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Apple hält Garantie-Forderungen Italiens für unberechtigt

mac48

Rheinischer Krummstiel
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Den Unterschied kennst du wahrscheinlich. Du machst nur den Fehler (wie du oben schon geschrieben hast), Apfel zu lesen und über Birnen zu schreiben.
Hat keinen Sinn hier, viel Spass noch.
 

danousek

Tydemans Early Worcester
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Den Unterschied kennst du wahrscheinlich. Du machst nur den Fehler (wie du oben schon geschrieben hast), Apfel zu lesen und über Birnen zu schreiben.
Hat keinen Sinn hier, viel Spass noch.

Na wenn du meinst...aber Sinn hat das in der Tat nicht hier.


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Konsumkind

Riesenboiken
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Apple hält die Forderung für unberechtigt - na so eine Überraschung...

Ich fände 2 Jahre Garantie (nicht Gewährleistung) dürftens schon sein wenn man als Unternehmen vom eigenen Produkt überzeugt ist...
 

Moriarty

Pommerscher Krummstiel
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Wie dankbar können heutige Großkonzerne doch sein, wenn sogar deren Kunden - völlig unentgeltlich und ohne dass Apple je dafür danken wird - sich zu deren Anwälten aufschwingt und lautstark die Firmeninteressen rechtfertigt, erklärt und verteidigt...

Ich glaube, in den Chefetagen von Apple wird jeden morgen erstmal 15 Minuten kräftig gelacht, dass man das geschafft hat...
 

SilentCry

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Komm dann erkläre du uns doch mal den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung. Anscheinend haben wir ja alle keine Ahnung...
Garantie: Vom Hersteller in allen Aspekten wie Dauer, Umfang und ggf. Preis definierte Anspruchslage des Kunden gegenüber dem Hersteller.
Gewährleistung: Gesetzlich vorgeschriebene Verpflichtung, Mängel an der Ware zu beheben. Bei uns 6 Monate mit der Beweislast beim Händler/Hersteller, danach weiter 18 Monate mit der Beweislast beim Kunden.
 

ron_iz

Becks Apfel (Emstaler Champagner)
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....

Jedenfalls wurde unter anderem von deutschen Verbraucherschützern gerügt, dass durch das exzessive Anpreisen von Apple care ein Verstoß gegen die Vorschriften des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) begangen wird.
Das besagt (in einem § den ich gerade nicht im Kopf habe und zu gemütlich bin um nachzuschlagen), dass solche Geschäftspraktiken unlauter sind, welche beim Verbraucher den Eindruck erwecken, dass er einen geschmälerten Schutz durch die Gewährleistungsrechte hat.
...

Der Schutz durch das Gewährleistungsrecht ist doch auch "schmaler" also durch den ACP. Also ist doch der Eindruck des Verbrauchers an der Stelle nicht falsch. Man kauft eine Zusatzleistung. Diese ist nicht identisch mit den Rechten die aus der gesetzlichen Gewährleistung entstehen, sondern mehr bietet.

Mal völlig dahingestellt ob nun der ACP gut oder Sinnvoll ist, das wäre eine völlig andere Diskussion.

Ich sehe das Problem irgendwie nicht. Handyversicherungen, Versicherungen für meine Kamera, den Fernseher und ähnlichen Kram bekomme ich inzwischen überall angepriesen. Da zwingt einen doch auch keiner zum Kauf.
 

SilentCry

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Hm. Ich muss sagen, ich weiß auch nicht so richtig, was die Italiener jetzt wollen.
 

danousek

Tydemans Early Worcester
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Der Schutz durch das Gewährleistungsrecht ist doch auch "schmaler" also durch den ACP. Also ist doch der Eindruck des Verbrauchers an der Stelle nicht falsch. Man kauft eine Zusatzleistung. Diese ist nicht identisch mit den Rechten die aus der gesetzlichen Gewährleistung entstehen, sondern mehr bietet.
.

Es wird halt behauptet, dass durch das anpreisen des ACP der Eindruck entstehe, dass keine Gewährleistung besteht (vgl. § 5 Abs. 1 Nr. 7 UWG; denke darauf wurde das ganze gestützt)
Ich weiß leider nicht wie genau die das begründet haben, vielleicht findet ja jemand einen entsprechenden link.

Aber davon mal abgesehen verstehe ich auch nicht warum da so ein Theater gemacht wird.



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FritzS

Purpurroter Cousinot
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Ich sehe das Problem irgendwie nicht. Handyversicherungen, Versicherungen für meine Kamera, den Fernseher und ähnlichen Kram bekomme ich inzwischen überall angepriesen. Da zwingt einen doch auch keiner zum Kauf.

Auch bei Apple muss man sich z.B. das MBP nicht mittels ACP versichern lassen sondern kann sich einer der angebotenen Geräteversicherungen bedienen (so wie ich es tat) - da damit auch Diebstahl, Wasserschäden, etc. abgedeckt sind (wenn auch zum Teil mit 10% Selbstbehalt) und diese Versicherungen über 3 Jahre hinaus laufen.