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Apple Watch im Auto

Expedia

Stina Lohmann
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Natürlich wird die Versicherung zahlen.
Sie wird nur versuchen, das Geld von Dir wieder zu holen.

Nö wird sie nicht. Die Haftpflicht muss natürlich zahlen aber vielleicht liest Du Dir noch mal lieber die Versicherungsbedingungen Deiner (Voll-)Kasko durch. Dir wird Dir bei nachgewiesener Fahrlässigkeit wie "Zeitung lesen und in den Strassengraben fahren" nichts zahlen um es sich nachher wieder zurück zu holen.

Man darf sein Handy/Smartphone/Moiltelefon während der Fahrt benutzen!
Es muss nur in einer Halterung stecken.

Und auch das ist falsch. § 23 StVO 1a sieht zwar vor das man ein Telefon nicht halten darf allerdings ist bereits mehrfach in der Sache geurteilt worden, z.B. OLG Hamm vom Jan 2015
https://www.jurion.de/Urteile/OLG-Hamm/2015-01-15/1-RBs-232_14

In anderer Sache aber inhaltlich gilt als geklärt das der Gesetzgeber mit der Regelung des § 23 StVO 1a vorgesehen hat "dass der Fahrzeugführer während der Benutzung des Mobiltelefons beide Hände für die Bewältigung der Fahraufgabe frei hat."

Also aus Erfahrung kann ich sagen das wenn man ein iPhone im Halter bedient (z.B. zur Navigation) und Punkte bekommt man sich juristisch den Einspruch + Verfahren schenken kann laut Anwalt;)
 
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smoe

Roter Winterkalvill
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Man darf sein Handy/Smartphone/Moiltelefon während der Fahrt benutzen!
Es muss nur in einer Halterung stecken.
Hast du dafür eine Quelle? Ich kann mir kaum vorstellen, dass ablenkende Dinge erlaubt sind nur weils in einer Halterung geschieht...
 
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double_d

Baumanns Renette
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Hast du dafür eine Quelle?
Das ist, wie so vieles in den Verordnungen abhängig vom Einzelfall.
Eigentlich ist diese Telefoniesache im Auto eine reine Farce.
Eine Freisprecheinrichtung ist erlaubt und darf bedient werden, auch wenn sie ähnlich wie ein Smartphone einen Touchbildschirm besitzt.
Man darf im Auto essen, rauchen, trinken, das Radio bedienen (inkl. Ein- und Ausstecken von USB-Sticks, CD`s und anderen Medien), mit Headsets im Ohr fahren usw. usf.

Nur alles, was nicht mit dem Straßenverkehr und dem Bedienen des Fahrzeugs zu tun hat, ist in Bezug auf die Verkehrssicherheit kritisch zu betrachten.
Im Falle eines Falles - bei einem Unfall - sind sowohl alle "erlaubten"/"unkritischen" Tätigkeiten, als auch alle "verbotenen" Tätigkeiten unter Umständen zu Deinem Nachteil auszulegen, wenn Dir irgendeiner eine fahrlässige Missachtung der Verkehrssicherheit nachweisen will/kann.

Von daher verhalte ich mich im Auto genau so, wie es das Gesetz verlangt. Ich nutze für Telefonate eine Freisprecheinrichtung und nicht die Lautsprecherfunktion des Handys und benutze es auch ausschließlich für eingehende Anrufe, da ich hierbei am Lenkrad nur einen Knopf drücken muss um das Gespräch anzunehmen. Ausgehende Telefonate führe ich nur, soweit mich die Sprachsteuerung auch mit dem richtigen Partner verbinden kann, weil ich dazu auch nur einen Knopf am Lenkrad betätigen muss. Klappt das nicht auf Anhieb, lass ich es sein, oder halte kurz an.
Ähnlich verhält es sich mit meinem Musikkonsum im Auto. Während der Fahrt kann ich nur das hören, was ich "vor" der Fahrt auch soweit eingerichtet habe um es mit simplen Knopfbedienungen am Lenkrad zu erreichen. Alles andere muss warten.

Das war natürlich nicht immer so. In meinen frühen Jahren im Straßenverkehr hatte ich auch nen BigMac in der einen Hand, die Cola zwischen den Beinen und gleichzeitig beim Kassette-rauskramen mit den Knien gelenkt. Aus heutiger Sicht ein Unding, obwohl die Verkehrslage es früher vielleicht eher zugelassen hat. Heute ist mir das zu heikel. Ich fahre zu 90% mit meinen Kindern durch die Gegend und es sind viel zu viele "unerfahrene", junge Autofahrer (nicht negativ gemeint) und viel zu viele "unsichere", alte Autofahrer auf den Straßen unterwegs, so dass sich das Verhältnis der eigenen Sicherheit - früher fuhr man zu 100% für seine eigene Sicherheit - gedreht hat. Heute musst ich 100% für mich fahren, 100% für meine Mitfahrer und nochmal 100% für alle anderen Verkehrsteilnehmer.

Und genau das kann ich nicht, wenn ich mit Kippe im Mund ein Handy bediene, die SD-Karte umfrimmeln muss und womöglich auch noch nen Softdrink permanent vorm Umkippen bewahren will.

So spießig sich das anhören mag....egal ob ich alleine oder mit der ganzen Bande unterwegs bin...meine beiden Hände sind am Lenkrad und meine Augen auf der Straße.
 
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hefetrinker

Zuccalmaglios Renette
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O.k., bei der Versicherung ging ich selbstverständlich von der Haftpflicht aus, da ich dann ja auch einen Schaden verursache.
(meinen eigenen hab ich einfach mal weggelassen)

Es gibt aber auch Urteile, bei denen die Leute verdonnert wurden, weil sie während des Unfalls gegessen, getrunken etc. haben.

O.k., es gibt Urteile, welche was anderes behaupten (Handy in Halterung).
Trotzdem muss sich ein Richter in meinem Fall nicht daran halten, und kann sich
auf den Gesetzestext berufen.
 

hefetrinker

Zuccalmaglios Renette
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Hast du dafür eine Quelle? Ich kann mir kaum vorstellen, dass ablenkende Dinge erlaubt sind nur weils in einer Halterung geschieht...

Hat Expedia doch schon geschrieben: §23 1a StVO
(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.
 

smoe

Roter Winterkalvill
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Hui, daraus zu schließen man dürfe ruhig während der Fahrt Mails und SMS schreiben oder mit irgendwelchen Apps rumfummeln solange das Gerät in einer Halterung steckt ist jetzt aber schon eine abenteuerliche Auslegung des Gesetzestext....

Letzten Endes verbietet dir der §1 StVO eigentlich alles was dich irgendwie ablenkt während der Fahrt...

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
Das kannst du kaum erfüllen, wenn du am Gerät rumfummelst, egal ob Halterung oder nicht...

Klar, niemand wird dir einen Strick daraus drehen, wenn du mal kurz in einem ruhigen Moment am Navi zwei Tasten gedrückt hast solange nichts passiert ist, aber der Grad was hier vor Gericht im Falle eines Unfalls durchgeht ist schon sehr schmal...
 
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double_d

Baumanns Renette
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In Kanada ist es zumindest wohl schon verboten, die Apple Watch am Steuer zu benutzen.
Kanada....das Land der vielen....ja der vielen.... halt.
Ich meine damit, wenn es dort schon Strafzettelchen gibt....was machen unsere Bürokraten dann erst.
Nicht falsch verstehen. Ich finde das nicht verkehrt. Schließlich zeigt die Watch ja nicht nur die Uhrzeit, sondern bindet einen ja auch mit anderen Funktionen und lenkt vom Straßenverkehr ab.

http://www.macwelt.de/news/Erster-Strafzettel-fuer-Apple-Watch-am-Steuer-ausgestellt-9688441.html
 

hefetrinker

Zuccalmaglios Renette
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@smoe: Was heisst hier "abenteuerlich"?
Der Gesetzestext ist doch eindeutig, oder?

Wenn Du einen Unfall verursachst, und Dir wird nachgewiesen dass Du gegessen, Zigaretten gesucht etc. hast,
bekommst Du auch Probleme.
Da ist es sche...egal ob Handy oder Cheeseburger.

Auf das wollte ich hinaus.

Bei einer einfachen allgemeinen Verkehrskontrolle (ohne auffällig geworden zu sein),
können sie Dir keinen Strick draus drehen, wenn Du das Handy in einer Halterung bedienst.
 

smoe

Roter Winterkalvill
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@smoe: Was heisst hier "abenteuerlich"?
Der Gesetzestext ist doch eindeutig, oder?
Ja, der Paragraf ist eindeutig. Aber es gilt deswegen halt noch nicht der Umkehrschluss, denn du musst auch die anderen Paragrafen beachten, zB §1. Und zB SMS schreiben in der Halterung kann und wird die Polizei auch ohne Unfall beanstanden wenn sie dich dabei erwischt.