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Amazon kann zu diesem Preis nicht liefern!

hpsg

Westfälische Tiefblüte
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Hallo an alle! Ich weiß, es ist hier das falsche Forum, aber mir geht es eher darum heraus zu finden ob es jemanden schon einmal ähnlich ergangen ist.

Zur Geschichte:

Ich habe zwei Dell Monitore für den Mac Pro bestellt und bei Amazon zum Preis von 179 Euro gefunden. Das war ein super Preis und habe auch direkt bestellt. Amazon hat mir direkt wie es immer so ist die Bestellbestätigung und einen Versandtermin genannt. Soweit so gut.

Bestellt habe ich am 05.08.11 und der Liefertermin sollte am 24.08.11 (!) sein. Heute bekomme ich eine weitere e-Mail mit der Auskunft dass der Aritkel so nicht lieferbei sei und sie sich gerade darum kümmern noch welche zu besorgen, Ich solle stornieren oder abwarten. (So eine e-Mail habe ich noch nie von denen bekommen).
Das ist mir auch noch egal wenn es länger dauert, denn der MacPro wird ja auch erst noch bestellt.

Ich habe mich aber trotzdem eingeloggt und habe mal nach dem Bildschirm gesucht. Er wird dort zu einem Preis von 229 Euro angeboten, also 50 Euro teurer und dort steht er sei "lieferbar". Ich vermute einfach, dass Amazon den falschen Preis genannt hat und sie deswegen jetzt nicht liefern werden. Was kann ich tun? Auf den Kauf bestehen? Nachzahlen?

Das Modell ist der Dell Dell UltraSharp U2311H, wer möchte kann ja selber mal kurz suchen.

Ich hoffe ich habe mich soweit verständlich ausgedrückt :)
 

Kojak19

Hochzeitsapfel
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Du musst dir die AGB einfach mal durchlesen.
Oftmals tauchen dort Klauseln auf, die den Händler gegen Irrtümer und falsche Auspreisung schützen.
Ansonsten würde ich zur Probe einfach mal Amazon in Lieferverzug setzen. Dann müssen sie mit irgendetwas reagieren.

Edit: Ich sehe gerade dass du wohl schon bezahlt hast.
Damit ist der Kauf rechtsgültig, Amazon muss dementsprechend liefern.
Wenn sie dass nicht können hast du nach ausreichender Fristsetzung sogar dass Recht, bei einem anderen Händler zu einem höheren Preis zu bestellen und Amazon die Differenz in Rechnung zu stellen.
In der Praxis solltest du dich vorher mit deinem Anwalt kurzschließen.
 

drzoidberg

Lambertine
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Edit: Ich sehe gerade dass du wohl schon bezahlt hast.
Damit ist der Kauf rechtsgültig, Amazon muss dementsprechend liefern.

Sicher? Ich nahm bisher immer an, dass ein online Kaufvertrag zwischen Geschäftlich und Privat erst mit dem Versand der Ware zustande kommt.
 

Kojak19

Hochzeitsapfel
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Betrifft das nicht nur den Eigentumsübergang gemäß Abstraktionsprinzip?
Bring mich jetzt nicht in Verlegenheit. :-D
 

drzoidberg

Lambertine
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Betrifft das nicht nur den Eigentumsübergang gemäß Abstraktionsprinzip?
Bring mich jetzt nicht in Verlegenheit. :-D

Hihi ;o) Doch da bin ich jetzt gnadenlos und hab sogar noch die Amazon AGB durchforstet:

"Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn wir das bestellte Produkt an Sie versenden und den Versand an Sie mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigen."
 

paul.mbp

Sternapfel
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macht es einen Unterschied zum direkten Kauf bei amazon wenn der Monitor nur von anderen Händlern verfügbar ist und nicht von amazon direkt?

P.S. redcoon hat ihn für 199
 

danousek

Tydemans Early Worcester
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Also der KV kommt nach Angebot und Annahme zustande...mit Sicherheit nicht erst nach Versand der Ware. So wie ich das hier sehe ist das Verpflichtungsgeschäft an sich schon mit der Bestätigung seitens Amazon zustande gekommen.

Das mit dem Versand hat erstmal gar nichts mit dem Kaufvertrag oder mit dem Eigentumsübergang zu tun. Wenn überhaupt hat das mit dem Gefahrübergang zu tun.

Ich würde an deiner Stelle einfach mal Amazon anschreiben und auf Lieferung aus dem Kaufvertrag bestehen. Erfahrungsgemäß zeigen sich die Händler da oft ziemlich kulant.

Wenn die sich beim Preis geirrt haben dann müssten sie das ganze Geschäft erstmal anfechten, aber zurückhalten der Ware ist erstmal nicht zulässig. Also ne Mail schreiben und ne Frist setzen (so 14 Tage) und dann mal schauen was passiert
 

magga

Neuer Berner Rosenapfel
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Hey hey hey hey, Ich wollte mir den auch kaufen, da er ja vor ein paar Wochen noch für 179 zu kaufen war. Zufall. :)

Für 179,- wird der Artikel, bzw. wurde er direkt von Amazon verkauft, die 229,- beziehen sich auf einen Händler von Amazon. (In diesem Fall VV Computer Verbtriebs GmBh).

Deshalb kannst du entweder warten, oder ihn dir von dem o.g. Händler kaufen, dann bekommst du Ihn auch sofort!
 

Kojak19

Hochzeitsapfel
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Hihi ;o) Doch da bin ich jetzt gnadenlos und hab sogar noch die Amazon AGB durchforstet:

"Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn wir das bestellte Produkt an Sie versenden und den Versand an Sie mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigen."

Na, ob das so koscher ist.
AGB dürfen Gesetze ja nur zu Gunsten des Käufers verbiegen.
Der Kaufvertrag entsteht ja eigentlich durch Angebot und Annahme.
Mit Versand geht das Transportrisiko von Amazon auf den Kunden/Spediteur über.
Sonst dürfte ich doch ohne Anwalt im Internet gar nicht mehr bestellen. :-D
 

stary

Uelzener Rambour
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Ich werf mal den Satz
"Die Ware bleibt bis zur Vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers" in den Raum.

Solange hier nichts bezahlt ist denke ich kann man auf überhaupt nichts bestehen. Amazon zieht den Betrag doch erst ein wenn die Ware beim Kunden angekommen ist. Rechnung und Kreditkarte.

Im übrigen stimme ich magga zu.
Der Bildschirm wird bei Amazon wohl sehr schnell aufgrund des Preises vergriffen sein und der TE war einfach zu spät dran. Der nächstgünstigste Händler bietet dann eben für diesen teureren Preis an.
Das heißt ganz einfach
abwarten ob Amazon diesen Artikel noch einmal besorgen kann was in aller Regel auch klappt oder den Artikel stornieren und wo anders kaufen.

Was wir aber zudem nicht wissen ist ob der TE bei seiner ersten Bestellung auch direkt über/bei Amazon bestellt hat oder nicht etwa gleich über den Drittanbieter der jetzt aktuell zu sehen ist.
 

danousek

Tydemans Early Worcester
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Ohne jemandem zu nahe treten zu wollen, aber was hier geschrieben wird ist teilweise echter quatsch.

Das mit den AGBs: Die AGBs dürfen schon zu Ungunsten des Käufers sein. Aber halt nur in einem beschränkten Rahmen. Sie dürfen halt nur das disponible Recht modifizieren. Das ist nur der Fall soweit es die entsprechende Nicht verbietet und die Klauselverbote dies nicht einschränken.

Zu "Die Ware bleibt bis zur Vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers" : Hierbei handelt es sich um einen Eigentumsvorbehalt. Das hat mit dem Vertragsschluss nichts zu tun, denn die Folge eines Kaufvertrags sind die PFLICHT des Käufers zur Kaufpreiszahlung und Abnahme der Ware und die PFLICHT des Verkäufers zur Übergabe und Übereignung der Kaufsache. Und in der Regel ist es bei Onlinekäufen so, dass Vorkasse verlangt wird und die Ware dann erst versendet wird.
 

drzoidberg

Lambertine
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Na, ob das so koscher ist.
AGB dürfen Gesetze ja nur zu Gunsten des Käufers verbiegen.
Der Kaufvertrag entsteht ja eigentlich durch Angebot und Annahme.
Mit Versand geht das Transportrisiko von Amazon auf den Kunden/Spediteur über.
Sonst dürfte ich doch ohne Anwalt im Internet gar nicht mehr bestellen. :-D

Ich bezweifle mal sehr stark, dass Amazons AGB nicht unkoscher sind. Das hätte doch schon längst einen Aufschrei der Verbraucherschützer, Berichte, Klagen etc. gegeben. Gerade Amazon als Platzhirsch wird doch sicherlich von allen Seiten ständig beäugt. Ich bleibe dabei, ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn der Händler die Ware verschickt.
 

iThink

Pomme Miel
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Der Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn Amazon das Angebot des Bestellers annimmt.
In diesem Fall hat der Threadersteller dem Onlinehändler(Amazon) angeboten, die Monitore zum ausgepriesenem Preis zu kaufen.
Die Bestellbestätigung ist in diesem Fall lediglich eine Kenntnisnahme des Angebots.
Nun kann Amazon entscheiden, ob sie den Artikel zu diesem Preis verkaufen, oder auch nicht.
 

hpsg

Westfälische Tiefblüte
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Ich werf mal den Satz
"Die Ware bleibt bis zur Vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers" in den Raum.

Solange hier nichts bezahlt ist denke ich kann man auf überhaupt nichts bestehen. Amazon zieht den Betrag doch erst ein wenn die Ware beim Kunden angekommen ist. Rechnung und Kreditkarte.

Im übrigen stimme ich magga zu.
Der Bildschirm wird bei Amazon wohl sehr schnell aufgrund des Preises vergriffen sein und der TE war einfach zu spät dran. Der nächstgünstigste Händler bietet dann eben für diesen teureren Preis an.
Das heißt ganz einfach
abwarten ob Amazon diesen Artikel noch einmal besorgen kann was in aller Regel auch klappt oder den Artikel stornieren und wo anders kaufen.

Was wir aber zudem nicht wissen ist ob der TE bei seiner ersten Bestellung auch direkt über/bei Amazon bestellt hat oder nicht etwa gleich über den Drittanbieter der jetzt aktuell zu sehen ist.

Hallo erst mal :) Danke erst mal zu für die vielen Antworten.

Also die Kreditkarte ist ja direkt belastet worden, die Ware ist also bezahlt, deshalb ist das ja der Grund warum ich hier gefragt habe.

Ich werde mal eine eMail schreiben und Amazon halt über eine Auskunft bitten :).

Ich war dann aber wenigstens nicht der Einzige hier der das Angebot gesehen hat, ich dachte halt erst das es etwas sehr günstig ist :).

Ich glaube einfach, dass es in Deutschland so ist, dass wenn man die Ware bezahlt hat, der Händler auch liefern muss. Man kann ja auch kein Auto für 20 000 kaufen, und der Händler kommt eine Woche später und will einfach nochmal 5000 Euro mehr haben, weil es ein Irrtum war, sonst nimmt er das Auto wieder zurück.... Sowas geht doch auch nicht, oder sehe ich das falsch? :)
 

magga

Neuer Berner Rosenapfel
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Nicht ganz richtig.

Ich mache jetzt mal beim Auto weiter:

Du kaufst ein Auto - der Händler sagt, dass es nicht Lieferbar ist, und stellt dir zwei Optionen: Warten, oder Geld zurück und du kaufst es bei jemand anderem. Amazon ist ja nur ein Vermittler, im Grunde.
 

paul.mbp

Sternapfel
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klar, damit öffnet man Tür und Tor für Lockvogelangebote die dann im Nachhinein "korrigiert" werden...
 

adehlfing

Pomme au Mors
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Das Versandhaus Otto hatte mal nagelneue Mac's im Sortiment für teilweise 499 Euro und noch weniger. Natürlich haben viele zugeschlagen, so auch ich.
Damals habe ich mich erkundigt, ob ich denn nun wirklich das Recht auf diese Ware zu diesem Preis habe, jedoch war dem nicht so.
Ich habe im Gegenzug aber einen 100€ Gutschein von Otto bekommen.

Wahrscheinlich liegt dieselbe Rechtslage nun auch beim TE vor, weswegen ich mir nicht allzu viele Hoffnungen machen würden. Das einzige, das helfen könnte, ist die große Kulanzbereitschaft von Amazon.
 

danousek

Tydemans Early Worcester
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Der Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn Amazon das Angebot des Bestellers annimmt.
In diesem Fall hat der Threadersteller dem Onlinehändler(Amazon) angeboten, die Monitore zum ausgepriesenem Preis zu kaufen.
Die Bestellbestätigung ist in diesem Fall lediglich eine Kenntnisnahme des Angebots.
Nun kann Amazon entscheiden, ob sie den Artikel zu diesem Preis verkaufen, oder auch nicht.

Richtig, hast recht. Hab mir das eben auch noch mal in ner Bestellbestätigung angeschaut. Dann hat der TE wohl Pech gehabt und der Vertragsschluss hängt von der Annahme durch Amazon ab. Was natürlich nicht geht, dass Amazon zu einem höheren Preis "Annimmt" das ist dann ein neues Angebot.

Bin mal gespannt was bei der Sache rauskommt.
 

stary

Uelzener Rambour
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Also die Kreditkarte ist ja direkt belastet worden, die Ware ist also bezahlt, deshalb ist das ja der Grund warum ich hier gefragt habe.

Das ist aber mehr als merkwürdig.
Amazon belastet bei mir erst dann meine KK wenn das Paket angekommen ist.
Denke das dürfte immer so sein. ^^
 

Ares83

Hibernal
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War bei mir auch noch nie anders. Sicher das es nicht unter vorgemerkte Umsätze auf der KK vermerkt ist?