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iPhone Garantietausch gegen generalüberholtes Gerät erlaubt?

Dnyl

Erdapfel
Registriert
06.11.13
Beiträge
2
Hallo an alle,
wie der Titel dieses Topics schon sagt, stelle ich mir die Frage ob Apple bei einem garantiebedingten Tausch mein iPhone gegen ein generalüberholtes Gerät tauschen darf. Vielleicht kennt sich da ja jemand in der Richtung aus.

Vielen Dank schon mal
 
Natürlich ist das erlaubt. Die genauen Garantiebedingungen legt Apple fest, diese sind nicht gesetzlich verankert.
 
Genau so ist es. Apple muss bei einem Mangel nachbessern (=reparieren) oder eine mangelfreie Sache (=austauschen) zur Verfügung stellen. Hierbei ist nicht geregelt, ob die mangelfreie Sache NEU oder GENERALÜBERHOLT (=refurbished) sein muss. Allerdings zeigt die Erfahrung, dass Apple bei "dezenter Druckausübung" auch mal ein NAGELNEUES Gerät rausrückt. Vorausgesetzt, dass der Mangel innerhalb von 14 Tagen festgestellt wurde und wenn dann auch noch ein ACPP auf dem Gerät ist, wird gerne mal ein neues vergeben...
 
Genau so ist es. Apple muss bei einem Mangel nachbessern (=reparieren) oder eine mangelfreie Sache (=austauschen) zur Verfügung stellen. Hierbei ist nicht geregelt, ob die mangelfreie Sache NEU oder GENERALÜBERHOLT (=refurbished) sein muss. Allerdings zeigt die Erfahrung, dass Apple bei "dezenter Druckausübung" auch mal ein NAGELNEUES Gerät rausrückt. Vorausgesetzt, dass der Mangel innerhalb von 14 Tagen festgestellt wurde und wenn dann auch noch ein ACPP auf dem Gerät ist, wird gerne mal ein neues vergeben...
Schreibst Du jetzt über Garantie oder Gewährleistung? Schmeißt Du auch noch das 14-tägige Widerrufsrecht beim Fernabsatz mit in die Suppe?

Erstmal wäre zu klären, ob das Gerät bei Apple gekauft wurde. Wenn ja, dann muß Apple nachbessern oder austauschen. Die Wahl liegt beim Kunden, der auch ein neues Gerät verlangen könnte (Stichwort: Verhältnismäßigkeit). Das gilt übrigens innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist (Da man als Käufer den Bestand des Mangels abseits der Beweislastumkehr in den ersten sechs Monaten dem Händler aber nachweisen muß, nicht so einfach.) und nicht nur innerhalb von 14 Tagen.

Geht es hier nur um Garantie, bestimmt Apple die Spielregeln. Da kann repariert oder getauscht werden, gegen ein neues oder ein refurbishtes Gerät. Das kann Apple regeln, wie sie möchten.

Letztes vermute ich beim TE, da er von einem "garantiebedingten Tausch" schreibt.
 
Genau so ist es. Apple muss bei einem Mangel nachbessern (=reparieren) oder eine mangelfreie Sache (=austauschen) zur Verfügung stellen. Hierbei ist nicht geregelt, ob die mangelfreie Sache NEU oder GENERALÜBERHOLT (=refurbished) sein muss. Allerdings zeigt die Erfahrung, dass Apple bei "dezenter Druckausübung" auch mal ein NAGELNEUES Gerät rausrückt. Vorausgesetzt, dass der Mangel innerhalb von 14 Tagen festgestellt wurde und wenn dann auch noch ein ACPP auf dem Gerät ist, wird gerne mal ein neues vergeben...


Du hast hier Widerruf, Garantie und Gewährleistung in einen Topf geworfen.