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Apple muss App Store in Europa erneut ändern

Digital Markets Act

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Apple steht abermals im Fokus der Europäischen Union. Das Unternehmen hat bis zum 22. Juni Zeit, um den App Store vollständig mit dem Digital Markets Act (DMA) der EU in Einklang zu bringen. Andernfalls drohen wiederkehrende finanzielle Sanktionen, nachdem bereits im April eine Geldstrafe von 500 Millionen Euro verhängt wurde.

Europäische Kommission benennt Regelverstöße

Die Europäische Kommission hat kürzlich ihren vollständigen 67-seitigen Beschluss veröffentlicht. Sie benennt darin Apples Verstöße gegen die Bestimmungen des DMA in Bezug auf anti-steering Verfügungen. Die Kommission befand, dass Apples Geschäftspraktiken weiterhin die Fähigkeit der Entwickler:innen einschränken. Entwickler:innen können Nutzer:innen nicht über alternative Zahlungsmethoden außerhalb des App Stores informieren oder Transaktionen über externe Plattformen abwickeln.

Apples verbleibende Einschränkungen verstoßen laut Kommission gegen Artikel 5(4) der Verordnung (EU) 2022/1925. Diese Vorschrift verlangt, dass benannte Gatekeeper es App-Entwickler:innen ermöglichen, Nutzer:innen frei zu kommunizieren und konkurrierende Zahlungssysteme ohne unfairen Bedingungen oder übermäßige Gebühren anzubieten.

DMA und seine Auswirkungen auf Apple

Der Digital Markets Act trat im November 2022 in Kraft. Er gilt seit 2023 für benannte Gatekeeper wie Apple. Er untersagt Plattformbesitzer:innen, ihre Marktposition zu nutzen, um wettbewerbsbeschränkende Maßnahmen aufzuerlegen. Die Gesetzgebung fordert, dass Gatekeeper Entwickler:innen erlauben, Nutzer:innen über günstigere Angebote außerhalb der Plattform zu informieren. Dies beinhaltet Links zu externen Zahlungssystemen kostenlos bereitzustellen.

Apple hat argumentiert, dass seine neu eingeführten Geschäftsbedingungen den Anforderungen des DMA entsprechen. Entwickler:innen dürfen einen externen Link pro App verwenden, der Nutzer:innen auf die eigene Website weiterleitet. Unter diesen Regeln ist ein von Apple vorgegebenes Verfahren zu befolgen, das eine Warnseite einschließt. Jedoch sind die Entwickler:innen weiterhin daran gehindert, nutzerspezifische Daten wie Anmeldeinformationen oder Kaufdetails in die URL vorauszufüllen.

Konsequenzen bei Nicht-Konformität

Die Kommission urteilte, dass Apples Maßnahmen der Absicht und den rechtlichen Anforderungen des Gesetzes nicht gerecht werden. Entwicklern:innen wird es weiterhin erschwert, alternative Zahlungssysteme in ihren Apps bedeutungsvoll zu bewerben. Zudem erhält Apple immer noch eine 27%ige Provision für digitale Käufe über externe Websites, was das Lenkungskonzept unterwandert.

Apple behauptet, man müsse nur das „Steuern“, nicht das „Erleichtern“ erlauben. Die Einschätzung der Kommission widerspricht, denn Apples technische und prozedurale Hürden schüchterten Entwickler:innen ein. Die Kommission kritisierte auch Apples Argument, ihre Maßnahmen schützten die Sicherheit und Privatsphäre der Nutzer:innen.

Bis zum 22. Juni muss Apple die Probleme beheben oder mit wiederkehrenden Strafzahlungen rechnen. Diese würden an den Schweregrad der Verletzung und den Umsatz des Unternehmens gekoppelt sein. Die anfängliche Geldstrafe von 500 Millionen Euro ist bis zum 23. Juli zu begleichen, andernfalls fallen Zinsen an.

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Via: https://www.macrumors.com/2025/05/28/apple-ordered-to-change-app-store-in-europe-again/

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Tags: App Store, Gatekeeper, EU, Wettbewerb, Europäische Kommission, Digital Markets Act, Zahlungssysteme, App-Entwickler:innen, Apple

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