• Apfeltalk ändert einen Teil seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das Löschen von Useraccounts betreffend.
    Näheres könnt Ihr hier nachlesen: AGB-Änderung
  • Was gibt es Schöneres als den Mai draußen in der Natur mit allen Sinnen zu genießen? Lasst uns teilhaben an Euren Erlebnissen und macht mit beim Thema des Monats Da blüht uns was! ---> Klick

Italien droht Apple mit Verkaufsverbot wegen mangelnder Garantie

danousek

Tydemans Early Worcester
Registriert
05.05.09
Beiträge
399
Da Apple auch als Händler auftritt, hat er somit die gleichen Pflichten was Gewährleistung angeht!

Was die Beweispflicht angeht...Sollten Bauelemente die durch "normale" Benutzung beschätigt werden sind diese in der Gewährleistung enthalten (wo wir wieder bei dem Thema Pflege und Handhabung sind...).

Natürlich tritt Apple auch als Händler auf, hat ja keiner das Gegenteil behauptet.

Was die Beweispflicht angeht: Musst du nach Ablauf der Beweislastumkehr trotzdem positiv beweisen, dass der Defekt auf einem bei Gefahrübergang vorliegenden Grundmangel beruht.

Inwiefern die Gerichte das dann in der Praxis durchgehen lassen ist eine andere Frage. Das ist halt das Dilemma von Recht haben und Recht bekommen.


Sent from my iPhone using Tapatalk
 

schwammalkopf

Tokyo Rose
Registriert
12.07.08
Beiträge
67
Also ich habe mein MacBook Pro 15" (Neupreis ca 2200€) auf 6 Jahre gegen Schäden (auch durch Eigenverschulden) und Diebstahl für 440€ versichern lassen. (Helvetia). Das war es mir einfach wert, und 6 Jahre ist für ein Notebook ne echt lange Zeit.

Die Preise von Apple Care empfinde ich selbst als unverschämt teuer!
 

Bananenbieger

Golden Noble
Registriert
14.08.05
Beiträge
25.515
[...]auf die Unterschiede zwischen AppleCare und den ohnehin durch Gesetz gewährleisteten Garantierechten hinwies
Es bringt mich ja schon auf die Palme, dass es immer noch Leute gibt, die nicht zwischen Garantie und Gewährleistung unterscheiden können, aber es ist höchst peinlich, dass Apfeltalk das auch nicht kann.

Also zum gefühlten 1749. Male:
Gewährleistung: Gesetzlich geregeltes Recht, welches dem Käufer gegenüber dem Verkäufer bei Gefahrenübergang das Recht auf fehlerfreie Ware mit für diese Ware üblichen Eigenschaften einräumt. Dazu zählt auch, dass z.B. ein Ware eine gewisse Haltbarkeit aufweist (z.B. Autos mehrere Jahre, während bei Obst es natürlich ist, dass es verdirbt). Hier gelten 2 Jahre als Frist, wobei nach 6 Monaten der Käufer beweisen muss, dass der Mangel bereits bei Gefahrenübergang bestanden hat. Gewährleistung kann nur gegenüber dem Verkäufer, nicht aber gegenüber dem Hersteller geltend gemacht werden (es sei denn, der Hersteller ist auch gleichzeitig der Verkäufer).

Garantie: Freiweillige Verpflichtung des Garantiegebers, die bestimmte Produkteigenschaften über eine gewisse Zeit garantieren (hier spielt es i.d.R. keine Rolle, ob ein Mangel schon bei Gefahrenübergang bestanden hat oder erst später auftrat). Garantiebedingungen kann der der Garantiegeber selber bestimmen. Garantien können vom Hersteller oder vom Handel gegeben werden. Hier gibt es keine gesetzliche Mindestfrist.
 

Kojak19

Hochzeitsapfel
Registriert
13.10.09
Beiträge
9.267
Das sind die Ausführungen für den deutschen Markt.

Italien ist eine andere Baustelle, und dort sieht das Gesetzt mindestens eine zweijährige Garantie auf elektronische Produkte vor, wenn ich mich nicht irre.

Apple bietet das jedoch nur gegen Bezahlung an, und darum geht es in dem Streit augenscheinlich.
 

Bananenbieger

Golden Noble
Registriert
14.08.05
Beiträge
25.515
Wir leben ja in der EU und da sind solche Sachen bis auf kleine Details praktisch angeglichen.

Auch in Italien unterscheidet man zwischen Gewährleistung und Garantie. Die Bedingungen sind dabei fast identisch zu denen in Deutschland.

Da eine gesetzlich verpflichtende Garantie den Garantiebegriff ad-absurdum führen würde (in dem Fall würde man es als Herstellergewährleistung bezeichnen), halte ich die Reuters-Meldung entweder für eine Ente oder für Ungenau.

Hier die betreffende EG-Richtlinie zu Gewährleistung und Garantie:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31999L0044:DE:HTML

Hier kann man sich übrigens über die Rechtssituation bezüglich Gewährleistung und Garantie in Italien informieren (wenn auch Stand 2009):
http://www.euroconsumatori.org/download/16952v16952d59825.pdf
 

Kojak19

Hochzeitsapfel
Registriert
13.10.09
Beiträge
9.267
Danke dir, dann bin ich Opfer meiner schlechten Recherche geworden.

Warum zum Henker wird denn nun aber gezankt?

Edit: Ok, habe mich belesen.
 

Bananenbieger

Golden Noble
Registriert
14.08.05
Beiträge
25.515
Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, dann klärt Apple die Verbraucher immer noch nicht über die bereits vorhandene, gesetzlich Gewährleistung vernünftig auf, so dass Verbraucher sich dazu genötigt fühlen, die erweiterte AppleCare-Garantie zu erstehen.

Wie man an diesem Thread sieht, ist das aber scheinbar zwingend notwendig. ;)
 

danousek

Tydemans Early Worcester
Registriert
05.05.09
Beiträge
399
Ich habe mir den original Reuters Artikel mal durchgelesen und es scheint wirklich schlecht recherchiert zu sein.
Man müsste mal eine bessere Quelle finden und direkt nachlesen worum es in dem Rechtsstreit tatsächlich geht.
Tatsächlich geht es wohl um die berüchtigte Beweislastumkehr nach deren Ablauf sich die Händler darauf berufen um die Gewährleistung auszuhebeln.
Das ist doch in Deutschland auch nicht anders, da nur ein Bruchteil der Verbraucher überhaupt weiß, dass ein Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung besteht. Das schlimme ist ja, dass die Verkäufer auch keine Ahnung haben...

Sent from my iPhone using Tapatalk
 

forenwalter

Echter Boikenapfel
Registriert
09.08.11
Beiträge
2.346
Finde das eine Jahr Garantie auch deutlich zu wenig.
2 Jahre sollte das Minimum sein.

Wie sieht das eigentlich rechtlich in DE aus?

In der Schweiz gibt es auch nur eine Garantie von einem Jahr, nicht nur bei Apple Geräte auch bei anderen Marken,
Da die Schweiz nicht der EU angeschlossen ist kann man praktisch nichts dagegen unternehmen.

:(
 

Achim74

Süssreinette (Aargauer Herrenapfel)
Registriert
19.12.06
Beiträge
402
Ich bin für eine 2 jährige Garantiepflicht (in der EU)! Andere Hersteller (z.B. Dell) machen das "freiwillig", um sich entsprechend zu positionieren oder um ein weiteres Kaufkriterium zu bieten. Apple als Premiummarke sollte da auch ein Zeichen setzen. Aber das kann man wohl vergessen bei dem Laden..
 

SilentCry

deaktivierter Benutzer
Registriert
03.01.08
Beiträge
3.831
Wir wollen uns mal nichts vormachen: Wenn der Händler/Hersteller die Gewährleistung ablehnen (nach Ablauf der 6 Monatsfrist) und einen Beweis verlangen, dass der Defekt auf einem beim Kauf bereits bestehenden Mangel beruht, hat man keine Chance ohne einen Gutachter. Ggf. muss man auf der Basis die Gewährleistung einklagen. Das mag bei großen Anschaffungen sinnvoll sein, bei einem iPad hingegen...
 

danousek

Tydemans Early Worcester
Registriert
05.05.09
Beiträge
399
Das ist wohl richtig, aber es ist in meinen Augen auch nicht sinnvoll den Herstellern eine zweijährige Garantiepflicht aufzudrücken.


Sent from my iPhone using Tapatalk
 

benMac

Goldparmäne
Registriert
07.01.10
Beiträge
563
Ich bin für eine 2 jährige Garantiepflicht (in der EU)! Andere Hersteller (z.B. Dell) machen das "freiwillig", um sich entsprechend zu positionieren oder um ein weiteres Kaufkriterium zu bieten. Apple als Premiummarke sollte da auch ein Zeichen setzen. Aber das kann man wohl vergessen bei dem Laden..
Oder die Beweispflicht wird umgedreht. Also der Verkäufer muss dem Kunden nachweisen, dass das Produkt keinen Produktionsfehler aufweist.
 

danousek

Tydemans Early Worcester
Registriert
05.05.09
Beiträge
399
Das liefe ja dann auf eine faktische Garantie heraus und hätte für die Händler sicherlich schwere Folgen, wenn da jeder mit einem defekten Gerät ankommen würde welches er selbst beschädigt hat.
Meiner Meinung nach ist der Verbraucher durch die bei uns geltenden Gewährleistungsrechte schon gut geschützt.


Sent from my iPhone using Tapatalk
 

Reservist

Stahls Winterprinz
Registriert
26.10.10
Beiträge
5.133
Wenn ein Gerät z.B. offensichtlich einen Sturzschaden hat, dann wird das auch jetzt schon im Rahmen der Gewährleistung abgelehnt.

Wenn aber ein Display nach einem Jahr ausfällt, und das Gerät äußerlich intakt ist und auch keinen Wasserschaden, ist es schwer zu sagen, dass dieser Fehler nicht schon bei der Produktiuon vorlag.
 

Martin Wendel

Redakteur & Moderator
AT Administration
AT Moderation
AT Redaktion
Registriert
06.04.08
Beiträge
45.156
Also Apple ist da leider sehr individuell...
War ja nur eine Frage der Zeit, bis der erste kommt, der von Garantie & Gewährleistung nicht viel Ahnung zu haben scheint, alle Kommentare dazu ignoriert und so einen Beitrag verfasst. :)
 

flash77

Dülmener Rosenapfel
Registriert
15.11.10
Beiträge
1.662
Richtig so - hoffentlich wird Apple auf Dauer dazu gezwungen in der ganzen EU 2 Jahre Garantie zu geben! Finde es eh ein Unding nur 1 Jahr zu geben - denn aus der Gewährleistung hat man sich ganz schnell herausgezogen!
 

SilentCry

deaktivierter Benutzer
Registriert
03.01.08
Beiträge
3.831
Ach, warum so bieder und bescheiden? Ein weltweiter Garantiezwang auf alle Produkte von mindestens 5 Jahren. (Dann kann man auch das Gewährleistungsrecht streichen).

Edit: Ich hoffe, die IRONIE war sichtbar!
 
Zuletzt bearbeitet:

Martin Wendel

Redakteur & Moderator
AT Administration
AT Moderation
AT Redaktion
Registriert
06.04.08
Beiträge
45.156
Richtig so - hoffentlich wird Apple auf Dauer dazu gezwungen in der ganzen EU 2 Jahre Garantie zu geben!
1. Warum sollte sich das nur auf Apple beschränken?
2. Glaubst du wirklich, falls so etwas kommen würde (wovon ich absolut nicht ausgehe), dass das dann für den Konsumenten kostenlos sein wird? Dann werden die Gebühren eines Apple Care Protection Plans halt (teilweise) direkt auf die Produktpreise aufgeschlagen. Oder glaubst du, dass die einjährige Garantie gratis ist? Nur weil man etwas nicht extra bezahlen muss, heißt es nicht, dass es nichts kostet. Diese Dinge sind alle im Preis einkalkuliert.
 

Bananenbieger

Golden Noble
Registriert
14.08.05
Beiträge
25.515
Ansonsten schreien ja auch alle, dass man gerne die Wahl zwischen A und B hätte. Bei Apple kann man ganz einfach entscheiden, ob man nun ein Jahr oder drei Jahre Garantie haben möchte.

Und ja: Ich weiß, dass sich Apple dumm und dämlich an den Geräten verdient. Da sind traumhafte Margen drauf. Das geht aber auch nur, weil die Kunden bereit sind, entsprechende Preise zu zahlen.