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  • Ersteller bastiong
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TaTonka

Neuer Berner Rosenapfel
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19.03.06
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1.975
Dafür kann man ja dann den Toaster anwerfen, weil der ja auch mit nicht-geschützten DVDs klarkommen sollte.
 

bastiong

Gast
also weil ein programm theoretisch einen kopierschutz umgehen kann ist es verboten?

ich dachte bisher immer, es ist entscheident, was man damit macht...
 

robertmk

Normande
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583
Ich wills mal probieren:

Eine Entsperrung am Betreiber vorbei kann unter Umständen strafrechtliche Folgen haben (Verstoß gegen § 263, 263a StGB)


OLG Frankfurt, Urteil vom 15.08.2002 - 6 U 68/01 (K & R 2002, 552):
Das Entfernen der SIM-Lock-Sperre in Mobiltelefonen und der Vertrieb so manipulierter Mobiltelefone ohne Zustimmung des Markeninhabers stellt eine Markenverletzung dar.

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main handelt der SIM-Lock-Sperren von Herstellern von Mobiltelefonen entfernende Verkäufer rechtswidrig (6 U 68/2001 15. August 2002).

Würde sagen, dass es nur legal ist, wenn ich vom Provider entsperren lasse!
 
Zuletzt bearbeitet:

Skeeve

Pomme d'or
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3.120
Tja, bastiong, Da hast Du falsch gedacht.

Was mich aber wurmt ist, daß man hier nichtmal den Namen erwähnen darf (oder darf man?) wenn man sagen möchte, daß man zu diesem Programm hier keine Hilfe erhalten wird.
 

robertmk

Normande
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04.09.07
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583
Da habe ich noch was interessantes zum lesen:

http://www.it-recht-kanzlei.de/iphone-t-mobile-sim-lock-trennung.html

Jedoch ist der jailbreak ja nicht nur eine Methode den SIM-Lock zu entfernen, sondern verändert die Software auf dem iPhone, so dass man schnell beim Urheberrecht ist. Auch wenn "Nutzer und Hobbyentwickler wohl keine rechtlichen Konsequenzen zu erwarten" haben, heißt es ja nicht, dass es legal ist!

@Skeeve:
das wird ein ewiges Rätsel bleiben ;)
 

Bonobo

Nathusius Taubenapfel
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26.12.03
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5.475
[..]

Was mich aber wurmt ist, daß man hier nichtmal den Namen erwähnen darf (oder darf man?) wenn man sagen möchte, daß man zu diesem Programm hier keine Hilfe erhalten wird.
Geht mir auch so. Das nennt man wohl vorauseilenden Gehorsam.

Soweit ich informiert bin -- und bitte korrigiert mich glaubhaft, wenn das falsch ist -- darf man zu solcher Software keine URLs liefern, das Aussprechen oder Ausschreiben des Namens alleine ist jedoch nicht illegal.
 
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Yourself_de

Empire
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10.05.08
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ich weiß das wort :)

darf ich lösen?
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edit: in der sb zensierts auch. im alten chat war keine zensur
 

Nathea

Admin
AT Administration
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29.08.04
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15.102
Damit dies Thema nicht wieder einmal ausufert (was zu sagen möglich ist, wurde ja bereits gesagt), schließe ich den Thread.

Und ja, wenn Ihr wollt, nennt es vorauseilenden nacheilenden Gehorsam (eine Abmahnung hatten wir ja schon) und Zensur. :cool:
 
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