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  1. #1
    Goldparmäne
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    Achtung Wird das iPhone in DE jetzt doch verboten?

    Ursprüngliche Meldung vom 05.11.2011, 01:44 Uhr:
    Paukenschlag im Patentkrieg: Nachdem Apple zuletzt gegen Samsung einige gerichtliche Erfolge einfahren konnte, scheint sich nun das Blatt zu wenden. Das Landgericht Mannheim verbietet Apple für Deutschland mit sofortiger Wirkung den Verkauf von Geräten, die ein Mobilfunk-Patent von Motorola verletzten.

    Der deutsche Patentrechtsexperte Florian Müller veröffentlichte in der Nacht auf Samstag das angebliche Gerichtsurteil in seinem Blog. Auch wenn nicht mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass es sich bei dem Schreiben um ein Fake handelt, deuten Wortwahl, Erscheinungsbild und einige weitere Faktoren darauf hin, dass das Schriftstück authentisch ist. Apple und Motorola waren für uns zu so später Stunde allerdings für keine Stellungnahme erreichbar.


    Sofortiges Verkaufsverbot für iPhones

    Bei dem Urteil handelt es sich um ein Versäumnis-Urteil, also einen Schuldspruch, der zustande kam, da Apple es versäumte, auf die Anschuldigungen von Motorola zu reagieren. Laut Urteil darf Apple in Deutschland keine „mobilen Geräte“ mehr vertreiben, die gegen ein Motorola-Patent auf drahtlose Kommunikation verstoßen. Dieses Patent wurde Motorola 2003 zugesprochen und beschreibt „ein Verfahren zum Durchführen einer Rückwärtszählfunktion während eines mobiltelefoninitiierten Transfers für ein Paketfunksystem“. In welcher Form das iPhone und eventuell auch das iPad mit 3G dagegen verstoßen, ist uns derzeit noch nicht bekannt.

    Da Apple jedoch verpflichtet wird, Motorola zwecks Bemessung einer Schadensersatzsumme offenzulegen, in welchem Umfang gegen das Patent verstoßen wurde, dürften schon bald weitere Informationen zu dem Schutzrecht bekannt werden. Auch wenn Apple mit Sicherheit gegen das Urteil vorgehen wird, kann das Verkaufsverbot laut Schuldspruch unabhängig von einem eventuellen Widerspruch vorläufig vollstreckt werden.


    Update 02.01.2011, 09:00 Uhr:
    Inzwischen liegen zu dem Urteil einige neue Informationen vor, die leider auch viele neue Fragen aufwerfen, statt etwas Licht ins Dunkel zu bringen. So verweist Apple in der Angelegenheit auf ein kurzes Statement, das zwar immerhin die Echtheit der Gerichtsdokumente bestätigt, aber datrüber hinaus wenig Aussagekraft hat: „Das ist eine verfahrenstechnische Angelegenheit und hat nichts mit dem Ausgang des eigentlichen Falles zu tun. Es betrifft derzeit weder unsere Fähigkeit in Deutschland Geschäfte zu machen, noch Produkte zu verkaufen.“

    Eine mögliche Begründung für diese Selbstsicherheit könnte im Adressaten des Urteils liegen: Dort ist die Rede von „Apple Inc.“, also dem amerikanischen Mutterkonzern und nicht von „Apple GmbH“, also der deutschen Tochterfirma, die hierzulande für den Vertrieb zuständig ist. Allerdings verweist Patent-Experte Müller zu Recht darauf, dass es Apple Inc. hierzulande nicht nur verboten ist „mobile Geräte zu liefern“, sondern auch sie „anzubieten“. Und zumindest letzteres wird durch die deutsche Website apple.de, die nur eine Umleitung zu apple.com/de, auf jeden Fall getan. Da diese Website inklusive des Online-Shops Apple Inc. und nicht der Apple GmbH gehört, müsste das Urteil zumindest in diesem Fall greifen. Darüber hinaus wäre es Apple Inc. verboten, neue Geräte zur Apple GmbH nach Deutschland zu liefern, weshalb es theoretisch keinen neuen Nachschub an iPhones mehr geben dürfte.

    Wir bleiben selbstverständlich weiterhin für Sie am Ball und informieren Sie an dieser Stelle, sobald sich neue Entwicklungen in diesem komplizierten aber hochspannenden Fall ergeben.
    (cel)

    Hab es gerade bei chip.de gefunden: Aber seht selbst
    http://business.chip.de/news/Urteil-..._52633688.html
    Macbook 2009 White 9400m

  2. #2
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    Abwarten...

  3. #3
    Rhode Island Greening Avatar von mausbaer
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    Ich verstehe den chronologischen Ablauf nicht:

    - Ursprüngliche Nachricht vom 05.11.2011
    - Update 02.01.2011
    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------
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  4. #4
    Starking
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    Zitat Zitat von mausbaer Beitrag anzeigen
    Ich verstehe den chronologischen Ablauf nicht:

    - Ursprüngliche Nachricht vom 05.11.2011
    - Update 02.01.2011

    Das war auch mein erster Gedanke

    "ZURÜCK in die ZUKUNFT"

  5. #5
    Riesenboiken Avatar von Gummikilla
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    Zitat Zitat von Thaddäus Beitrag anzeigen
    Abwarten...
    Naja, dann hoffen wir mal, dass es nicht nach AT kommt und ich mein Iphone davor noch bekomme...
    iPhone 4S 32 GB | iOS 5.0.1 |
    Wenn ihr etwas von mir braucht: www.pushme.to/gummikilla


  6. #6
    Starking
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    was mich immer wieder wundert, ist dass jetzt diese Patente ausgegraben werden wo Produkte erfolgreich sind und nicht von Beginn an das Verbot durchgesetzt wurde. Da fehlt anscheinend ein Paragraph welcher besagt, dass kein wirtschaftlicher Schaden nachträglich eintreten darf oder so ähnlich.

    Wie kann es sein das wir seit über 15 Jahren mit Mobiltelefonen telefonieren dürfen obwohl alle Hersteller gegen andere Patente verstoßen wenn sie keine Lizenzgebühren abführen.
    sorry für die kleinschreibung, aber beim schnellschreiben ist mir die umstelltaste manchmal zu langsam; Gelobe aber Besserung | Rolf aus München | MacBookPro 13,3 [2009] 8 GB | iPhone 3G schwarz 8 GB + iPhone 4 32 GB | iPod Shuffle 512 MB 1. Generation | ATV 160 GB | Airport Extreme

  7. #7
    Melrose Avatar von Balkenende
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    Habe mir das kurze Versäumnisurteil schon aus anderer Quelle durchgelesen.

    Das ganze ist Quatsch mit Soße, hat null Auswirkung für den Verkauf in Deutschland und betrifft uns Kunden nicht die Bohne.

    Ein vorgreiflicher Grund ist schon im Ausgangspost beschrieben. Zu vollstrecken gegen die dort genannte Beklagte gibt's hier schon mal gar nichts. Apple Inc. vertreibt hier nichts.

    Ich hoffe, die Motorola - Anwälte haben eine gute Haftpflichtverischerung. Was für ein Patzer

    Der Rest ist mit Sicherheit die Frage, ob man nicht durch die Hintertür die fraglichen Patente in eine Gesamtbetrachtung mit einfließen lässt.

    Weswegen indes über einen Fake spekuliert wird, ist bei diesem eindeutig echten Urteil nicht ganz verständlich für mich, aber na ja gut, nicht jeder in diesem Forum ist Wirtschaftsrechtler (ein Glück, sonst gäbe es hier noch mehr Klugsch... wie mich ).

    Aus dem Urteil können die hier nichts herleiten. Das ist dann eben auch gute Anwaltstaktik, absichtlich ein Versäumnisurteil ergehen zu lassen. Und mal sehen, ob Apple Inc überhaupt Einspruch einlegt oder das Ding hier rechtskräftig werden lässt. Lustig ...
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    (Dank an Guy.brush!)

  8. #8
    Seidenapfel Avatar von Frapple
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    Achja?
    Grad bei Twitter:

    @macerkopf_de Macerkopf.de


    Motorola vs. Apple: Landgericht Mannheim verbietet iPhone-Vertrieb in Deutschland #apple #iphone #motorola


    Und auf der Seite von Macerkopf folgendes:

    Florian Mueller von FOSS Patents kann sich dieser Tage nicht über Arbeit beschweren. Der Patent-Experte begleitet bereits seit Wochen und Monaten die verschiedenen Patenrechtsstreitigkeiten zwischen Apple, Samsung, Motorola und weiteren Unternehmen und füttert uns regelmäßig mit neuem Input. Erst heute morgen haben wir ihm das kleine Update zu den
    Streitigkeiten zwischen Apple und Samsung zu verdanken.


    Nun geht es allerdings um eine andere Apple Baustelle: Apple vs. Motorola. Der Experte schreibt: "Apple habe in den letzten Wochen zahlreiche Patentrechtsstreitigkeiten gegen Samsung (u.a. in Deutschland, den Niederlanden und Australien) gewonnen, nun müsse das Unternehmen aus Cupertino allerdings auch eine kleine Niederlage hinnehmen." Welche Auswirkungen diese haben wird, wird sich vermutlich erst in den nächsten Tagen zeigen.

    FOSS Patents wurde ein aktuelles Urteil des Landgerichts Mannheim zugespielt, in dem ein Richter Apple untersagt, Mobiltelefone in Deutschland zu verkaufen. Motorola hatte vor dem Landgericht Mannheim eine entsprechende Klage eingereicht, die den Verstoß zweier Motorola Patente für drahtlose Kommunikation beinhaltete. Bei diesem Richterspruch handelt es sich um ein Versäumnisurteil, da Apple auf die Klage seitens Motorola nicht rechtzeitig reagiert hatte. So heißt es unter anderem in dem Urteil:


    Ich kann natürlich falsch liegen, aber es deutet alles auf ein Verkaufsverbot hin

    iPhone 4 32GB black - iOS 5.1
    "Das Leben ist kurz, aber man hat immer Zeit für
    Höflichkeit."
    (Ralph Waldo Emerson 1803-1882, US-amerikanischer Philosoph)

  9. #9
    Winterbanana Avatar von Applicator
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    Weder Apple inc. noch Apple GmbH werden es zulassen, dass man den iPhone/iPad Vertireb in Deutschland untersagt. Entweder, und das halte ich für am wahrscheinlichsten, werden sie den Prozess gewinnen (wie auch immer) oder sie werden die Patentabgaben zahlen.
    Um das iPhone brauchen wir uns nicht zu sorgen.
    | iMac 21" | iPhone 4 | iPad 3 | iPod Nano 6G |
    | zum aufzählen zu viele iPods |
    natürlich alles im passenden Dock!
    iAm addicted

  10. #10
    Braeburn
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    Das sehe ich auch so. Zur Not wird Google überboten und Motorola gekauft

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