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Tutorial gesucht: Garantieabwicklung

voki

Tydemans Early Worcester
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Ist doch ganz einfach:

Gesetzlich 2 Jahre Gewährleistung. In den ersten 6 Monaten wird davon ausgegangen, dass der Fehler im Produkt liegt, so dass Du nichts beweisen musst.

Garantie: Je nach Lust und Laune des Herstellers -> Siehe Garantiebedingungen.

Übrigens: Toaster, Haartrockner und Mikrowellen laufen auch nicht so lange wie ein Computer. Oder bleibt der Toaster jeden Tag 4-5h angeschaltet? Bei teureren und komplexen Artikeln sieht es dann eher so aus, dass der Hersteller a) kürzer Garantie gibt und dafür günstiger anbietet oder b) länger Garantie gibt und dafür teuerer ist

Der Preis der Garantieverlängerung (ACPP) muss schlicht auf den Kaufpreis des Apple-Geräte addiert werden und "schwupps" .... hat man den wirklichen Kaufpreis inkl. 3-Jahres-Garantie, die zudem auch noch etwas taugt.

Die Beweislastumkehr ist wirklich extrem simpel zu verstehen .... es ist genau so, wie von Bananenbieger erwähnt. In den ersten 6 Monaten geht man davon aus, dass das Gerät defekt gewesen sein MUSS; der Verkäufer muss also beweisen, dass dem nicht so war und Du das Gerät "geschrottet" hast. Nach den 6 Monaten dreht sich die Beweislast um. DU musst nun beweisen, dass der Fehler von Anfang an schon vorhanden war und nicht erst durch Deine Nutzung entstanden ist.

Ist doch super simpel. :)

Blöde ist nur, dass genau diese Beweislastumkehr vielen nicht so recht gefallen will, weil der nachträgliche Beweis (Defekt schon beim Verkauf da) i.d.R. nur durch (teure) Gutachten zu erbringen sein dürfte. Das ist natürlich schon dämlich. Genau deswegen tut sich hier für die Hersteller / Verkäufer ein wunderbares Werbefeld auf. Einige geben sehr lange echte Garantien (i.d.R. aber niedrigpreisige Produkte, bei denen die meisten den Reklamationsaufwand schlicht scheuen), andere verkaufen die Garantieverlängerungen, so auch unsere allseits beliebten Elektronikdiscounter MM und der komische Planet mit dem Ring drumrum. Und eben auch Apple.

Ich fänd´s natürlich auch schon toll, wenn ich auf meine Geräte eine lebenslange Full-Service-Vor-Ort-Garantie hätte, aber ist eben nicht. Deswegen schaue ich mir auch VOR dem Kauf die Garantiebedingungen an, wäge dann Kaufpreis zu Produkt- / Garantieleistung ab und ärgere mich hinterher nicht über einen etwaigen defekt.

Realistische Blicke auf die Wirklichkeit vermeiden Ärger und Enttäuschungen. :-D
 

Oli@Mac

Granny Smith
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Ok schön und gut aber wie verhält es sich mit dieser Beweislast wenn ich auf 3 Jahre verlängere, das würde dann bedeuten ich muss dem Verkäufer trotzdem nach 2 Jahren nachweisen dass das Gerät schon lange eine Macke hat? Wie soll das denn gehn.

Ich mein so ein Bildschirm oder Mainboardfehler taucht man schnell aus dem Nichts auf, da kann einem ja niemand abverlangen, dass auch noch beweisen zu müssen, dass ich den Mac nicht durch die Gegend gefahren hab oder anderweitig widrigen Bedingungen ausgesetzt hab..

Oder liegt die Beweislast dann 3 Jahre bei Apple?

PS: Mein Toaster und meine Mikrowelle sind täglich meinen morgendlichen Launen ausgesetzt :)
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Die Verlängerung gibt Dir 3 Jahre Garantie.

Die Beweislastumkehr ist für Dich nur bei der Gewährleistung wirklich problematisch.
 

s23

Seidenapfel
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Gewährleistung != Garantie.

Bei der Garantie handelt es sich um eine verschuldensunabhängige Haftung. Du gehst dann aus dem selbständigen Garantievertrag vor. Da brauchst du nichts beweisen.
 

voki

Tydemans Early Worcester
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Gewährleistung != Garantie.

Bei der Garantie handelt es sich um eine verschuldensunabhängige Haftung. Du gehst dann aus dem selbständigen Garantievertrag vor. Da brauchst du nichts beweisen.

JEIN. Grundsätzlich handelt es sich bei einer Garantie natürlich um ein abstraktes (also vom Grundgeschäft losgelöstes) Sicherungsinstrument. ABER: (es gibt immer ein aber) Diesem "Garantievertrag" liegen natürlich i.d.R. Garantiebedingungen zugrunde. So gilt die Garantie z. B. oft für Notebook-Akkus nicht, oder nur eingeschränkt. Auch ist eine regelmäßige Bedingung die sachgemäße Nutzung der Sache.

Da (mal so ganz isoliert) von "verschuldensunabhängig" zu sprechen ist ... mindestens irreführend.

Du sollest das Gerät schon Bestimmungsentsprechend nutzen. Wenn Du das runterfallen aus Unachtsamkeit "verschuldet" hast, dann ist natürlich auch nichts mit Garantie. Das gilt z.B. auch für die unauthorisierte Öffnung des Gerätes zum Zwecke einer beabsichtigen Staubentfernungsaktion mit Staubsauger und dem größten Magneten, den Du finden kannst. ;)
 

s23

Seidenapfel
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Dass man sich an die vertraglich vereinbarten Bedingungen hält, davon bin ich natürlich ausgegangen. Innerhalb eben dieser Bedingungen ist die Garantie verschuldensunabhängig. ;)