News

TikTok wieder online in den USA – Trump kündigt Executive Order an

Nach 14-stündiger Unterbrechung ist TikTok in den USA wieder verfügbar. Das Unternehmen gab bekannt, dass es mit seinen Dienstleistern eine Einigung erzielt habe, die eine Wiederherstellung des Dienstes ermöglicht.

TikTok kehrt zurück – Trump sichert Unterstützung zu

TikTok erklärte in einer Mitteilung, dass es durch eine Vereinbarung mit seinen Dienstanbietern gelungen sei, den Dienst wiederherzustellen. Laut dem Unternehmen erhielten die Partner die notwendige rechtliche Klarheit und Zusicherung, dass sie keine Strafen für die Bereitstellung von TikTok an amerikanische Nutzer:innen befürchten müssen.

Wir danken Präsident Trump für die notwendige Klarheit und Zusicherung, um TikTok für über 170 Millionen Amerikaner:innen wieder verfügbar zu machen,“ so die offizielle Stellungnahme.

Trump plant eine Executive Order, um die Frist zur Umsetzung des TikTok-Verbots zu verlängern. Damit möchte er Zeit gewinnen, um eine langfristige Lösung zu finden, die die nationalen Sicherheitsinteressen der USA wahrt.

Herausforderungen für Apple und Google

Trotz der Wiederherstellung des Dienstes bleibt TikTok aus den App-Stores von Apple und Google entfernt. Beide Unternehmen erklärten, dass sie sich strikt an die gesetzlichen Vorgaben halten müssen. Während die Biden-Regierung angab, die Durchsetzung des Gesetzes nicht aktiv zu verfolgen, war diese Zusicherung für einige Technologiepartner nicht ausreichend.

Berichten zufolge haben Oracle und Akamai, die für das Hosting von TikTok verantwortlich sind, erst nach Trumps öffentlicher Erklärung zugestimmt, den Dienst weiter zu betreiben. Apple und Google bleiben jedoch vorsichtig und warten auf offizielle Anweisungen, bevor sie die App wieder in ihre Stores aufnehmen.

Trumps Joint-Venture-Vorschlag

Trump hat in einem Social-Media-Post angedeutet, dass eine 50-prozentige US-Beteiligung an TikTok eine mögliche Lösung sein könnte. Damit würde TikTok weiterhin operieren, während gleichzeitig nationale Sicherheitsbedenken ausgeräumt würden.

„Mit unserer Genehmigung ist TikTok hunderte Milliarden, vielleicht sogar Billionen wert,“ erklärte Trump.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine solche Lösung bleiben jedoch unklar. Das geltende Gesetz erlaubt eine Fristverlängerung von 90 Tagen nur unter der Bedingung, dass erhebliche Fortschritte beim Verkauf von TikTok erzielt wurden – wofür es derzeit keine eindeutigen Beweise gibt.

Via: 9To5Mac

Michael Reimann

Neueste Artikel

U.S. Trade Court blockiert Trump-Zölle: Auswirkungen auf Apple und andere Unternehmen

In einem bedeutenden Schritt hat das U.S. Court of International Trade die von Donald Trump verhängten Zölle als verfassungswidrig eingestuft.…

29. Mai 2025

Take-Two Interactive setzt auf Gedankenvielfalt statt DEI im Jahresbericht

In einer bemerkenswerten Wendung hat Take-Two Interactive, der Publisher hinter dem kommenden Spiel Grand Theft Auto VI, die Nennung von…

29. Mai 2025

Sky und WOW erhöhen Preise: Das sind die Gründe und betroffenen Abos

Sky Deutschland kündigt aktuell Preiserhöhungen für mehrere Abonnement-Angebote an. Diese betreffen primär Bestandskund:innen, deren Verträge in Kürze auslaufen. (mehr …)

29. Mai 2025

Googles neue KI Veo3 erzeugt täuschend echte Videos – Möglichkeiten und Risiken im Überblick

Google hat kürzlich mit Veo3 ein neues KI-Modell vorgestellt, das realistische Videos erzeugen kann. Diese Technologie kombiniert hochwertige Videoanimationen mit…

29. Mai 2025

Bandbreite 2.0: Großes Update für iPhone-App zur Verwaltung von Apple Watch-Armbändern

Die iOS-App Bandbreite hat ein umfangreiches Update auf Version 2.0 erhalten. Diese App ist speziell für Nutzer:innen entwickelt worden, die…

29. Mai 2025

Alt und trotzdem gut: Mac Pro 6,1 mit neuestem macOS ausstatten

Der Mac Pro aus dem Jahr 2013 ist ohne Zweifel ein besonderer Mac. Sein zylindrisches Design erinnert an einen Champagner-Kühler,…

29. Mai 2025

Diese Website benutzt Cookies um Ihr Nutzererlebnis zu verbessern. Wenn Sie diese Website weiter nutzen, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus.

Mehr lesen