisse. Sie dürfen künftig Internet-Telefonate abhören, technische Überwachungsgeräte wie Peilsender an Autos etwa in Garagen anbringen oder Telekommunikationsvorgänge per IMSI-Catchter unterbrechen. Das reformierte Polizeigesetz ermöglicht auch wieder die automatische Erfassung von Kfz-Kennzeichen.

Und wie immer das übliche Blabla:

Im Vordergrund steht dabei die Abwehr von Terroranschlägen.

Ohmann...
 

goelzer

Weigelts Zinszahler (Rotfranch)
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tja.. wenn die nicht ihre heissgeliebten Terroristen hätten... :/
 

Kralle205

Weißer Winterglockenapfel
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Und die glauben jetzt, dass es nun Verfassungskonform ist wenn man es in ein Gesetz presst?

Versuchen wir doch mal wann das BVerfG uns nicht das Spielzeug wegnimmt.
 

Mitglied 25554

Gast
Na wie gut, dass der Herr Terrorist so pflichtbewusst ist und nur Autos verwendet, wo er selbst als Halter eingetragen ist.
 

Gokoana

Bittenfelder Apfel
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8.088
Das Kennzeichenscanning ohne Verdacht wurde gerade erst vom Bundesverfassungsgericht als unzulässig eingestuft …

Das Schöne an solchen Dingen ist die psychologische Wirkung: Das Bundesverfassungsgericht stuft das Kennzeichenscanning ohne Verdacht als unzulässig ein und schon glaubt die ganze Nation daran, dass es nicht mehr existent ist und diese seltsamen Brücken an deutschen Autobahnen nach wie vor ausschließlich der LKW-Maut gelten.

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paul.mbp

Sternapfel
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Gutes Argument von Gokoana :)

Da zeigt sich mal wieder die typische (und dummerweise funktionierende) Strategie der Eröffnung von Nebenkriegsschauplätzen. Das verdachtsunabhängige Kennzeichenscanning zur Halterdatenermittlung ist als verfassungswidrig festgestellt worden.
Vermutlich liegt die rechtliche Einordnung einer Mautbrücke mit eben diesem klitzekleinen Unterschied bei "verdachtsunabhängig". Denn so eine Mautbrücke scannt ja nicht verdachtsunabhängig, sondern mit dem Verdacht das keine Maut gezahlt wurde, und dient so zur Überprüfung eben diesen Sachverhaltes.

Das eine Mautbrücke dabei absolut keinen Unterschied macht ob da ein LKW, Transporter oder "nur" ein PKW fährt wissen nicht all zu viele. Hat sich schon mal jemand gefragt warum auf einer 3spurigen Autobanh ganz links, dort wo kein LKW fahren darf, auch Kameras zur Erfassung installiert sind ? Wenn es wirklich nur um die LKW Maut ginge, dann wären eben diese Kameras vollkommen nutzlos. Es sei den man will auch ......
 

WDZaphod

Prinzenapfel
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Die PKW-Maut kommt zu 100%, das ist schon lange beschlossen. Witzig ist halt, daß die Mautbrücken Nummernschilder lesen (Texterkennung!) und Geschwindigkeiten messen können. Wann die dann auch für Geschwindigkeitskontrollen verwendet werden, ist nur eine Frage der Zeit....
 

Ashura

Hildesheimer Goldrenette
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08.08.07
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676
paul, der LKW könnte ja dort überholen, oder, so würde ich es machen wenn die Lücke existieren würde. Ich würd an den Stellen Links fahren um die Maut zu umgehen;)
Die Wahrscheinlichkeit das die Polizei mich dabei erwischt ist sehr gering. Bei allen verfügbaren Mautbrücken.