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Mein MacBook Pro wackelt nach zwei Monaten

1979mark

Braeburn
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Hi,

also ich habe nun seit 2 Monaten ein MacBook Pro. Jetzt wackelt es auf geradem und ebenem Untergrund wenn ich links neben dem Trackpad drücke. Dann geht es oben rechts ein wenig hoch. Das ist nicht viel, würde sagen 1-2 mm oder so.
Nun behandele ich es wie ein rohes Ei, kann es sein das dies durch die Wärmeentwicklung passiert? Was kann ich nun machen?

Gruß
Mark
 

Bernt

Fießers Erstling
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Nein, die Wärmeentwicklung hat darauf keinen Einfluss.

Ich hatte mit einem älteren MBP mal das Problem, dass der Akku defekt war und eine Beule bekommen. Der wurde mir dann im Apple Store getauscht.
Schau dir mal genau die Stelle an, die dafür verantwortlich ist, dass das MBP wackelt, denn ein Akku kann auch schon mal gefährlich werden.
 

1979mark

Braeburn
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Hi Bernt,

wo sitzt der Akku denn? Merke das so mittig auf der Rückseite eine leichte Wölbung ist.
 

MACaerer

Charlamowsky
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Hm, bei den neueren MBP ist der Akku fest einbaut und lässt sich nicht mehr mit einem Handgriff tauschen. Wenn der Akku so aufgequollen wäre müsste er den unteren Deckel des Books aufbeulen. Das kann man leicht feststellen indem man ein Lineal diagonal drüberlegt. Aber ein defekter Akku schon nach zwei Monaten, hm? Ich vermute eher, dass einer der angeklebten Gummpufferchen vom unteren Gehäusedeckel verschwunden ist. Das kann man aber auch mit einem Blick feststellen.

MACaerer
 

1979mark

Braeburn
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Hi MACaerer,

die Gummidinger sind alle noch da.

Aber das mit dem Linieal hat geklappt, siehe Bild.
Wie gehe ich da jetzt vor?

Gruß
Mark

Foto.jpg
pencil.png
 

tdoescher

Idared
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das sieht ja nicht gut aus….ist bei dir ein apple store bzw. retail händler inner nähe? würde ich dann einfach mal hin gehen!
 

Bernt

Fießers Erstling
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Sieht wie bei meinem Akku-Problem aus.

An deiner Stelle würde ich schleunigst ein TimeMachine Backup machen und das Ding in einen Store bringen. 2 Monate ist definitiv deine Garantiezeit.

Um genau zu sein musst du in den ersten 6 Monaten nichts nachweisen und kannst ein Neugerät verlangen. Oft wird eine Reparatur angeboten, muss aber nicht angenommen werden. Verlange einfach ein Neugerät und wenn die sagen sie wollen reparieren, dann verweise mal auf das BGB §2183

BGB § 2183 Gewährleistung für Sachmängel
Ist eine nur der Gattung nach bestimmte Sache vermacht, so kann der
Vermächtnisnehmer, wenn die geleistete Sache mangelhaft ist, verlangen, dass ihm
anstelle der mangelhaften Sache eine mangelfreie geliefert wird. Hat der Beschwerte
einen Sachmangel arglistig verschwiegen, so kann der Vermächtnisnehmer statt der
Lieferung einer mangelfreien Sache Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Auf
diese Ansprüche finden die für die Gewährleistung wegen Mängel einer verkauften Sache
geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung.
 

1979mark

Braeburn
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Wie lange dauert sowas denn dann?
Bin selbstständig und drauf angewiesen. Kommt das dann wieder von Shanghai?
 

Bernt

Fießers Erstling
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Also wenn du in den Store gehst und ein Neugerät verlangst und die das Modell im Lager haben, dann dauert das 15 Minuten.

Frag vorher ob sie eins da haben, wenn ja, dann sagst du "toll, das nehme ich und ihr bekommt mein altes" wenn sie keins da haben, dann kannst du unter store.apple.com/de z.b. eine Lieferzeit sehen falls man es neu bestellt. Das dürfte ja in keinem Fall länger dauern als ein Neugerät zu bekommen.
 

MACaerer

Charlamowsky
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So einfach zu einem Apple-Reseller zu gehen und ein neues Gerät verlangen? Ich meine das wird nicht funktionieren. Ich kenne jetzt die Apple'sche AGB nicht auswendig, aber ich denke ein Austausch ohne mindestens einen Reparaturversuch ist da mit Sicherheit ausgeschlossen. Meine Empfehlung: Setze dich mit dem Support-Center von Apple in Verbindung und frage was du machen sollst. Du bekommst dann eine Service-Nummer und kannst damit zu jedem beliebigen Apple-Service in deiner Nähe gehen. Vielleicht lassen die sich auch mit sich reden, wenn du schilderst wie dringend du das Gerät benötigst. Nur weiterbetreiben würde ich das Gerät nicht. Defekte Lithium-Io-Akkus können auch schon mal in Flammen aufgehen.

MACaerer
 

Bernt

Fießers Erstling
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Der Reparaturversuch, den du ansprichst, ist das was alle (auch bei einem Fernseher oder einer Waschmaschine) immer sagen. Was in den AGB steht ist zweitrangig, denn die AGB muss gemäß geltendem Recht geschrieben sein oder wird dank Mangels der Salvatorischen Klausen komplett unwirksam.

In den ersten sechs Monaten liegt die Beweislast auf Seiten des Verkäufers nach den sechs Monaten muss man dem Verkäufer beweisen, dass der Mangel Herstellerbedingt ist, auch wenn man 24 Monate Garantie hat. Der Fehler, der oft gemacht wird ist, dass die Unterscheidung zwischen Gewährleistung und Garantie ausser Acht gelassen wird.

Das BGB (Bürgerliche Gesetzbuch) ist ausschlaggebend und gibt mir als Käufer das Recht bei einem Kauf eines scheinbar makellosen Gerätes auch ein solches zu erhalten. Willige ich der Reparatur ein, so bin ich selber Schuld. Ich zahle für einen Fehlerfreien Artikel und will auch einen solchen bekommen.

Stell dir vor, du kaufst ein neues Auto ohne Beule, bekommst aber eines mit einer Beule. Der Händler sagt, er könne es einfach ausbeulen. Willst du das Risiko eingehen ein ausgebeultes Auto zum vollen Preis zu kaufen, auch auf die Gefahr hin, dass das dann nach sechs Monaten an der Stelle rostet, weil er auch nur einen kleinen Kratzer gemacht hat, den man nicht sieht?
Das Beispiel kannst du mit Lackschäden wiederholen... würde das wirklich irgend wer in Kauf nehmen? Nein! Im BGB wurde deshalb auch festgehalten, dass das so nicht hingenommen werden muss.

Einmal um das zu Verdeutlichen ein kleiner Anhang, den ich im Rahmen meiner Meisterschulung bekam.
Anhang anzeigen Gewährleistung.pdf
 

MACaerer

Charlamowsky
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Naja, die Dinge wie Gewährleistung, Garantie und Kulanz, sowie die damit verbundenen Begriffe wie Wandlung, Ersatzlieferung oder Nachbesserung und die gesetzlichen Regelungen dazu sind mir durchaus geläufig. Eine AGB kann natürlich die gesetzlichen Regelungen nicht aushebeln, aber sie kann sie einschränken, sofern dem Kunden dadurch kein Nachteil entsteht. Dein Beispiel mit der Beule im Auto passt hier ganz und gar nicht, denn zum einen wäre das vor der Übergabe an den Kunden und zum anderen ist eine solche Reparatur mit einem mehr oder weniger großen Wertverlust verbunden. Das muss der Kunde nicht akzeptieren.
Dass ein Kunde mit einem 2Monate altern Book mit defektem Akku Anspruch auf ein nagelneues Ersatzgerät erheben kann halte ich für etwas blauäugig. Falls doch würde ich echt an ein Wunder glauben. Was anderes wäre es natürlich, wenn es sich bei dem Schaden nicht "nur" um einen defekten Akku sondern eventuell um größere Folgeschäden handelt, z. B. durch ausgelaufene Chemikalien. Aber das war zumindest bis jetzt noch nicht Thema der Diskussion.

MACaerer
 

stary

Uelzener Rambour
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Der Reparaturversuch, den du ansprichst, ist das was alle (auch bei einem Fernseher oder einer Waschmaschine) immer sagen. Was in den AGB steht ist zweitrangig, denn die AGB muss gemäß geltendem Recht geschrieben sein oder wird dank Mangels der Salvatorischen Klausen komplett unwirksam.

In den ersten sechs Monaten liegt die Beweislast auf Seiten des Verkäufers nach den sechs Monaten muss man dem Verkäufer beweisen, dass der Mangel Herstellerbedingt ist, auch wenn man 24 Monate Garantie hat. Der Fehler, der oft gemacht wird ist, dass die Unterscheidung zwischen Gewährleistung und Garantie ausser Acht gelassen wird.

Das BGB (Bürgerliche Gesetzbuch) ist ausschlaggebend und gibt mir als Käufer das Recht bei einem Kauf eines scheinbar makellosen Gerätes auch ein solches zu erhalten. Willige ich der Reparatur ein, so bin ich selber Schuld. Ich zahle für einen Fehlerfreien Artikel und will auch einen solchen bekommen.

Stell dir vor, du kaufst ein neues Auto ohne Beule, bekommst aber eines mit einer Beule. Der Händler sagt, er könne es einfach ausbeulen. Willst du das Risiko eingehen ein ausgebeultes Auto zum vollen Preis zu kaufen, auch auf die Gefahr hin, dass das dann nach sechs Monaten an der Stelle rostet, weil er auch nur einen kleinen Kratzer gemacht hat, den man nicht sieht?
Das Beispiel kannst du mit Lackschäden wiederholen... würde das wirklich irgend wer in Kauf nehmen? Nein! Im BGB wurde deshalb auch festgehalten, dass das so nicht hingenommen werden muss.

Einmal um das zu Verdeutlichen ein kleiner Anhang, den ich im Rahmen meiner Meisterschulung bekam.
Anhang anzeigen 72781

Also wenn sich seit meiner Ausbildung vor 6 Jahren nicht allzuviel im BGB geändert hat solltest du vielleicht nochmal genau lesen.

Du MUSST laut BGB sogar dem Verkäufer eine Frist einräumen in der er das Gerät nachbessern kann.
Wenn ich mich nicht irre kann man dann nach 2 fehlgeschlagenen Reparaturen vom Vertrag zurücktreten.

Ganz so einfach wie du dir das vorstellst ist das nicht.

Wenn der Hersteller dir ein neues Gerät gibt ist das rein aus Kulanz und auf Kulanz gibt es keinen rechtlichen Anspruch.
 

Bernt

Fießers Erstling
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Also die letzte Änderung ist dort von 2006.

Es ist so, das du beim Kauf eines neuen, fehlerfreien Gerätes auch den Anspruch auf ein solches hast. Alle ungesehenen Fehler, die innerhalb der ersten sechs Monate zum Vorschein kommen, gelten als "von Anfang an vorhandene" Fehler. Bei allen Fehler die später auftreten muss dem Hersteller/Verkäufer bewiesen werden, dass das Produktbedingt ist und nicht vom Käufer verschuldet wurde.

Wenn dir eine Reparatur vorgeschlagen wird und du einwilligst, dann ist alles gut.
Wenn du ein neues Gerät willst, muss der Verkäufer einwilligen - es sei denn, dein Wunsch ist unverhältnismäßig.

Tut mir leid, wenn ich da so drauf beharre, aber meine 40 Stunden Unterricht zum Thema BGB liegen 3 Wochen zurück und wurden von einem Prof. Dr. Dr. Der Rechtswissenschaften abgehalten. Da es für meine Ausbildung sehr wichtig ist spielte das Thema hier mit der Gewährleistung eine sehr große Rolle und wir haben da alle Eventualitäten durch gekaut.

Mit den 2 Reparatur- / Nachbesserungsversuchen hast du aber recht, sollte das dann nicht gelingen, so kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten und ggf. Schadenersatz verlangen.