• Apfeltalk ändert einen Teil seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das Löschen von Useraccounts betreffend.
    Näheres könnt Ihr hier nachlesen: AGB-Änderung
  • Viele hassen ihn, manche schwören auf ihn, wir aber möchten unbedingt sehen, welche Bilder Ihr vor Eurem geistigen Auge bzw. vor der Linse Eures iPhone oder iPad sehen könnt, wenn Ihr dieses Wort hört oder lest. Macht mit und beteiligt Euch an unserem Frühjahrsputz ---> Klick

Apple Garantie und Gewährleistung von externem Händler?

cl0ne122

Erdapfel
Registriert
04.08.21
Beiträge
2
Hallo Forum,

ich bin neu hier und habe über die suche nichts zu diesem Thema gefunden. Tut mir Leid, falls es die Frage schonmal gab.

Ich bin am überlegen ein neues iPhone 12 OVP über einen Ebay Händler zu kaufen. Wie lange gewährt Apple darauf Garantie? Wenn man "apple garantie" googlet ist der erste Beitrag auf der Apple Seite dieser hier: https://www.apple.com/legal/warranty/products/germany-warranty-edition.html
Dort steht man hat 2 Jahre Garantie. Bei Google werden mir aber Suchanfragen wie: "Warum gibt es bei Apple nur 1 Jahr Garantie?" etc. vorgeschlagen.

Außerdem findet man auf der Apple Seite auch das: https://www.apple.com/legal/warranty/products/germany-universal-warranty.html wo dann wiederum nur 1 Jahr Garantie steht.

Was übersehe ich hier? Wie lange habe ich bei einem iPhone Garantie?

Und nun zur Gewährleistung. Die geht meines Wissens nach vom Händler aus, richtig? Das heißt ich habe 2 Jahre Gewährleistung bei dem Ebay Händler, bei dem ich das Handy kaufe, korrekt?

Danke schonmal für eure Antworten.
Gruß
cl0ne122
 

SomeUser

Ingol
Registriert
09.02.11
Beiträge
2.076
Moin!

Der Gewährleistungsanspruch richtet sich gegen den Händler (wenn dieser gewerblich agiert). Dabei gilt in den ersten sechs Monaten die Beweislastumkehr, d.h. es wird davon ausgegangen, dass ein Mangel zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs schon vorgelegen hat, außer der Händler kann dir das Gegenteil beweisen. Nach sechs Monaten bist du dann in der Beweispflicht, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorgelegen hat.

Und gleich mal das Achtung hinterher: Die Gewährleistung greift eben NUR bei Schäden, die eben schon zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorhanden oder im Keim angelegt waren. Ist ein Fehler erst danach entstanden, der Händler kann dieses nachweisen oder der Schaden ist der Art nach offensichtlich erst nach dem Gefahrenübergang entstanden, greift die Gewährleistung nicht.

Um das mal untechnisch darzustellen: Die Gewährleistung soll dich nur davor schützen, dass du ein Sachmangel-behaftetes Gerät erhältst. Und zwar in dem Moment, in dem du es erhältst. Ist ein Fehler dort schon vorhanden, aber nicht erkennbar, gibt es - zur Vereinfachung im Rechtsverkehr - die Beweislastumkehr in den ersten sechs Monaten. Weil man davon ausgeht, dass sich auch ein nicht sofort offensichtlicher Mangel in der Zeit offenbaren sollte.
Aber für alle Mängel, die erst nach dem Gefahrenübergang auftreten, greift die Gewährleistung grundsätzlich nicht.
 
  • Like
Reaktionen: cl0ne122 und dtp

dtp

Roter Winterstettiner
Registriert
04.06.20
Beiträge
10.637
Also ich bin bisher davon ausgegangen, dass Apple nur eine einjährige Garantie bietet. Zwei Jahre gibt es nur auf die Apple Watch Edition. Eine längere Garantie muss man sich dann per AppleCare+ erkaufen.

2021-08-04_11h26_39.png

Der obige Screenshot stammt von hier und sollte daher immer noch aktuell sein. Außer, Apple hat da was vergessen zu überarbeiten. Da bin ich aber überfragt.