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AirCrack iPod Touch 2G?

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Jungs, ein paar Bewertung mehr und der Thread ist gegessen. ;-)
 
§ 202c StGB

Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten
Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er
Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder
Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 149 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend.
 
Das gesuchte Programm ist "geeignet zum unberechtigten Eindringen in fremde Netzwerke". Rechtsbrüche werden hier im Forum (wie übrigens auch in den Forenregeln nachzulesen) nicht geduldet.

Dieser Thread wird daher geschlossen.
 
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