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Apple legt Berufung gegen Missachtung-Urteil im Fall Epic Games ein

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Geschrieben von: Michael Reimann
Apple App Store Gerichtsurteil Apple Berufung Epic Games

Apple will sich nicht mit dem Vorwurf abfinden, gegen ein früheres Gerichtsurteil verstoßen zu haben. Am Montag legte das Unternehmen Berufung gegen die Entscheidung der US-Bezirksrichterin Yvonne Gonzalez Rogers ein. Diese hatte Apple am 30. April 2025 wegen Missachtung eines früheren Urteils im Rechtsstreit mit Epic Games verurteilt.

Berufung gegen Vorwurf der Missachtung​


Apple wendet sich an das 9. US-Berufungsgericht in San Francisco. Dort soll die Entscheidung überprüft werden, laut der Apple vorsätzlich gegen eine gerichtliche Anordnung aus dem Jahr 2021 verstoßen hat. Diese verpflichtete das Unternehmen, Entwickler:innen zu erlauben, Nutzer:innen auf alternative Zahlungsmethoden außerhalb des App Stores zu verweisen.

Richterin Gonzalez Rogers hatte in ihrer Begründung scharfe Worte gefunden. Apple habe „absichtlich und systematisch“ versucht, die Umsetzung zu verzögern und Einnahmequellen in Milliardenhöhe zu sichern. Das Unternehmen habe mit der Einführung einer neuen 27-Prozent-Gebühr auf externe Käufe und abschreckenden Warnhinweisen („Scare Screens“) bewusst gegen das Gerichtsurteil gehandelt.

Strafrechtliche Prüfung durch Bundesbehörden möglich​


Die Richterin ging sogar noch weiter und verwies Apple sowie einen namentlich genannten Finanzmanager an die Bundesstaatsanwaltschaft. Dort soll geprüft werden, ob ein strafrechtlich relevanter Fall von Missachtung des Gerichts vorliegt. Eine Aussetzung ihrer Anordnung lehnte Gonzalez Rogers ausdrücklich ab.

Apple hat erklärt, dass es die gerichtlichen Vorgaben eingehalten habe. Weitere Argumente zur Verteidigung enthält die Berufungsschrift bislang nicht.

Hintergrund: Epic Games gegen Apple​


Die Klage wurde ursprünglich von Epic Games, dem Entwickler von Fortnite, angestoßen. Ziel war es, die monopolähnliche Kontrolle von Apple über App-Zahlungen und -Vertrieb auf iOS-Geräten aufzubrechen. Bereits 2021 urteilte das Gericht, dass Apple wettbewerbswidrig handle, indem es Entwickler:innen daran hindert, Nutzer:innen auf günstigere Alternativen zur Apple-Zahlung hinzuweisen.

Mit dem aktuellen Urteil und Apples Berufung verschärft sich der seit Jahren andauernde Konflikt weiter. Der Fall hat weitreichende Bedeutung für die Zukunft von App-Plattformen und digitalen Marktplätzen

Via: Reuters

Im Magazin lesen....
 
Eine Frechheit, was sich der „Grossentwickler“ Epic da erlaubt.

Zur Einordnung:
Die Plattformgebühren im Nintendo- und Sony-Ökosystem betragen 30 %.

Aber dort regt sich niemand auf – ist halt weniger polemisch vermittelbar.
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine Frechheit, was sich der „Grossentwickler“ Epic da erlaubt.

Zur Einordnung:
Die Plattformgebühren im Nintendo- und Sony-Ökosystem betragen 30 %.

Aber dort regt sich niemand auf – ist halt weniger polemisch vermittelbar.

Es scheint, als hättest du das Problem verkannt. Es geht nicht vorrangig um die 30%-Gebühr, sondern um die Möglickeit auf andere Bezugs- und Zahlungsmöglichkeiten zu verweisen. Insofern ist der Hinweis auf Nintendo/Sony nicht weniger polemisch, da er ein ganz anderen (mögliches) Problem adressiert, als das, um welches es eigentlich geht.

P.S.: Farbige Schrift ist eher so... "määäh". Rot auf dunklem Hintergrund liest sich, eher schlecht.
 
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Aber dort regt sich niemand auf
Apple kann gerne auch 40% verlangen. Darüber regt sich niemand auf.

Es geht darum, dass Apple in die zu verkaufenden Produkte eingreifen will und das in einer sehr dreisten Weise:

- Der Hersteller muss sich bei Apple bewerben, einen Link auf eine Verkaufsplattform in seinem eigenen Programm verwenden zu dürfen.
- Für die Nutzung des Links verlangt Apple eine Provision von 27%.
- Das Programm wird so gebrandmarkt, dass suggeriert wird, dass die Nutzung des Links ein Sicherheitsrisiko darstellen könnte.
- Das Programm wird in Systemversionen, die die Nutzung solcher Links gestatten, von In-App-Käufen bei Apple ausgeschlossen.
- Jeder Aufruf des Links wird von Apple mitgelesen.
- Innerhalb von 24 Stunden nach jedem Aufruf des Links muss der Hersteller an Apple melden, ob ein externer Verkauf zustande gekommen ist.
- Der Hersteller muss Apple ein Recht zum Auditing dieses Ablaufs geben.
- Wird das Programm mehr als 1 Million mal pro Jahr verkauft, berechnet Apple für jeden App-Verkauf über dieser Grenze eine Zusatzgebühr von 0,50€.
- Da das Ganze außerhalb der EU komplett gesperrt wird, ist der Hersteller mehr oder weniger gezwungen, zwei verschiedene Versionen des Programms innerhalb und außerhalb der EU anzubieten.

Ein weiterer Punkt der Aufregung: Während der Untersuchung dieser Geschäftspraktiken haben führende Apple-Mitarbeiter nach Auffasung des Gerichts unter Eid gelogen.
 
Es geht nicht vorrangig um die 30%-Gebühr, sondern um die Möglickeit auf andere Bezugs- und Zahlungsmöglichkeiten zu verweisen. Insofern ist der Hinweis auf Nintendo/Sony nicht weniger polemisch, da er ein ganz anderen (mögliches) Problem adressiert, als das, um welches es eigentlich geht.
Ich weiß ja nicht, ob du Konsolen besitzt - aber auf diesen gibt es im Store oder in den Games auch keine Verweise auf andere Einkaufs- oder Bezahlmöglichkeiten abseits des Anbieters der Konsole. Dass hier in gewisser Weise mit zweierlei Maß gemessen wird, ist nicht von der Hand zu weisen.
 
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Ich weiß ja nicht, ob du Konsolen besitzt - aber auf diesen gibt es im Store oder in den Games auch keine Verweise auf andere Einkaufs- oder Bezahlmöglichkeiten abseits des Anbieters der Konsole. Dass hier in gewisser Weise mit zweierlei Maß gemessen wird, ist nicht von der Hand zu weisen.

Gibt es sie nur nicht oder werden sie von Nintendo/Sony verhindert?
 
Ist deine Frage ernst gemeint? Natürlich werden sie verhindert. Warum sollte Epic freiwillig darauf verzichten?

Ja, die Frage ist ernst gemeint. Ich kenne weder den Nintendo-, noch den Sony-Store. Ich kenne dort auch nicht die Regelungen für Anbieter, geschweige denn den Hintergrund, warum Epic das dann dort nicht ebenfalls macht. Vielleicht, weil dort die Konditionen für sie anders sind. Oder oder oder...
 
aber auf diesen gibt es im Store oder in den Games auch keine Verweise auf andere Einkaufs- oder Bezahlmöglichkeiten abseits des Anbieters der Konsole.
Dass es keine Verweise im Store selbst gibt, ist normal und branchenüblich.
Ob Verweise im Produkt tatsächlich verboten sind, wäre eine interessante Frage, die aber hier wahrscheinlich niemand beantworten kann.

Dass hier in gewisser Weise mit zweierlei Maß gemessen wird,
Es muss mit zweierlei Maß gemessen werden, da man Software für die üblichen Konsolen (jaja, vielleicht nicht jede App) auch bei jemand anders kaufen kann, wenn einem die Geschäftsbedingungen des Konsolen-eShops nicht passen sollten. Außerhalb der EU ist das bei Apple nicht möglich.
 
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Es muss mit zweierlei Maß gemessen werden, da man Software für die üblichen Konsolen (jaja, vielleicht nicht jede App) auch bei jemand anders kaufen kann, wenn einem die Geschäftsbedingungen des Konsolen-eShops nicht passen sollten.
Ich bekomme die Apps, die es im iOS App Store gibt, in der Regel auch in Google Play und vielleicht noch in anderen Android-App-Stores. Verstehe gerade nicht, inwiefern das ein Argument sein soll.
 
Ich bekomme die Apps, die es im iOS App Store gibt, in der Regel auch in Google Play
Du bekommst Apps wie Apple Pages oder Moleskine Timepage ganz bestimmt nicht in Google Play.

vielleicht noch in anderen Android-App-Stores
Wie soll man iOS-Apps in einem Android-Store bekommen? Meinst Du das ernst?
Willst Du hier die Leute für blöd verkaufen, nach dem Motto "dann kauft nichts von Apple"?
 
Du bekommst Apps wie Apple Pages oder Moleskine Timepage ganz bestimmt nicht in Google Play.
Ich habe auch nicht behauptet, dass man sämtliche Apps auch in Google Play bekommt. Und was First-Party-Apps angeht (von denen ja bisher überhaupt keine Rede war): Auf welchen anderen Systemen bekommt man denn Nintendo-Games wie Mario Party 8, Breath of the Wild, & Co.?

Wie soll man iOS-Apps in einem Android-Store bekommen? Meinst Du das ernst?
Ich habe nicht behauptet, dass man iOS-Apps in einem Android-Store bekommt.

Willst Du hier die Leute für blöd verkaufen, nach dem Motto "dann kauft nichts von Apple"?
Ich habe eher den Eindruck, du willst mich hier für blöd verkaufen. Ich sage lediglich, dass in dieser Sache mit zweierlei Maß gemessen wird und ich habe argumentiert, worauf diese Einschätzung beruft. Von dir kamen nur unzulässige Gegenargumente.

Und mit keiner Silbe sage ich, dass die Leute dann halt nichts von Apple kaufen sollen. Ich finde gut, dass der Gesetzgeber Betreiber wie Apple zu mehr Offenheit verpflichtet. Es ist für mich nur nicht nachvollziehbar, welche Grenzen gezogen werden.

Ja, die Frage ist ernst gemeint. Ich kenne weder den Nintendo-, noch den Sony-Store. Ich kenne dort auch nicht die Regelungen für Anbieter, geschweige denn den Hintergrund, warum Epic das dann dort nicht ebenfalls macht. Vielleicht, weil dort die Konditionen für sie anders sind. Oder oder oder...
Hier ein Auszug aus den Microsoft Store Policies:

Products published to Xbox consoles must not: Include the sale of Xbox game products, Xbox consoles or Xbox console accessories outside the Store.

Ähnliche Regelungen sehen auch Sony und Nintendo vor.
 
Zuletzt bearbeitet:
da man Software für die üblichen Konsolen (jaja, vielleicht nicht jede App) auch bei jemand anders kaufen kann, wenn einem die Geschäftsbedingungen des Konsolen-eShops nicht passen sollten.
Ich bekomme die Apps, die es im iOS App Store gibt, in der Regel auch in Google Play und vielleicht noch in anderen Android-App-Stores.
Wenn ich für meine Switch bei Amazon ein Spiel hole - ist es das gleiche Spiel wie im Nintendo-Shop gekauft. Nur eben woanders gekauft. Und hier kommt dann die Sache mit den In-App-Käufen ins Spiel: Bekommt Nintendo bei beiden Wegen eine Art Provision? Oder nur aus den aus dem Nintendo-Shop geladenen? Oder gar keine?

Eine App bekomme ich im App Store. Kaufe ich sie im App Store, bekommt Apple Geld. Wird in der App ein Zahlungsmittel / In-App-Kauf verwendet - bekommt Apple Geld.
Wird ein alternativer App-Store genutzt - bekommt Apple dann auch wieder Geld bei den erfolgreichen Apps.
Aber als Apple-Nutzer kann ich nicht auf den Google-Playstore zugreifen. Ich bin gebunden an den Apple Store oder (die wenigen) alternativen AppStores - in denen dann die jeweilige App verfügbar sein muss... Was vielen Anbietern zuviel Aufwand ist.

Und irgendwie geht es doch darum, dass Apple bei den z.B. Abo-Gebühren einer App immer mitverdient. Und dann ist die Frage berechtigt, ob es woanders nicht genau so ist, man aber hier auf große Rechtsstreitigkeiten verzichtet - u.a., weil man einen anderen Deal vereinbart hat? (Spotify u. Google haben doch da auch was am Laufen?)
 
Ich sage lediglich, dass in dieser Sache mit zweierlei Maß gemessen wird und ich habe argumentiert, worauf diese Einschätzung beruft.
Die ganze Argumentation läuft in die falsche Richtung. In diesem speziellen Fall geht es darum, wie Apple die Entwickler behandelt.

Die Frage, die man stellen muss, ist also nicht, "wo kann der Endkunde eine bestimmte App kaufen", sondern "wo kann ein iOS-Entwickler für Kunden außerhalb der EU seine Software vertreiben". Und da gibt es bei Apple den App-Store-Zwang, den es bei Sony und Nintendo nicht gibt. Deshalb müssen unterschiedliche Maßstäbe angelegt werden.

Wenn Apple ein geschlossenes System anbieten will, wie es das erste iPhone und der iPod Touch ursprünglich waren, dürfen sie das gerne tun. Aber wenn Apple einen Markt für Apps eröffnet, müssen sie sich auf diesem Markt an Regeln und Gesetze halten.
 
Und da gibt es bei Apple den App-Store-Zwang, den es bei Sony und Nintendo nicht gibt. Deshalb müssen unterschiedliche Maßstäbe angelegt werden.
Natürlich gibt es, zB bezogen auf Epic Games/Fortnite, diesen Zwang auch bei Sony/Nintendo/Microsoft.
 
Die Frage, die man stellen muss, ist also nicht, "wo kann der Endkunde eine bestimmte App kaufen", sondern "wo kann ein iOS-Entwickler für Kunden außerhalb der EU seine Software vertreiben". Und da gibt es bei Apple den App-Store-Zwang, den es bei Sony und Nintendo nicht gibt. Deshalb müssen unterschiedliche Maßstäbe angelegt werden.

Ich lese das immer, ist bei mir aber bei meiner Navi Software von Sygic anders. Hier kann ich auf der Homepage von Sygic eine Lizenz kaufen, und diese dann auf dem iPhone aktivieren. Dies gilt auch für Erweiterungen/Zusatzfunktionen.

Bildschirmfoto 2025-05-07 um 10.11.47.png


Gruß
Andi
 
Hier kann ich auf der Homepage von Sygic eine Lizenz kaufen, und diese dann auf dem iPhone aktivieren.
Aber das heißt, dass Du Software in Wirklichkeit nur über Apple bekommst. Aus Sicht von Apple ist sie kostenlos, wenn auch bestimmte Funktionen/Erweiterungen über Drittanbieter freigeschaltet werden können. In den ersten Jahren des App Store war diese Vertriebsmöglichkeit von Apple ebenso strengstens verboten, ist inzwischen aber unter bestimmten Bedingungen erlaubt.