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danke für die zahlreichen Antworten! Hat mir sehr weitergeholfen 
Aktuellser Stand:
- Wir haben eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen
- Wir haben ein strafferes Mahnungswesen festgelegt (fixe Zeiträume und Zahlungsziele, bei Verzug direkt Zahlungserinnerung, dann 1. Mahnung und bei nicht-reagieren der 1. mahnung folgt ein gerichtlicher mahnbescheid.
Nachdem der Kunde auf den 2 Mahnbescheid nicht reagiert hat sondern meinte "wir versuchen es in 2 wochen zu überweisen" haben wir ihm mitgeteilt, dass das zahlungsziel in 4 tagen ist und wenn das geld bis dahin nicht eingegangen ist automatisch ein gerichtlicher mahnbescheid verfasst wird. die antwort war: "geld wir am freitag überwiesen".
Ich hoffe mal das das jetzt auch stimmt, aber scheint wirkung zu zeigen. wenn das geld nicht da ist geht der mahnbescheid raus und fertig

Aktuellser Stand:
- Wir haben eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen
- Wir haben ein strafferes Mahnungswesen festgelegt (fixe Zeiträume und Zahlungsziele, bei Verzug direkt Zahlungserinnerung, dann 1. Mahnung und bei nicht-reagieren der 1. mahnung folgt ein gerichtlicher mahnbescheid.
Nachdem der Kunde auf den 2 Mahnbescheid nicht reagiert hat sondern meinte "wir versuchen es in 2 wochen zu überweisen" haben wir ihm mitgeteilt, dass das zahlungsziel in 4 tagen ist und wenn das geld bis dahin nicht eingegangen ist automatisch ein gerichtlicher mahnbescheid verfasst wird. die antwort war: "geld wir am freitag überwiesen".
Ich hoffe mal das das jetzt auch stimmt, aber scheint wirkung zu zeigen. wenn das geld nicht da ist geht der mahnbescheid raus und fertig
