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Schweizer iPhone XS Max kaufen?

short21

Jonathan
Registriert
25.10.17
Beiträge
82
Hallo Leute,

ich habe die Möglichkeit eine im Basel gekauftes iPhone (Apple Store) zu erwerben. Der Verkäufer wohnt in Deutschland.
Da wir an der Schweizer Grenze wohnen hat er es eben dort gekauft.

Könnte ich das iPhone problemlos abkaufen? Habe ich auch alle Funktionen frei wie ein deutsches Gerät?

Oder anders gefragt: Habe ich irgendwelche Nachteile?

Vielen Dank im Voraus.
 
Kannst Du problemlos machen. Auch die Garantie usw. hast Du in DE.
Ich würde mir evtl. bestätigen lassen, dass er es in der Schweiz ausgeführt und in Deutschland verzollt hat. Nur um sicher zu sein.

Gruß auch von der Grenze.
 
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Ein in der Schweiz gekauftes iPhone hat die gleichen Features, wie ein "deutsches" iPhone.

Wie Sequola bereits geschrieben hat, kannst Du das iPhone im Fall des Falles während der 1jährigen Apple-Garantie ohne Probleme in Deutschland zum Apple Store oder zu einem autorisierten Service-Provider geben oder telefonisch über den Apple Support eine Reparatur veranlassen (postalisch).

Nach Ablauf der 1jährigen Garantie gilt es aber zu beachten, dass Du Dich in einem Gewährleistungsfall an den originalen, also Schweizer Verkäufer (Apple Store Basel) wenden musst. Außer, das Gerät ist innerhalb der letzten 60 Tagen gekauft worden - dann kannst Du Dir auch noch Apple Care Plus kaufen - und damit hast Du dann für die Dauer von zwei Jahren Anspruch auf Support, nicht nur in einem deutschen Apple Store, sondern sogar weltweit.
 
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Vielen Dank für die Antwort.

Also habe ich garkeine Nachteile funktionstechnisch?

Ist quasi wie ein iPhone, dass aus dem deutschen Apple Store gekauft wurde?

Weil die Schweiz ist ja nicht in EU.
 
Ich garantiere Dir, dass Du genau das gleiche iPhone mit den selben Features bekommen wirst :)
 
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Die Zollgeschichte ist ziemlich wichtig! Wenn man sich auch mal außerhalb der EU aufhält, könnte der Zollbeamte bei der Einreise einen Nachweis haben wollen, daß das Gerät in der EU gekauft bzw. zuvor korrekt eingeführt und verzollt wurde. Als Einreisender ist man da in der Beweispflicht. Lediglich mit einem Schweizer Kassenzettel ist dieser Beweis dann nicht führbar.
 
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