Nach einer jüngsten Entscheidung, die iPadOS als digitalen „Gatekeeper“ unter das Gesetz über digitale Märkte (DMA) einstuft, hat Apple bestätigt, dass es die notwendigen Anpassungen an iPadOS vornehmen wird. Diese Anpassungen werden App Stores von Drittanbietern auf iPads in der EU ermöglichen.
Obwohl die EU-Wettbewerbshüterin Margrethe Vestager anerkannte, dass das iPad ursprünglich nicht die Kriterien für die Einordnung unter das DMA-Gesetz erfüllte, zeigte eine Marktuntersuchung, dass iPadOS ein bedeutendes Portal für Unternehmen darstellt, um ihre Kunden zu erreichen. Apple hat daraufhin beschlossen, nicht gegen diese Einstufung vorzugehen und wird die gleichen Änderungen an iPadOS vornehmen, die bereits für iOS durchgeführt wurden.
Mit dem kommenden Update im Herbst wird iPadOS Sideloading ermöglichen. Diese neuen Möglichkeiten sollen unter denselben Bedingungen angeboten werden, die bereits für iOS gelten.
Diese Änderung bedeutet eine signifikante Öffnung des Ökosystems von Apple und bietet Entwickler:innen mehr Flexibilität. Nutzer:innen werden ebenfalls profitieren, da sie Zugang zu einer breiteren Palette von Apps und App Stores haben werden. Die sogenannte Core Technology Fee, die Apple berechnet, wird dabei weiterhin angewandt. Diese Gebühr basiert auf der Anzahl der Erstinstallationen einer App innerhalb eines Jahres. Wird dieselbe App auf einem iPhone und einem iPad installiert, zählt dies nur als eine Installation.
Diese Anpassungen an iPadOS markieren einen wichtigen Schritt in der Anpassung von Apple an regulatorische Anforderungen und könnten ein Präzedenzfall für andere Regionen sein, die ähnliche Gesetze erwägen. Entwickler:innen und Nutzer:innen sollten die vollständigen Details und Richtlinien, die Apple bereitstellen wird, beachten, um sich auf die kommenden Änderungen vorzubereiten.
Via Apple
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