Das Oberlandesgericht in München hat eine weitere medienwirksame Entscheidung getroffen – diesmal ist ein Geschäftsmodell von Amazon betroffen. Dem heutigen Urteil zufolge sind die Dash Buttons von Amazon rechtswidrig.
Die Funktionsweise der Dash Buttons ist leicht erklärt – es sind kleine Knöpfe, gebrandet von einem Anbieter. Ein Knopfdruck löst die Bestellung eines zuvor ausgewählten Produkts aus. Ein Beispiel: Das Waschmittel ist leer, der Klick auf den Button, der an die Waschmaschine geklebt wurde, löst die Bestellung für neues Waschmittel aus.
Die Buttons stehen seit langer Zeit in der Kritik, unter anderem deshalb, weil der Nutzer den Preis bei der Bestellung nicht sieht. Dieser Argumentation gibt das Oberlandesgericht nun nach. Die Dash Buttons verstoßen gegen die Gesetze des Internethandels – es gibt keine genauen Informationen über den Inhalt und Preis, ebenso fehlen Hinweise auf die Aufgabe einer zahlungspflichtigen Bestellung. Die Klage stammt von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Amazon hat umgehend Berufung eingelegt. Genaue Daten über die Verbreitung der Buttons in Deutschland gibt es nicht. Inzwischen werden unzählige Buttons für unterschiedliche Hersteller angeboten, der Apple-iPhone-Dash-Button fehlt bisher.
Via zdf.de
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