danousek
Tydemans Early Worcester
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Da Apple auch als Händler auftritt, hat er somit die gleichen Pflichten was Gewährleistung angeht!
Was die Beweispflicht angeht...Sollten Bauelemente die durch "normale" Benutzung beschätigt werden sind diese in der Gewährleistung enthalten (wo wir wieder bei dem Thema Pflege und Handhabung sind...).
Natürlich tritt Apple auch als Händler auf, hat ja keiner das Gegenteil behauptet.
Was die Beweispflicht angeht: Musst du nach Ablauf der Beweislastumkehr trotzdem positiv beweisen, dass der Defekt auf einem bei Gefahrübergang vorliegenden Grundmangel beruht.
Inwiefern die Gerichte das dann in der Praxis durchgehen lassen ist eine andere Frage. Das ist halt das Dilemma von Recht haben und Recht bekommen.
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