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Privater Kaufvertrag für Ratenzahlung

IntoXiquÉ

Allington Pepping
Registriert
08.06.05
Beiträge
192
Hallo Zusammen,

wie Ihr vielleicht mitbekommen habt verkaufe ich mein PB. Dabei haben sich auch Interessenten bei mir gemeldet.

Der jetzige Interessent, den ich das PB gerne verkaufen möchte hat aber das Problem, dass er den Betrag nicht vollständig zahlen kann. Darauf hin hab ich Ihm das Angebot gemacht das er in diesem Monat einen Betrag zahlt und im nächsten Monat den Rest, das PB wird nach Eingang der ersten Zahlung versendet.

Ich hab mir das wie folgt gemacht. Ich setze ein Schreiben auf, in dem steht um was es geht, dass ich xxx Euro Anzahlung bekomme und zum 15.Juni xxx Euro Restbetrag. Dieses Schreiben werde ich per eMail an den Käufer schicken und er muss mir dieses dann mit Unterschrift und Ausweiskopie zurücksenden...

Meine Frage ist nun, auf was muss ich alles achten, ist das Vorgehen so sinnvoll oder würdet Ihr davon die Finger lassen?

Würde mich sehr über schnelle und hilfreiche Antworten freuen ;)

Danke,
Gruss Tobias
 
Wäre wohl nicht schlecht, wenn Du das Schreiben hier zeigen könntest. Woher sollen wir wissen, auf was Du (nicht) geachtet hast?
 
Aus dem hohlen Bauch heraus würde ich sagen, lass es. Falls du den Käufer persönlich kennst, dann musst du es selbst einschätzen.
Wenn nicht, halte dir vor Augen, dass das PB weg ist, wenn die erste Zahlung getätigt ist. Falls die zweite nicht kommen sollte, kannst du zwar mahnen und alle weitere Schritte, wenn derjenige aber kein Geld hat, nützt es dir nicht viel. Die fehlende Summe wirst du dann erst mal nicht sehen.
My2cents
 
Vielleicht tut man dem Käufer Unrecht, aber ich würde es nicht machen. Vertrag hin, Vertrag her: Wenn es zu Problemen kommt bist du der Dumme, der die Scherereien hat. Hast du nicht ein anderes adäquates Angebot, wo jemand den Betrag auf einmal bezahlen würde?
 
Sehe gerade, dass der Restbetrag am 15. Juni überwiesen werden soll. Ehrlich gesagt schließe ich mich dann meinen Vorrednern an: Diese Zeit wird er wohl noch warten können!
 
Gib ihm doch den halben Rechner wenn er nur die Hälfte zahlt ...

Überweist er wie ausgemacht die zweite Rate, erhält er die andere Hälfte vom Rechner ...

Die Versandkosten sowie deine anderen Auslagen (Dummfang, Trollgebühr und Nervenkitzler) übernimmt natürlich auch der Käufer ...
 
Grundsätzlich: Ware nur gegen Kohle. Ich würde den Rechner erst nach dem Eingang der 2. Zahlung frei geben. Bezüglich der Höhe von Trollgebühren Nervtöter und Konsorten fragst Du am besten Hairfeti. Der müsste sich mit sowas bestens auskennen.

Gruss

K.
 
Ist zwar schon alles gesagt, aber dennoch auch meinen Senf. Vorsicht, ich bin auf diese Art schon hereingefallen.

Wie wäre es: Mit der Anzahlung erkauft sich der Käufer das Recht auf den Rechner, bekommen tut er ihn aber erst mit der zweiten Zahlung. Wenn er ihn wirklich haben will, kann er einen Monat warten und auch Du bist auf der sicheren Seite. Das kannst Du ja auch schriftlich festhalten, damit der Käufer etwas in Händen hält ;-).

Gruß,
Michael
 
du kannst das schreiben von einem anwalt aufsetzen lassen
dann hätte das ganze hand un fuß

aber der anwalt will dafür dann kohle haben

ohne anwalt weiss ich nit obs das so bringt.
-> such dir nen anderen käufer