1.) Zur Rechnung des Kleinunternehmers:
Was sie beinhalten musst, ist folgendes:
Dein Name, Anschrift
Name des Kunden, Anschrift
Steuernummer
lfd. Rechnungsnummer
Rechnungsdatum
Leistungsdatum (bzw. Lieferdatum)
Art, Menge der Leistung
Der Verweis auf USt-Befreiung, da Kleinunternehmer gemäß §19 UStG, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber sehr zu empfehlen.
Grund: Dann weiss jeder, dass es nicht vergessen wurde und deine Kunden auch keine VoSt geltend machen können.
2.) Vorsteuer
Als Kleinunternehmer nach §19 UStG bist du ja bekanntlich von der Umsatzsteuer (im Sprachgebrauch auch Mehrwertsteuer genannt, da bei unserem USt-System nur der eigentliche Mehrwert versteuert wird) befreit, das schliesst somit auch den Vorsteuerabzug aus.
Die Vorsteuer ist der USt-Betrag, den du z.B. bei Ausgaben für Wirtschaftsgüter (z.B. Hardware), dem Händler zusätzlich bezahlen musste. Dies steht ja mit auf der Rechnung (ausgewiesene MwSt auf der Rechnung). Allerdings, nun kommt's, kann man sich diese Vorsteuer wieder "gutschreiben" lassen bzw. anrechnen lassen. Somit zahlst du im Endeffekt nur den Nettobetrag, da du nach der Anschaffung die Vorsteuer wieder geltend machen kannst.
Für die Beurteilung, ob du Kleinunternehmer bist, dürfen gewisse Grenzen nicht überschritten werden (17.500 EUR im Vorjahr, voraussichtlich 50.000 EUR im laufenden Jahr etc.). Falls du Kleinunternehmer bist, kannst du auf die Steuerbefreiung verzichten, woran du 5 Jahre gebunden bist.
So, nur mal ganz knapp. Die Ermittlung habe ich mal weggelassen. Diese ergibt sich aus §19 UStG, was wohl aber für den Laien nicht ganz durchleuchtet ist.
Viel Spass beim Rechnen,
iZap