Die Europäische Kommission nimmt iPadOS offiziell unter die Lupe, um zu prüfen, ob das Betriebssystem den Anforderungen des Digital Markets Act (DMA) entspricht. Diese Ankündigung markiert den nächsten Schritt in der regulatorischen Überwachung von Apple durch die EU, nachdem iPadOS im April 2024 als „Gatekeeper“-Plattform eingestuft wurde. Diese Einstufung erfolgt im Rahmen des DMA, der die Marktdominanz großer Technologiefirmen begrenzen und fairen Wettbewerb in der EU fördern soll.
Der DMA verpflichtet „Gatekeeper“-Unternehmen dazu, ihre Software-Ökosysteme zu öffnen, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten. Die Europäische Kommission erläuterte in einer Pressemitteilung, dass Apple unter anderem iPadOS so anpassen muss, dass Nutzer:innen alternative Webbrowser und App-Stores als Standard festlegen können. Ebenso soll die Integration von Zubehör wie Kopfhörern und Smart Pens in die iPadOS-Funktionen gewährleistet werden.
Apple hat bereits einige Änderungen an iPadOS vorgenommen, um den Anforderungen der EU gerecht zu werden. iPadOS 18 ermöglicht es Nutzer:innen in der EU, Drittanbieter-App-Stores zu installieren und einen alternativen Webbrowser als Standard einzurichten. Doch es bestehen weiterhin Fragen, ob die Änderungen von Apple ausreichen, insbesondere bei der Unterstützung von Drittanbieterzubehör.
Der DMA verlangt, dass Plattformen das „Zubehör-Ökosystem“ wie Kopfhörer und Smart Pens unterstützen und diesen Geräten einen effektiven Zugang zu den Funktionen des Betriebssystems bieten. Während das iPad eine Vielzahl von Kopfhörern und Stylus-Stiften unterstützt, bleibt die Integration von Zubehör wie AirPods und Apple Pencil deutlich reibungsloser und funktionsreicher. Apple bietet für seine eigenen Produkte Funktionen wie automatisches Gerätewechseln und druckempfindliche Stifteingaben, die Drittanbietern oft nicht zur Verfügung stehen.
Apple könnte argumentieren, dass die derzeitige Unterstützung für Drittanbieterzubehör den Anforderungen des DMA bereits entspricht. Laut DMA können Verstöße gegen diese Vorschriften zu erheblichen Bußgeldern führen, die bis zu 10 % des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens betragen können. Das endgültige Urteil der EU-Kommission wird im nächsten Jahr erwartet.
Via: MacRumors / EU Kommission
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