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Können Apple-Nutzer schon bald wieder vom Push-Service für E-Mails aus der iCloud Gebrauch machen? Ja, es sei "Licht am Ende des Tunnels", sagt der deutsche Patentrechtexperte Florian Müller in einem Blogeintrag. Am 24. April entscheidet das Karlsruher Oberlandesgericht über das von Apple eingeleitete Berufungsverfahren. Es gilt als wahrscheinlich, dass die Richter das Motorola zugesprochene Patent für nichtig erklären und das Verbot für den echtzeitlichen Zustelldienst kippen.[PRBREAK][/PRBREAK]
Im Februar 2012 entschied das Mannheimer Landgericht: Apples Push-E-Mails verstoßen gegen ein Patent des Mobilfunkkonzerns Motorola. Daraufhin sah sich Apple gezwungen, den Dienst, der Nutzern E-Mails (und andere Daten aus Adress- und Kalendereinträgen) in Echtzeit übermittelt, bis auf weiteres in Deutschland abzuschalten. Apple ging in Revision, seitdem passierte praktisch nichts. Kurzzeitige Gerüchte über eine beiderseitige Einigung der Streitparteien und eine bevorstehende Aufhebung des Verbots lösten sich in Luft auf. In zwei Wochen, am 24. April könnte es allerdings zu einer endgültigen Entscheidung kommen. Die Richter in Karlsruhe werden dann entscheiden, ob das Motorola-Patent ungültig und das Verbot aufzuheben ist oder nicht.
Für den Rechtsexperten Florian Müller, der die Vorfälle seitdem aktiv verfolgt, spricht jedoch einiges dafür, dass deutsche Apple-Nutzer schon bald wieder in Echtzeit mit E-Mails versorgt werden. So könne er sich nicht vorstellen, dass Motorola den Berufungsprozess überlebt – immerhin habe ein britisches Gericht das Patent des zu Google gehörenden Konzerns schon im vergangenen Jahr aus gleich mehreren Gründen für ungültig erklärt. Zu selbstverständlich und elementar seien die Funktionen des Push-Dienstes, um sie mit einem Patent abzudecken, hieß es unter anderem. Gleichzeitig sollen die deutschen Richter in einer gestrigen Anhörung erhebliche Zweifel über die Gültigkeit der Schutzschrift geäußert haben.
Vor diesem Hintergrund sei nicht auszuschließen, dass das Gericht das Push-Verbot zur Urteilsverkündung in zwei Wochen kippt. Die Richter hätten in der gestrigen Sitzung einen erheblichen Teil der Zeit damit verbracht, über die Argumente der Apple-Anwälte zu beraten. Anzeichen dafür, die Gültigkeit des Patent auch weiterhin aufrecht zu erhalten hätte es keineswegs gegeben, schreibt Müller. Sollte Google bzw. Motorola den Berufungsprozess verlieren, könnte es außerdem zu einer entsprechenden Schadenersatzforderung durch Apple bekommen. In welcher Höhe ist unklar.
Im Februar 2012 entschied das Mannheimer Landgericht: Apples Push-E-Mails verstoßen gegen ein Patent des Mobilfunkkonzerns Motorola. Daraufhin sah sich Apple gezwungen, den Dienst, der Nutzern E-Mails (und andere Daten aus Adress- und Kalendereinträgen) in Echtzeit übermittelt, bis auf weiteres in Deutschland abzuschalten. Apple ging in Revision, seitdem passierte praktisch nichts. Kurzzeitige Gerüchte über eine beiderseitige Einigung der Streitparteien und eine bevorstehende Aufhebung des Verbots lösten sich in Luft auf. In zwei Wochen, am 24. April könnte es allerdings zu einer endgültigen Entscheidung kommen. Die Richter in Karlsruhe werden dann entscheiden, ob das Motorola-Patent ungültig und das Verbot aufzuheben ist oder nicht.
Für den Rechtsexperten Florian Müller, der die Vorfälle seitdem aktiv verfolgt, spricht jedoch einiges dafür, dass deutsche Apple-Nutzer schon bald wieder in Echtzeit mit E-Mails versorgt werden. So könne er sich nicht vorstellen, dass Motorola den Berufungsprozess überlebt – immerhin habe ein britisches Gericht das Patent des zu Google gehörenden Konzerns schon im vergangenen Jahr aus gleich mehreren Gründen für ungültig erklärt. Zu selbstverständlich und elementar seien die Funktionen des Push-Dienstes, um sie mit einem Patent abzudecken, hieß es unter anderem. Gleichzeitig sollen die deutschen Richter in einer gestrigen Anhörung erhebliche Zweifel über die Gültigkeit der Schutzschrift geäußert haben.
Vor diesem Hintergrund sei nicht auszuschließen, dass das Gericht das Push-Verbot zur Urteilsverkündung in zwei Wochen kippt. Die Richter hätten in der gestrigen Sitzung einen erheblichen Teil der Zeit damit verbracht, über die Argumente der Apple-Anwälte zu beraten. Anzeichen dafür, die Gültigkeit des Patent auch weiterhin aufrecht zu erhalten hätte es keineswegs gegeben, schreibt Müller. Sollte Google bzw. Motorola den Berufungsprozess verlieren, könnte es außerdem zu einer entsprechenden Schadenersatzforderung durch Apple bekommen. In welcher Höhe ist unklar.
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