Kwoth
Kalterer Böhmer
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Was gibt es da groß auszunutzen? Jemand, der auch nur rudimentäres Kenntnisse über das BGB hat (und die sollte jeder haben), wird wissen, dass Gravis nicht verpflichtet ist, diese Sticks zu liefern.
Dass Gravis für ihren Fehlern den Bestellern dennoch ein Geschenk in Form eines Versandkosten-Gutscheines gemacht hat, ist sehr nett.
Ich bin mir durchaus bewußt, dass eine Auftragsbestätigung erforderlich ist. §119 und §144 BGB helfen da weiter.
Was ich meinte war mehr der generelle Grundgedanke bei der Bestellung. Im Sinne von: "Hey, vielleicht habe ich ja Glück und bekomme die Sticks tatsächlich günstig(er) - oder eben zumindest einen Gratisversand als Entschädigung."
Und das finde ich in keiner Weise so verwerflich, wie manche es hier versucht haben darzustellen. Also wer hier rumjammert, dass er aufgrund eines solchen Fehlers seinen Jobs verliert sollte sich mal grundlegend mit dem Unternehmen auseinander setzen für welches er tätig ist und sich natürlich im gleichen Maße über rechtliche Ansprüche Gedanken machen, die jegliche Aufregung eh aushebeln würden.