Ähm, wenn er, wie in obigen Fall, das irgendwo bei Metro im Konferenzraum an die Wand schmiert und die Metro dies nicht von der Wand wischt und einfach da stehen lässt oder es nicht entfernen möchte, dann trägt die Metro zur Verbreitung bei. Wenn der Vortragende das nur in den Saal wirft, dann wohl eher nicht, denn dann wurde das zwar ausgesprochen, aber sonst nicht mehr verbreitet.
Vielleicht verstehe ich nur das Urteil falsch, aber es geht ja nicht alleine darum, dass die Beleidigung entfernt wird. Es geht doch auch um die Haftungsfrage, wenn sich aus der Beledigung ein Schaden ergibt. Der Forenbetreiber haftet parallel zum Beleidigenden. Der Forenbetreiber hat zwar sicherlich im weiteren einen Anspruch an den Beleidigenden, aber den muss er ja auch erst mal durchsetzen.
Also mal ein Beispiel (seeeeeeeehr weit hergeholt, aber es geht ja nur um den Grundsatz):
Im Internetforum Apfelplausch sind die User Steve und Bill ordentlich registriert und mit Ihrer Anmeldungs-IP bekannt. In einem Thread, z.B. 'Vista ist besser als Mac OS X' ergreift Bill für sein geliebtes Windows Vista Partei und zählt in einem, zugegebenermassen sehr kurzen, Artikel die subjektiven Vorteile von Vista gegenüber Mac auf. Steve antwortet auf diesen Thread mit einer mehrseitigen Keyno...äääh...einem mehrseitigen Beitrag eben, in dem er die objektiv feststellbaren Vorteile von Mac OS X gegenüber Vista aufführt. Er schliesst seinen Beitrag mit der Bemerkung, dass es eben nicht reiche sein erstes 'Betriebssytem' in einer Garage zu entwickeln, sondern es wäre der Sache an sich auch sehr zuträglich die Autos nicht in derselbigen stehen zu haben, und insbesondere nicht die Motoren laufen zu lassen. Die schädlichen Auswirkungen von Autoabgasen auf den menschlichen Organismus und insbesondere auf das menschliche Gehirn seien ja hinlänglich bekannt.
Als Bill diese Bemerkung liest fühlt er sich persönlich beleidigt und ist so erbost, dass er augenblicklich einen Ohnmachstanfall erleidet und beim Hinfallen seine neue Brille zerbricht, die er erst vor wenigen Tagen für 2,95 € bei Fielmann erstanden hat.
Nachdem Bill aus seiner Ohnmacht erwacht ist und etwa zwei Stunden jämmerlich über seine zerbrochene Brille geweint hat, schreibt er dem Forenbetreiber eine eMail diesen diffamierenden, verläumderischen und über alle Maßen ehrverletzenden Post zu entfernen. Weiterhin fordert er den Forenbetreiber auf ihm sämtliche Daten über den Nutzer Steve mitzuteilen, da er diesen im Wege einer zivilrechtlichen Klage (ggf. ergänzt um eine Klage vor dem inernationalen Gerichtshof und einer Anhörung vor dem Sicherheitsrat der UN) auf Schadensersatz für seine zerbrochene Brille verklagen will.
Anmerkung: Ähnlichkeiten mit evtl. lebenden Personen sind rein zufällig und keinesfalls beabsichtigt. Es handelt sich natürlich um vollkommen fiktive Personen und auch besagtes Forum gibt es nur in den Tagträumen vieler Macuser
Aber nun der Punkt auf den ich hinaus wollte: So wie ich die Pressemitteilung zu dem Urteil lese kann Bill jetzt Apfelplausch ebenfalls auf Schadensersatz verklagen, obwohl bekannt ist wer Steve ist und er auch diesen direkt belangen könnte. Apfelplausch kann sich zwar wahrscheinlich hinterher das Geld von Steve wiederholen, aber vielleicht lebt der ja mittlerweile verarmt auf einem Bauernhof in den Alpen und verkauft dort selbst gemachten Käse. Ist dem so?
Und meine zweite Frage: Kann ich eigentlich als vermeintlich Beleidigter jetzt die Herausgabe der Daten von Apfelplausch verlangen?
In diesem Sinne
toelpel