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Gewährleistungs-Horror bei Apple&Telekom

SoSchi

Golden Delicious
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25.03.11
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Es gibt schon einige ähnliche Beiträge im Forum, ich möchte hier jedoch meine abschreckenden Erfahrungen mit dem iPhone-"Service" der Telekom teilen - als Vorwarnung an die, die in Erwägung ziehen, einen entsprechenden Vertrag zu unterschreiben.

Also, ich versuche seit über einer Woche, bei T-Mobile mein Recht auf Gewährleistung zu erhalten. Dabei kristallisiert sich heraus, dass das Recht auf Gewährleistung im 2. Jahr nach dem Kauf nur eine theoretische Möglichkeit ist, die allenfalls eingeräumt wird, wenn man die Telekom verklagt:

Vor einer Woche ließ plötzlich die Funktion des "Home Buttons" meines iPhones, das ich mit einem entsprechenden - vergleichsweise teuren! - Vertrag vor 1 1/2 Jahren von der Telekom gekauft hatte, nach und funktionierte schließlich überhaupt nicht mehr.

iPhone-Odyssee Teil 1: Der T-Punkt in der Bonner Südstadt

Meine erste Anlaufstelle war ein T-Punkt in der Bonner Südstadt, wo mir zunächst mitgeteilt wurde, die Gewährleistung sei eine Sache des Herstellers (Apple) und nicht der Telekom.
Vom T-Punkt aus rief ich bei der Apple-Hotline an, wo mir das Gegenteil versichert wurde - die Entscheidung über die Gewährleistung liege bei der Telekom als Verkäufer, nicht beim Hersteller. Nachdem ich die Apple-Mitarbeiterin telefonisch mit einem Mitarbeiter des T-Punkts verbunden hatte, gab dieser nach einer Weile zu, dass sich die Telekom des Problems annnehmen müsse. Nachdem er aufgelegt hatte, sagte er mir unumwunden, dass laut Gewährleistung ich verpflichtet sei, nachzuweisen, dass ich das Telefon nicht kaputt gemacht hätte - dies sei aber prinzipiell unmöglich (O-Ton: "Außer, Sie verpacken es 1 1/2 Jahre lang luftdicht und legen es in einen Safe") und ich sollte am besten gleich ein neues Gerät kaufen. Nur nach mehr als halbstündiger Diskussion willigte der Telekom-Mitarbeiter schließlich ein, das Gerät zur Überprüfung an einen technischen Service namens dat-repair zu schicken. Der technische Service solle feststellen, ob ich das Gerät beschädigt hätte oder das Gerät "von selbst" kaputt gegangen sei.

iPhone-Odyssee Teil 2: Dat-Repair und die Telekom-Hotline

Nach mehreren Tagen erhielt ich von dat-Repair einen Kostenvoranschlag über 140 Euro zur Reparatur meines Geräts, die ich, nicht die Telekom, zu zahlen hätte. Ein Anruf bei der Hotline von dat-Repair erbrachte folgende Auskunft: Das Gerät sei - bis auf den defekten Home Button - in tadellosem Zustand, weise keine Spuren von Wasserschäden, Herunterfallen o.ä. auf. Überdies wurde mir bestätigt, dass der Home Button bei iPhones häufig nach einer gewissen Zeit seine Funktion verliert. (Dies zeigt sich bereits an über 100.000 Google-Treffern zu diesem Thema!). Aus Sicht des dat-Repair Mitarbeiters war klar der Fall, dass ich das Gerät nicht zerstört hätte, sondern einfach Materialermüdung vorliege. Dies stehe auch so in seinem Bericht an die Telekom. Weiter könne er aber nichts für mich tun, da die Entscheidung, ob die Gewährleistung greife oder nicht, letztlich bei der Telekom liege - und hier sei nur auf Kulanz zu hoffen, da die Telekom Gewährleistung nicht als Recht anerkenne, sondern Kunden so gut wie immer auflaufen lasse.

Daraufhin rief ich bei der Telekom-Hotline an und schilderte einem Mitarbeiter den Vorfall. Dieser hielt noch einmal Rücksprache mit einem Kollegen und bestätigte mir dann, dass sich dies klar nach einem Gewährleistungsfall anhöre und versicherte mir mehrfach (!) er würde einen entsprechenden Vermerkt in meine "Akte" schreiben. Er empfahl mir, mit dem Schrieb von dat-Repair in den nächsten T-Punkt zu gehen.

iPhone-Odyssee Teil 3: Der T-Punkt in der Bonner Innenstadt

Die Empfehlung des Hotline-Mitarbeiters rief bei den Mitarbeitern des T-Punkts in der Bonner Innenstadt nur Kopfschütteln hervor. Wenn die Hotline-Kollegen der Meinung seien, es handele sich um einen Gewährleistungsfall, dann hätten sie selbst einen Gerätetausch veranlassen sollen. Überhaupt sei a) Apple als Hersteller für die Gewährleistung zuständig, b) hätte dat-Repair mit dem Kostenvoranschlag an mich deutlich gemacht, dass sie es NICHT für einen Gewährleistungsfall hielten, c) liege diese Entscheidung nämlich bei dat-repair, als Serviceleister für Apple und nicht bei der Telekom und d) könne er nirgends einen Eintrag von einem Hotline-Mitarbeiter der Telekom finden. Ein Rückruf seinerseits bei der Telekom-Hotline löste Gelächter aus - schließlich wisse doch jeder, dass der Nachweis, das Gerät nicht selbst kaputt gemacht zu haben, niemals zu erbringen sei und man allenfalls mit einem Anwalt weiterkommen würde. Gegen Apple versteht sich, denn die Entscheidung liege ja schließlich bei dat-Repait/Apple und nicht bei der Telekom. Und das würde niemand tun, schließlich sei ein neues iPhone in jedem Fall billiger.

FAZIT: Apple und Telekom schieben sich gegenseitig die Entscheidung über die Frage des Gewährleistungsfalls zu - wobei beide betonen, dass es (aufgrund der schlimmen Zustände bei der jeweils anderen Firma) unmöglich sei, sich auf sein Gewährleistungsrecht zu berufen. Ich konnte mir nicht anders helfen, als bei der Telekom zu kündigen - schockiert über das scheinbare (?) Zuständigkeitschaos, das den Verbaucher im Regen stehen lässt. Mein Mobilfunkvertrag, der 20 Euro pro Monat teurer ist, als ein Vertrag ohne iPhone, läuft allerdings erst im Dezember aus. So lange zahle ich Geld für ein nicht mehr zu verwendendes Gerät, das ich nicht beschädigt habe.
 
Du musst in diesem Fall zuerst einmal zwischen Garantie und Gewährleistung unterscheiden, da dies in der Umgangssprache viel zu oft verwechselt oder synonym verwendet wird.

Apple bietet dir ein Jahr Garantie an, wozu sie gesetzlich nicht verpflichtet sind. In diesem einem Jahr garantiert Apple, dass das Gerät bei normaler Nutzung fehlerfrei funktioniert. Sollte doch etwas sein, kommen sie für die Reparaturkosten auf. Die Garantiedauer liegt dabei im Ermessen des Herstellers und kann auch länger oder kürzer sein.

Die Gewährleistung ist hingegen sehr genau gesetzlich geregelt. Bei der Gewährleistung handelt es sich um die Haftung des Verkäufers, für Mängel der erbrachten Leistung zum Vertragsabschluss aufzukommen. Diese Mängel können innerhalb von zwei Jahren beim Verkäufer reklamiert werden. Innerhalb von sechs Monaten ab Kauf muss der Verkäufer beweisen, dass die Leistung mängelfrei erbracht wurde. Dies ist defakto nicht wirklich möglich, also geht man im Normalfall davon aus, dass der Mangel bereits bei Vertragsabschluss bestanden hat. Die nächsten 1 1/2 Jahre müsste der Käufer beweisen, dass bereits zum Zeitpunkt der Übergabe ein Mangel bestanden hat. Dies ist auch nahezu unmöglich und des weiteren wäre es sehr merkwürdig, erst nach 1 1/2 Jahren einen Fehler zu reklamieren, der bereits zum Kaufzeitpunkt vorhanden war.

In deinem Fall ist die Garantie schon seit einem halben Jahr abgelaufen. Auch Apple garantiert dir nun nicht mehr die Funktionsfähigkeit des Gerätes. Du kannst nicht beweisen, dass der Fehler am Homebutton schon zu Vertragsabschluss bestanden hat also hast du auch keinen Anspruch auf Gewährleistung. Sorry, aber so ist das nunmal.

Alle Angaben ohne Gewähr. ;)
 
Gewährleistung ist immer eine Sache des Händlers. Es garantiert die Mängelfreiheit zum Zeitpunkt der Übergabe. Nach einem halben Jahr tritt die Beweislastumkehr in Kraft, d.h. du musst beweisen, dass der Mangel schon zum Zeitpunkt der Übergabe bestand. Ist es nun Verschleiß (bei Tasten und Knöpfen), dann muss die Reparatur selbst bezahlt werden, weil kein Mangel.

Garantie kommt vom Hersteller (er garantiert, dass das iPhone 1 Jahr funktioniert und kann Bedingungen daran knüpfen), bei Apple 1 Jahr und mit einem ACPP auf zwei Jahre verlängerbar. In diesem Fall kann man sich dann Apple wenden. Es gibt auch einen Versicherungsschein von der Telekom, der die Garantie nach dem 1. Jahr übernimmt.

Persönlich musste ich mein iPhone 4 am letzten Garantietag (23.06) wegen einem aussetzenden Homebutton tauschen lassen. Wenn der Knopf in einem Jahr wieder das spinnen anfangen sollte, dann wird einfach ein Ersatzschalter auf sw-box.com bestellt und ausgewechselt. Fertig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich sehe in Beitrag #1 jetzt keinen Horror, sondern eher das üblich zu erwartende. Gewährleistung ist halt keine Garantie und dass Servicemitarbeiter keine hochqualifizierten Personen sind, sollte auch einleuchten.

Es sei hier mal zu erwähnen, dass Telekom in Sachen Service, Kulanz und Kundenfreundlichkeit so ziemlich die Nase vorn hat.
 
Es ist nunmal Fakt: Wenn ich hierzulande etwas kaufe, dann muss ich die GARANTIEleistung mit in meine Entscheidung einbeziehen. Entweder ich nehme in Kauf, dass ein Hersteller (wie in diesem Fall Apple) kein Vertrauen in ihre eigenen Geräte hat und nur die gesetzliche Pflicht erfüllen.

Oder ich muss einen Hersteller wählen, der hochwertig arbeitet und auch mehr Garantie gewährt.

Die Gewährleistung ist so viel wert wie ein USB Stick auf einer einsamen Insel. Leider.... und das Beispiel zeigt dies auch wieder ganz deutlich.
 
Entweder ich nehme in Kauf, dass ein Hersteller (wie in diesem Fall Apple) kein Vertrauen in ihre eigenen Geräte hat und nur die gesetzliche Pflicht erfüllen.
...also nichts macht, denn Apple ist gesetzlich zu nichts verpflichtet. Apple gibt immerhin eine einjährige Herstellergarantie, das sind immerhin 12 Monate länger, als gesetzlich "vorgeschrieben".

Bei Apple kann man, wenn man denn möchte, ja eine Garantieverlängerung kaufen. Man darf halt nur nicht zu geizig sein.
 
Na ja, nicht wirklich. Auch mit dem Wert der Gewährleistung liegst Du falsch. Die ist immens viel wert.
 
Eigentlich schon. Apple traut seinen Produkten ein Jahr zu, dann ziehen sie sich raus. ist völlig in Ordnung, man muss das nur einzuordnen wissen.

Was mit dir Gewährleistung bringen soll, hab ich aber nicht verstanden. Wie soll ich in der Praxis einem Konzern ein Jahr später nachweisen, dass der Fehler schon von Haus aus bestanden hat? Und wie rechnet sich das dann finanziell....
 
Was mit dir Gewährleistung bringen soll, hab ich aber nicht verstanden. Wie soll ich in der Praxis einem Konzern ein Jahr später nachweisen, dass der Fehler schon von Haus aus bestanden hat? Und wie rechnet sich das dann finanziell....

In der Regel wirst du einen solchen Fehler ja wesentlich früher entdecken. Gewährleistung wäre in diesem Beispiel hier ja nur im Spiel, wenn der Homebutton *nie* korrekt funktioniert hätte. Was ganz klar nicht der Fall ist.
 
Stimmt. Dann würde bei Apple die Garantie greifen. Aber nehmen wir an, der Knopf hätte tatsächlich noch nie richtig funktioniert. Das wirst Du nie beweisen können. Also ist nur die Garantiezeit ausschlaggebend, die Gewährleistung völlig nutzlos in der Praxis....
 
Wenn dein Knopf nie richtig funktioniert hat, wie lange wartest du um das zu reklamieren?
 
Das ist gar nicht Diskussionspunkt. Natürlich reklamiere ich das sofort. Schon allein weil ich weiss, dass ich nur in der Garantiezeit Leistungen erwarten kann. Die Gewährleistungszeit ist ziemlich nutzlos.
 
1 Woche finde ich nun nicht so lang ;-)

@ TE: letzte Möglichkeit ist ein Brief an den Vorstand der Telekom.
Erwähne ruhig, dass du überlegst, einen Anwalt einzuschalten und drohe mit dem Verbraucherschutz.
Die Kollegen, die dort die Post öffnen, agieren auf einer ganz anderen Ebene als ein Call-Center-Lemming.

An und für sich gilt der Faustsatz, dass ein technisches Gerät bei normaler Nutzung die 2 Jahre schadlos überstehen sollte.
Diese Nutzung wurde dir ja vom Endgeräte-Service bescheinigt.
 
Also ist nur die Garantiezeit ausschlaggebend, die Gewährleistung völlig nutzlos in der Praxis....
Binnen der ersten 6 Monate ist ja die Gewährleistung für den Kunden einfacher durchzusetzen als jede Garantie. Vor allem ist sie Zusätzlich zur Garantie durchsetzbar, falls sich der Garantiegeber mal querstellt oder in den Garantiebedinungen bestimmte Dinge ausgeschlossen werden (die Garantiebestimmungen schließen z.B. Verschleißteile wie Akkus oft aus, so dass dann die Gewährleistung Gold wert ist)
 
Moin!

Ganz interessant ist eigentlich was anderes, nämlich der Umstand, wie einige die Gewährleistung einordnen. Hier scheint bei einigen die Meinung vorzuherrschen, dass die Gewährleistung über einen Zeitraum von zwei Jahren ein mängelfreies Gerät sichern soll. Dies ist aber nicht der Fall. Die Gewährleistung sichert ausschließlich ab, dass das Gerät *im Zeitpunkt der Übergabe* mängelfrei war.
Genau aus diesem Grund und dogmatisch vollkommen korrekt, tritt daher nach sechs Monaten die Beweislastumkehr in Kraft. Denn zu diesem Zeitpunkt hatte der Verbraucher ein halbes Jahr Zeit, um das Gerät intensiv auf alle möglichen Fehler, Abweichungen etc. zu überprüfen, zu testen und so weiter.
Nach diesem Zeitraum muss er dann darlegen, dass der Fehler schon zuvor vorlag, für ihn aber nicht offensichtlich gewesen ist/sein konnte - z.B. durch ein Gutachten o.ä.

Die Gewährleistung sichert aber - wie gesagt - nicht die Funktionsfähigkeit über die zwei Jahre ab. Geht ein Teil aufgrund von Nutzung, Verschleiß oder aus welchem Grund auch immer danach kaputt, ist dies ja kein anfänglich dem Gerät innewohnender Mangel. Man muss sich vielleicht auch mal vor Augen halten, dass die Gewährleistung selbst in den ersten sechs Monaten nur so "einfach" möglich ist, weil es für den Händler üblicherweise kaum möglich ist, dem Kunden ein Verschulden am Defekt nachzuweisen. Wäre dies einfach(er) möglich, würden die Leute wohl viel eher sehen, was die Gewährleistung ist - und das ist eben nicht der Schutz vor einem mit der Zeit möglicherweise auftretenden Defekt. Sondern eine zeitbezogene Gewähr der Beschaffenheit des Gegenstandes.
 
Das stimmt wohl, allerdings bleibt zu klären, ob es sich bei dem Mangel (hier Homebutton) nicht um einen baulichen Mangel im Sinne von mangelnder
Stabilität handelt. Auf die Debatte läuft es in den meisten Fällen nämlich hinaus.
Das wird aber meist nicht durch den Anbieter geklärt, sondern durch Gerichte.
 
Die Gewährleistung sichert aber - wie gesagt - nicht die Funktionsfähigkeit über die zwei Jahre ab. Geht ein Teil aufgrund von Nutzung, Verschleiß oder aus welchem Grund auch immer danach kaputt, ist dies ja kein anfänglich dem Gerät innewohnender Mangel.
Eine Ware muss aber bei Gefahrenübergang auch die Eigenschaft haben, dass eine für die Ware zu erwartende Nutzungsdauer bei üblicher Benutzung potentiell übersteht.
 
Ich habe mir auch erst angewöhnen müssen, auf Nummer sicher zu gehen und kaufe, wenn ich das Apple Gerät noch habe, kurz vor Ablauf des 1. Jahres noch Apple Care. Dann hab ich wenigstens Ruhe.
Wenn man aber mal wirklich lobend erwähnen kann ist Amazon. Hier habe ich schon einige Geräte nach über 1,5 Jahren entweder gegen ein neues getauscht bekommen, oder wenn nicht mehr vorhanden, den vollen Kaufpreis zurückbekommen.