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Gewerbeschein oder Gewerbeanmeldung?

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Diey

Süsser Pfaffenapfel
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Guten Abend liebe Community,

ich habe zwei kleine (keine Mac-Fragen) Fragen die mich interessieren.

1. Derzeit führe ich einen ganz normalen Beruf im Einzelhandel aus, möchte aber als "Hobby" noch eine Nebenberufliche Selbständigkeit ausführen. Was genau muss ich wissen damit ich es starten kann?

2. Ich möchte virtuelle Dienstleistungen verkaufen (Webhosting + Domains) und diese später im Internet anbieten; mein vorläufig geschätzter Gewinn ist ca. 150 Euro per Monat (abzgl. Serverkosten und Domaineinkaufskosten). Brauche ich einen Gewerbeschein oder muss ich ein Gewerbe anmelden?

Ich möchte das wirklich nur als Kleinunternehmung machen, möchte aber auch das ich nichts falsches tu und mich danach bestraft.

Danke für die zahlreichen Antworten.
 

Gokoana

Bittenfelder Apfel
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Mit einem Gewerbeschein meldest Du ein Gewerbe an. Auch wenn es nur ein Kleingewerbe ist.
 

Diey

Süsser Pfaffenapfel
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Ich melde also beim FA mein Gewerbe mittels eines Gewerbescheins an. Ich als natürliche Person kann dann also auch handeln mit meinen Dienstleistungen?
 

Gokoana

Bittenfelder Apfel
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Du holst Dir in der Stadt-/Gemeindeverwaltung einen Gewerbeschein, füllst ihn entsprechend aus. An die zuständigen Stellen leitet man ihn für Dich weiter, wie beispielsweise ans Finanzamt, das Dir eine Steuernummer zuteilt.
 

Diey

Süsser Pfaffenapfel
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Aber eine Steuernummer (32/XXX/XXXXXX habe ich doch bereits beim FA erhalten wenn ich meine jährliche Einkommenssteuererklärung mache. Oder bekomme ich eine ganz neue und heisst es ich muss erstmal zum Bürgeramt gehen um das du beantragen?
 

Gokoana

Bittenfelder Apfel
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Als Gewerbetreibender brauchst Du eine UStIDNr.

Ohne Dir zu nahe zu treten: Ein klitzekleines bisschen solltest Du Dich vorab informieren, bevor Du den Schritt in die Selbstständigkeit wagst, wie beispielsweise durch entsprechende Schriften für Existenzgründer.
 

Diey

Süsser Pfaffenapfel
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Mir sagte man das ich als Kleingewerbe (also weniger gewinn und nur als Nebentätigkeit) keine USt.ID. benötige und das vorerst meine eigene Steuernummer dafür ausreichen tut. Keine Sorge ich habe mich informiert, nur will ich jetzt einen Schritt weiter gehen.

Du tretest mir nicht zu nahe, es ist jedoch waghalsig zu behaupten das ich mich ein bisschen informieren sollte, obwohl du nicht ein mal weisst ob ich mich schon informiert habe. Wenn jeder mir was anderes erzählt dann kann ich auch nichts für.
 

Gokoana

Bittenfelder Apfel
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In Ordnung, dann spare ich mir ab hier meine "Waghalsigkeit".

Viel Glück!
 

Diey

Süsser Pfaffenapfel
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Naja ist doch so, du hast mir etwas unterstellt was nicht der Wahrheit entsprochen hat. Sorry, aber da fühle ich mich auch den Schlips getreten.
 

proteus

Langelandapfel
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Wenn du Fragen in der Art stellst, in der du sie gestellt hast, sollte dich das nicht wundern. Und natürlich wirst du auch als Kleingewerbetreibender beim Finanzamt mit allen Steuernummern und Steuern geführt, du bist nur nicht für alle steuerpflichtig. Und ob du Umsatzsteuer zahlst, entscheidet sich nach deinem ersten fiskalischen Jahr, wenn du unter den Bemessungsgrenzen geblieben bist. Wenn du aufgrund deines Verdienstes schon über der BMG liegst, wird dein Gewinn deinem Einkommen zugerechnet. Wenn du durch die Gewinne über die BMG rutschst, wirst du gesamt veranschlagt.

Aufgrund deines rudimentären Kenntnisstand solltest du einen Steuerberater und einen Anwalt konsultieren, eine Existenzgründungsberatung bei der IHK ist auch zu empfehlen. Die erzählen zwar auch überwiegend Mist, aber wenigstens bekommst du einen Eindruck, was man den so haben sollte ( Wie zum Beispiel eine Betriebshaftpflicht für den Fall eines Servercrashs )

Mod-Info:
Rechts- und Steuerberatungen im Forum sind immer mit Vorsicht zu geniessen, in Deutschland darf eine derartige Beratung nur durch zugelassene Steuerberater und Rechtsanwälte erfolgen. Ich empfehle deshalb dringend, ohne genaue Kenntnis der Situation, von mehr als allgemeinen Ratschlägen abzusehen. Hinweise und Tips erhältst du in einschlägigen Foren.
 
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Gokoana

Bittenfelder Apfel
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Gokoana

Bittenfelder Apfel
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Geändert von proteus (Heute um 00:18 Uhr) Grund: sachlich falsch

Nun, wenn Du der Meinung bis, mein Beitrag wäre sachlich falsch gewesen, dann würden wir uns alle darüber freuen, wenn Du ihn richtig stellen könntest.

Vielleicht verstehst Du ja das Rechtsdienstleistungsgesetz besser als ich!?
 

Balkenende

Manks Küchenapfel
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Das würde mich aber auch mal brennend interessieren.
 

proteus

Langelandapfel
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Es ging in meiner Anmerkung nicht darum, das du eine Rechtsberatung gegeben hast, sondern das jegliche Form rechtlicher und steuerlicher Hinweise und Ratschläge in Foren wie diesen generell problematisch sind und binnen kurzem in eine Fülle von Wahrheiten, Halbwahrheiten und Unfug ausarten. Aufgrund des recht giftigen Kommentars des Threaderstellers bereits im dritten Post ist, neben grundsätzlicher Ahnungslosigkeit, zu vermuten, das es ausartet.
Um dem die Spitze zu nehmen der Hinweis, sich professionellen Rat einzuholen.
 

Gokoana

Bittenfelder Apfel
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Na das klingt doch schon ganz anders, als kurzerhand mit hoch erhobener Zensur-Keule meinen Beitrag wegzufegen und als Grund dafür ein lapidares „sachlich falsch“ anzugeben.

Ganz abgesehen davon entbehrt es nicht einer gewissen Ironie, meinen Beitrag mit dem Hinweis darauf hinwegzufegen, dass „Rechts- und Steuerberatungen im Forum immer mit Vorsicht zu geniessen sind und dass in Deutschland eine derartige Beratung nur durch zugelassene Steuerberater und Rechtsanwälte erfolgen darf“, im gleichen Beitrag aber folgendes zu schreiben:


… natürlich wirst du auch als Kleingewerbetreibender beim Finanzamt mit allen Steuernummern und Steuern geführt, du bist nur nicht für alle steuerpflichtig. Und ob du Umsatzsteuer zahlst, entscheidet sich nach deinem ersten fiskalischen Jahr, wenn du unter den Bemessungsgrenzen geblieben bist. Wenn du aufgrund deines Verdienstes schon über der BMG liegst, wird dein Gewinn deinem Einkommen zugerechnet. Wenn du durch die Gewinne über die BMG rutschst, wirst du gesamt veranschlagt. …


… Mod-Info:
Rechts- und Steuerberatungen im Forum sind immer mit Vorsicht zu geniessen, in Deutschland darf eine derartige Beratung nur durch zugelassene Steuerberater und Rechtsanwälte erfolgen. Ich empfehle deshalb dringend, ohne genaue Kenntnis der Situation, von mehr als allgemeinen Ratschlägen abzusehen. Hinweise und Tips erhältst du in einschlägigen Foren.

Konsequent wäre es, Deinen Beitrag ebenso zu zensieren, wie Du meinen zensiert hast, da Dein Beitrag nach Deinem Verständnis ebenso eine Rechts- und Steuerberatung darstellt und nur durch zugelassene Steuerberater und Rechtsanwälte erfolgen darf.

Ich wiederhole es gern noch einmal: Es besteht für keine der beteiligten Parteien irgendeine Gefahr, da hier von einer Rechtsberatung überhaupt keine Rede sein kann.

Von meiner Seite aus wäre diese „Diskussion“ im Übrigen in keiner Weise ausgeartet, da sie mit meinem Beitrag # 8 für mich beendet war und ich Dich lediglich darauf hinweisen wollte, Deinen Kenntnisstand bezüglich des Rechtsdienstleistungsgesetzes – sagen wir „aufzufrischen“.

In diesem Sinne …
 
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streuobstwiese

Schafnase
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Wenn ich das richtig sehe, musst du kein Gewerbe anmelden, unter einem bestimmten Jahresumsatz* bist du auch nicht Umsatzsteuer pflichtig (MwSt.)

Ruf doch mal bei deiner zuständigen Handelskammer an. Dort gibt es für wenig Geld Broschüren für Existenzgründer.
http://www.potsdam.ihk24.de/starthi...ionid=4841DFCF6B5E09D19E9B673F70F71A96.repl23

Du musst dort nicht Mitglied werden (ab einem bestimmten Jahresumsatz wirst du dann sowieso Zwangsmitglied).



Von der Seite der IHK-Potsdam - dort unter Basisinformationen zu finden:
Wo und wie melde ich ein Gewerbe an?
In Deutschland besteht Gewerbefreiheit: Grundsätzlich kann jedermann eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen, verändern oder beenden, ohne Rücksicht auf Alter, Herkunft oder Ausbildung. Nur für bestimmte Gewerbezweige ist eine staatliche Erlaubnis mit oder ohne Sachkundenachweis vorgeschrieben.
Das Gegenstück zur Gewerbefreiheit ist gewissermaßen die Verpflichtung zur Gewerbeanzeige. Anzuzeigen ist nach § 14 der Gewerbeordnung der stehende Gewerbebetrieb . Darunter zu verstehen ist der Betrieb von einer festen Geschäftseinrichtung aus, im Unterschied zum Reisegewerbe und Marktverkehr.
Die Anmeldung des Gewerbes erfolgt bei der für den Betriebssitz (nicht Wohnsitz!) zuständigen Ordnungsamt/Gewerbeamt der Gemeinde. Die Kosten hierfür liegen bei ca. 15 bis 30 Euro.
Nicht angemeldet werden müssen Angehörige der freien Berufe und Tätigkeiten in der Urproduktion (Land- und Forstwirtschaft).
Fragen Sie uns, wenn Sie Zweifel darüber haben, ob ein Gewerbe vorliegt oder nicht bzw. ob besondere Genehmigungen erforderlich sind.
...
Es empfiehlt sich aber, selbst mit den Behörden Kontakt aufzunehmen, um eventuelle Fragen direkt zu klären und die Bearbeitungszeit zu verkürzen.



* Kleinunternehmer(und dann nicht Umsatzsteuer pflichtig) ist, wer im vorangegangenen Kalenderjahr einen (Gesamt-) Umsatz zuzüglich Umsatzsteuer von nicht über 17.500 € hatte und • im laufenden Kalenderjahr einen voraussichtlichen Umsatz nicht über 50.000 € hat.
 
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svaeni

Reinette Coulon
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Bedenke, dass auch für dich Handelsrechtliche vorgaben gelten (wenn auch vereinfachte).

Umfassende Beratung kann und soll in einem Forum nicht geboten werden. Ich kann nur empfehlen, lieber 2 Monate auf deinen gewinn zu verzichten, und dich dafür vorher beraten zu lassen (u.U. bieten sich auch Möglichkeiten Steuern zu sparen), als hinterher ärger zu haben.
 

Nero91

James Grieve
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Hey also ich bin selber auch Selbstständig in der Software Programmierung für iOS. Auch wenn du nur einen Verdienst von 150€ Mtl. anstrebst ist ein Gewerbeschein Pflicht.

Eine USt-ID ist nicht Pflicht und auch als Kleingwerbe nicht zu empfehlen, da ich denke das du keine großen Produkte ins Ausland ausserhalb der EU Verkaufen wirst. Ausserdem ist eine USt-ID nicht unbedingt günstig.

Um dein Gewerbe anzumelden, gehst du zum Ordnungsamt dort sagst du dann das du ein Gewerbe anmelden möchtest du wirst dann nach einigen Sachen gefragt und musst 20 Euro Gebühr bezahlen.
Dann wirst du einen Bogen vom Finanzamt mitbekommen den du Ausfüllen musst, ICH EMPFEHLE DRINGEND das wenn du keine Ahnung davon hast, dass mit einem Finazberater/Steuerberater gemeinsam Auszufüllen, denn wenn du Falsche Angaben machst kann das Richtig Teuer werden (Nicht im Sinne von Strafe sondern das du Plötzlich Unmengen Steuern Zahlst).

Nachdem du diese Unterlagen weggesand hast wirst du nach ca. 6 Wochen deine Steuernummer erhalten mit der Nr. 5 an 4 stelle die für Gewerbe gilt.

Das war eigtl. schon alles, du wirst danach von etlichen Firmen angeschrieben die alle was von dir Wissen wollen. Und als Gewerbetreibender bist du automatisch Mitglied der IHK. Aber als Kleingewerbe musst du keinen Mitgliedsbetrag zahlen erst ab einen bestimmten Mtl. betrag.

Wenn weitere Fragen bestehen kannst du dich gerne bei mir melden.
 

Gokoana

Bittenfelder Apfel
Registriert
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Eine UID ist nicht günstig?

Das hätte ich gern erklärt.
 

Nero91

James Grieve
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Damit war jetzt nicht gemeint das du für die nummer zahlen musst, sondern du musst dann wenn du eine USt-IdNr hast Vorsteuern Zahlen. Deswegen ist als Kleinunternehmer die USt-IdNr unwichtig ausser er will wie gesagt im Ausland Kaufen/Verkaufen.
 
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