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Im Januar 2012 wurde ein Autofahrer in Kalifornien im Stau von der Polizei dabei erwischt, wie er mit seinem iPhone 4 in der Hand eine alternative Route berechnen ließ. Der Beamte stellte ihm daraufhin einen Strafzettel in Höhe von 165 US-Dollar wegen der Nutzung des Smartphones am Steuer aus. Der Mann wollte jedoch nicht zahlen, ging vor Gericht und hat in einem Berufungsverfahren nun Recht bekommen. Das kalifornische Recht ist bei der Nutzung von Mobiltelefonen am Steuer nämlich sehr eng gefasst und verbietet lediglich das Telefonieren und SMS schreiben mit dem Gerät in der Hand.[prbreak][/prbreak]
Das Smartphone zur Navigation im Auto am besten in einer Halterung fixieren. (Bild von Jonathan Percy - flickr, bestimmte Rechte vorbehalten)
Es wird vermutet, dass das Gesetz in Zukunft überarbeitet werden könnte, da es Autofahrern in seiner jetzigen Form auch erlaubt wäre, etwa während der Fahrt Spiele zu spielen – unwahrscheinlich, dass dies im Sinne des Gesetzgebers ist. Das Urteil des Berufungsgerichtes wird nur Auswirkungen auf Kalifornien haben, da jeder Bundesstaat in den USA andere gesetzliche Regelungen vorsieht.
In Deutschland ist das Gesetz weiter gefasst und es sind nicht nur die Grundfunktionen des Telefons am Steuer verboten. „Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss.“, so Paragraph 23, Absatz 1a der Straßenverkehrs-Ordnung. Erst im letzten Jahr gab es vom Oberlandesgericht Hamm ein rechtskräftiges Urteil, wonach die Verwendung eines Smartphones als Navi, wenn es in der Hand gehalten wird, nicht erlaubt sei.
Via MacRumors
Das Smartphone zur Navigation im Auto am besten in einer Halterung fixieren. (Bild von Jonathan Percy - flickr, bestimmte Rechte vorbehalten)
In Deutschland ist das Gesetz weiter gefasst und es sind nicht nur die Grundfunktionen des Telefons am Steuer verboten. „Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss.“, so Paragraph 23, Absatz 1a der Straßenverkehrs-Ordnung. Erst im letzten Jahr gab es vom Oberlandesgericht Hamm ein rechtskräftiges Urteil, wonach die Verwendung eines Smartphones als Navi, wenn es in der Hand gehalten wird, nicht erlaubt sei.
Via MacRumors