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Kopfhörer das 4te mal kapputt

stoneagem

James Grieve
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Ich hab mal eine Frage,
Ich habe mir am 29.12.2010 für 79.90€ die in Ear Headphones gekauft. Ich habe 2011 die Kopfhörer drei Mal zur Reperatur gebracht,das letzte mal am 27.12.2011. Hab eineige Tage später immer neue bekommen bzw ein Austauschgerät. Heute wollte ich sie wieder zum Händler bringen,da wieder der gleiche Defekt(das 4te mal rechter Kopfhörer leiser als der linke) vorkam. Nun sagte mir der Händler meine Garantie sei abgelaufen und ich habe keine Möglichkeit mehr vom Händler neue Kopfhörer zu bekommen. Was kann ich nun machen? Den Fall Apple schildern oder hab ich jetzt Pech gehabt.
mfg
 

Baumkänguruh

Oberdiecks Taubenapfel
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12 Monate Garantie auf Apple-Produkte, du liegst über den 12 Monaten -> Keine kostenlose Reparatur bzw. Erstattung.
 

Crownt

Hildesheimer Goldrenette
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Ich frag mich, warum gehen die andauernd kaputt? Haben andere Leute die gleichen Probleme? Warum kaufst du dir keine anderen, wenn die Teile nur kaputt gehen... 1-2 mal hätte ich das ja mit gemacht, aber 4 mal.... Da wäre ich schon längst umgestiegen.
 

Kojak19

Hochzeitsapfel
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Gibt Apple auf Austauschware nicht erneut 3 Monate Garantie?
 

stoneagem

James Grieve
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habe mir auch schon andere gekauft,trotzdem sind die 79 euro ärgerlich. habe in verschiedenen foren gelesen das andere leute das gleiche problem mit den kopfhörern hatten. und ja apple gibt nochmal 3 monate garante auf die ausgetauschen geräte,jedoch sind die ja nun verstrichen..
 

ImpCaligula

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Du kannst den Fall Apple schildern - und auf Kulanz hoffen.

Und beim nächsten Mal von Deinem Rückgabe Recht gebrauch machen - bei 2x erfolgloser Reparatur = Geld zurück Anrecht...
 

stoneagem

James Grieve
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bei mir hieß es das ist erst nach der 3ten erfolglosen Reparatur möglich
 

ImpCaligula

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Nach § 437 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html) kann der Käufer Nacherfüllung bei einem Mangel verlangen. Nacherfüllung ist gem. § 439 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html) Beseitigung des Mangels oder - wie hier - Lieferung einer neuen Sache.


Gem. § 440 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/440.html) gilt die Nachbesserung nach zwei erfolglosen Versuchen als fehlgeschlagen.


Dann kann der Käufer nach §§ § 437 Nr. 2 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html) vom Kaufvertrag zurücktreten. Die alte Wandlung gibt es nicht mehr.

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Wieso glaubt "ihr Alle" immer einfach das was "Euch" die Händler sagen? Du musst die Portokosten zahlen, Du darfst nichts zurück senden musst vorbei kommen, Widerrufsrecht habe ich in der AGB ausgeschlossen.... drei mal drei ist vier, und 1 ist neune, ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt... ^^
 

stoneagem

James Grieve
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hmm dann ist das wohl jetzt doof gelaufen. am ende ist man immer schlauer ;)
 

ImpCaligula

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Lerne wenigstens daraus - Aussagen immer hinterfragen - natürlich halten sich die meisten Menschen beim Handel an Regeln und Gesetze... aber viele wissen es nicht besser und/oder spielen mit der Unwissenheit der Anderen. Wenn Dir ggü. wieder mal jemand etwas behauptet - ist ein gesundes Misstrauen und Hinterfragen immer gut.

Dieses Forum ist doch klasse... hier gibt es sogar Hilfe für das Leben :)