Auch dann ist die Chance relativ gering, dass man sich speziell dieses Tool eingehandelt hat.Aber generell ist die Wahrscheinlichkeit sehr gering, davon betroffen zu sein, wenn du auf keine fremden Links geklickt hast.
Nein, es liegt nicht an der Spyware.Was denkt ihr?
Es sind Geräte, mit denen am 15. August der App Store aufgerufen wurde.Wahrscheinlich sind es die AKTIVEN Geräte.
Ich glaube du solltest dir das eher mal durchlesen. Ein paar Tipps aus den ersten Absätzen: "Zufallsstichprobe", "jedes Element der Grundgesamtheit", "zufällig aus der Grundgesamtheit gezogen". Und jetzt sag mir bitte, wie es sich um eine Zufallsstrichpobe handeln kann, wenn sämtliche Geräte, die am 15. August nicht den App Store aufgesucht haben, per se nicht Teil des Sampels sind? :rolleyes:Lies Dir bitte mal folgenden Wikipediaeintrag zur Stichprobengröße und der daraus ableitbaren mathematischen Genauigkeit durch: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Zufallsstichprobe
Du hast wirklich nicht viel Ahnung von Statistik, gell?Repräsentative Umfragen dürfen sich Umfragen ab 10.000 Elementen (Geräten, Personen, was weiß ich) nennen.
Also das wage ich sehr stark zu bezweifeln.Ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass das hier auch noch passiert mit iOS 7.
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Geräte-Kennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.
Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.
Durch das Klicken des Buttons "Zustimmen" willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden.