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Macbook 13" - Endloser Reperaturvorgang?

MacWin

Golden Delicious
Registriert
27.03.10
Beiträge
8
Hallo liebe Forum-Mitglieder,

ich habe eine Frage an Euch, vielleicht könntet Ihr mir Tipps geben.

Ich habe mir Anfang März meinen ersten Macbook 13" erworben.
Einen Monat später bemerkte ich bei besseren Lichtverältnissen,
dass es Flecken auf der Oberschale gab, die nicht weggingen.
Bin in München zum Apple-Store gegangen und die haben
problemfrei das Display ausgetauscht, wegen Herstellerfehler.

Nun habe ich mein Macbook wieder und sehe, dass mein ausgeleuchteter Bildschirm
nicht parallel zu dem Display-Rahmen vom Gerät verläuft, sondern leicht schief sitzt.
Und außerdem gibt es mittlerweile "leichte" Knackgeräusche,
wenn ich das Macbook hochhebe und wenn ich es weider abstelle
und wenn ich meine Hände drauf abstützte beim schreiben.

Ich habe im Apple Store nachgefragt und die meinten, die müssten
sich das anschauen und den Bildschirm drinnen gerade richten.

Aber dafür müssen die doch wieder mein Macbook öffnen,
gehe ich davon aus. Und das Knackgeräusch wird bleiben.
Ab wann kann ich ein Neugerät oder mein Geld zurückverlangen?
Weil ehrlich gesagt, in 3 Monaten 2 Eingriffe und das Knacken,
habe ich schon wieder die Lust an dem Gerät verloren.

Das enttäuscht mich sehr, da ich für meine Diplomprüfungszeit
"ein robustes zuverlässiges Produkt" haben wollte und extra
mehr dafür hingeblättert habe für "Apple". Und jetzt muss ich
mich mit sowas beschäftigen, anstatt mit meiner Diplomprüfung.


Freue mich über Eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.
 
Es gibt da glaube ich eine Regelung, dass nach 3 gescheiterten Reperaturversuchen (des gleichen Problems), das Gerät getauscht werden muss.

Aber das habe ich nur waage im Kopf, andere können das bestimmt genauer sagen.

PS: Auch Apple ist nur ein Hardewarehersteller/verkäufer. Denen können genauso wie jedem x-beliebigen PC-Hersteller-Fehler passieren. Was aber auchs chon lange bekannt ist :)
 
Ob es auch so in Deutschland ist kann ich nicht hunderprozentig sagen, aber in Österreich gibt es diese Regel nicht. Das ist nur eine völlig falsche Annahme. 3Reparaturen wird nur üblicherweise so gehandhabt, aber es besteht keinerlei Verpflichtung dafür. Grundsätzlich steht im Gesetz nur das es für den Käufer annehmbar/zumutbar sein muss und das kann man auslegen wie man will.
 
Hi,

nach 2 erfolglosen Rep. Versuchen kannst Du eine Wandlung einfordern. Das ist auch gesetzlich so verankert.
Das Du schon die 2. Reparatur vor Dir hast ist natürlich blöd, aber ich denke die 2. ist wohl von der Werkstatt verschuldet.
Ich würde mal nachfragen wie die das sehen. Immerhin kannst Du nun wegen deren "Unzulänglichkeiten" nicht arbeiten.
Natürlich schön freundlich bleiben.
Sie sollten Dir wenigstens für die Zeit ein Leihgerät mitgeben. Wenn Du die Festplatte aus deinem Rechner daran hängst (geht auch über USB) und von der bootest kannst Du wenigstens normal weiterarbeiten.
Rede mal mit Deinem Händler darüber.
 
Soweit mir bekannt ist, muss man dem Händler 3 mal die Gelegenheit zur Nacherfüllung geben. Dies gilt aber nur innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf. Außerdem gilt dies nur für den gleichen Fehler. Geht 2 mal das Display und 2 mal die Tastatur kaputt, hat mein kein Recht auf Geldrückgabe oder Wandlung.

P.S.: Heute morgen schlage ich das Amtsblatt meiner Gemeinde auf und muss -im öffentlichen Teil- das Wort "Scaterbahn" mehrfach ertragen. Aber das Wort Reperatur ist echt die Krönung. Das heißt Reparatur!! Die arme deutsche Sprache. Nichts wird mehr auf der Welt misshandelt, als sie.