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Kosten für Nutzung nicht zulässig !

Mure77

Golden Noble
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25.06.07
Beiträge
14.978
Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden das ein Verkäufer keine Nutzungsgebühr für einen reklamierten Artikel verlangen darf.

Im konkreten Fall hat eine Frau einen Ofen nach 1,5 Jahren reklamiert und dieser konnte nicht mehr repariert werden. Der Ofen wurde gegen einen neuen ausgetauscht und der Händler wollte 70 Euro für die Nutzung des alten Ofens haben.

Prima Urteil wie ich finde !