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DVDs Kopieren

mat2004

Starking
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Hi, kennt ihr ein gutes Programm zum DVDs kopieren?
 

Phunky

Celler Dickstiel
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1. Festplattendienstprogramm
2. Toast

Falls es um's Raubkopieren geschützter DVDs geht, das können sie beide nicht.
 

Anindo

Wagnerapfel
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Phunky schrieb:
Falls es um's Raubkopieren geschützter DVDs geht, das können sie beide nicht.

[Solche Themen sind auf Apfeltalk nicht erwünscht, Apfeltalk]
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

michast

Stahls Winterprinz
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Siehe Phunkys Beitrag. Kauf-DVDs sind kopiergeschützt und das Umgehen des Kopierschutzes ist illegal.

Das Verlinken auf Programme die das können kann für das Apfeltalk-Team erhebliche Schwierigkeiten bedeuten siehe Heise-Urteil.

Deshalb, vielleicht ;)

Gruß,
Michael
 

Rastafari

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michast schrieb:
Siehe Phunkys Beitrag. Kauf-DVDs sind kopiergeschützt und das Umgehen des Kopierschutzes ist illegal.
Nein, ist es nicht - wenn es ausschliesslich zu dem Zweck erfolgt, eine private Sicherungskopie anzufertigen oder ein durch Mängel nicht mehr verwendbares Werk wieder zugänglich zu machen.
(Du hast nämlich als Lizenznehmer auch Rechte, die du wahren und in Anspruch nehmen darfst.)
Nur Herstellung, Vertrieb von..., und jede Art von Werbung für... Programme oder andere Vorrichtungen, die das können ist rechtswidrig.
 

Phunky

Celler Dickstiel
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Ist es doch. Das Urheberrecht hat sich seit 1.1.2004 dahingehend geändert, dass bereits das bloße Umgehen eines Kopierschutzes nicht zulässig ist.

Dazu gibt es auch ein entsprechendes Urteil des Bundesverfassungsgerichtes:

Die Rechtssatz-Verfassungsbeschwerde betrifft Urheberrecht. Der Beschwerdeführer wendet sich gegen das seiner Meinung nach mit den angegriffenen Vorschriften verbundene Verbot der Herstellung privater Sicherungskopien von ordnungsgemäß erworbenen, aber kopiergeschützten CDs und DVDs.

Urteil

Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Beschluss vom 25.07.2005 - 1 BvR 2182/04
(Urheberrecht - Kopierschutz - digitale Privatkopie)
Beschluss

In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde (...) gegen § 95 a Abs. 1 und 3, § 95 b Abs. 1 Nr. 6 des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 9. September 1965 i.d.F. des Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vom 10. September 2003 (BGBl I S. 1774) hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Präsidenten Papier und die Richter Steiner, Gaier gemäß § 93 b in Verbindung mit § 93 a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 25. Juli 2005 einstimmig beschlossen:

Tenor:

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Quelle und komplette Urteilsbegründung"

So pervers das auch ist, aber das ist geltendes Recht.
 

Rastafari

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Phunky schrieb:
Ist es doch....
So pervers das auch ist, aber das ist geltendes Recht.
DAS hier hast du aber schon gelesen, oder?

--
Durch § 95 b UrhG wurde Art. 6 Abs. 4 der Richtlinie 2001/29/EG umgesetzt. Die Norm verpflichtet den Rechtsinhaber, der sein Werk mittels einer solchen technischen Maßnahme schützt, bestimmten Berechtigten - so zum Beispiel denjenigen, die eine Privatkopie herstellen wollen - für enumerativ aufgezählte Nutzungszwecke die Mittel zur Verfügung zu stellen, um die technischen Schutzmaßnahmen unwirksam zu machen. ...
--
 

michast

Stahls Winterprinz
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Wenn, dann bitte komplett. Weiter heisst es:

"Keine derartige Pflicht ist allerdings für die digitale Vervielfältigung zu privaten Zwecken normiert. Die entsprechende Kann-Vorschrift der Richtlinie 2001/29/EG ließ der Gesetzgeber bewusst unausgefüllt, weil die hiermit zusammenhängenden Fragen einer weiteren Prüfung bedürften (vgl. BTDrucks 15/38 S. 15)."

OK?

Wir können uns jetzt einmal wieder trefflich streiten ob oder ob nicht. Tatsache ist, dass es durch die Presse ging, dass eben nicht und ob wir das verstehen oder einsehen können, der Kunde hat den Maulkorb und es ist sogar beabsichtigt, noch stärkere Geschütze aufzufahren.

Lassen wir es doch gut sein. Da fragt jemand öffentlich nach Kopiersoftware und Gerd und Jesper könnten höllisch Ärger bekommen, wenn hier Tipps und Tricks veröffentlicht werden. Ich wäre nicht bereit es darauf ankommen zu lassen, ob ich Recht habe oder nicht o_O

Gruß,
Michael
 

Rastafari

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michast schrieb:
Wenn, dann bitte komplett.
Und auch genau lesen bitte.

"Keine derartige Pflicht ist allerdings für die digitale Vervielfältigung zu privaten Zwecken normiert. ...

Das ist der Knackpunkt. Die Klage drehte sich um den "Anspruch", mehrere Kopien eines Werks für private Zwecke anzufertigen...
 

macbiber

Gast
Also mal ganz ehrlich - es interessiert mich einen feuten...(Jetzt hätt ich beinahe was unanständiges gesagt:)) ob ich mir rein formal eine Sicherheitskopie machen darf oder nicht.

Jetzt hab ich all die Jahre in der analogen Welt mir Cassetten aus meinen LPs und dann CDs bespielt, Videos vom TV aufgenommen und irgendwann später angeschaut - und die Unterhaltungsindustrie hat das doch tatsächlich überlebt **lach**
Und das soll ich nun plötzlich - nur weil alles digital ist - nicht mehr dürfen??

Nein - so geht das nicht.
Falls meine Kenntnisse mal nicht mehr ausreichen sollten mir ne Kopie anzulegen - dann kauf ich das Zeugs lieber erst gar nicht mehr....
Denn wenn eine CD verkratzt ist krieg ich den Kaufpreis ja auch nicht von BMG und Konsorten ersetzt.

Und ich glaub ich bin nicht der einzige der so denkt.
 

Phunky

Celler Dickstiel
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Also, um es mal kurz zusammenzufassen:

Eine Privatkopie ist erlaubt. Kopierschutz umgehen erstmal nicht. Aber: Es ist nicht strafbar. Ich denke, das ist erstmal das wichtigste.
Was aber möglich wäre, wäre eine Zivilklage des Rechteinhabers. Das ist natürlich arg unwahrscheinlich, denn wenn die Kopie privat war, dann wird es ja nie erfahren.

Was aber nicht erlaubt ist, und das steht ja auch entsprechenden Tipps in Foren entgegen, ist der Verkauf, Verleih oder Einfuhr einer Software, die geeignet ist, wirksame Kopierschutzmechanismen zu umgehen. Der Download von einem, z.B. amerikanischen Server, dürfte wohl als Einfuhr zu werten sein.

Der Besitz solcher Software ist für private Zwecke rechtlich unbedenklich, die Verwendung wiederum steht ganz oben.

Das ist halt Deutschland.
 

macbiber

Gast
Mein letztes Posting bezog sich auf den Aritkel des BVerfG - da war ich wohl zu langsam.

Na gut - jetzt haben wir ja grad noch mal die Kurve gekriegt.

Tipps für die Privatkopie werden wir also weiterhin geben dürfen;)
 

Phunky

Celler Dickstiel
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macbiber schrieb:
Mein letztes Posting bezog sich auf den Aritkel des BVerfG - da war ich wohl zu langsam.

Na gut - jetzt haben wir ja grad noch mal die Kurve gekriegt.

Tipps für die Privatkopie werden wir also weiterhin geben dürfen;)

Aber nur bedingt. Den Link auf eine entsprechende Software würde ich als Foren-Betreiber eher nicht zulassen.
Und bei dem was im Internet los ist, sollte man da allgemein eher vorsichtig sein, wenn du nämlich jemanden unterstützt, der dann gewerbsmäßig... Besser man hält sich bei dem Thema zurück, würde ich meinen.
 

macbiber

Gast
Phunky schrieb:
Aber nur bedingt. Den Link auf eine entsprechende Software würde ich als Foren-Betreiber eher nicht zulassen.
Und bei dem was im Internet los ist, sollte man da allgemein eher vorsichtig sein, wenn du nämlich jemanden unterstützt, der dann gewerbsmäßig... Besser man hält sich bei dem Thema zurück, würde ich meinen.

Jemand der das gewerbsmässig macht wird meine Hilfe wohl kaum brauchen **ähm**
Ein Link zum draufklicken sollte es vielleicht nicht sein - aber wo was zu finden ist sollte schon noch erlaubt sein.
 

Phunky

Celler Dickstiel
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macbiber schrieb:
Jemand der das gewerbsmässig macht wird meine Hilfe wohl kaum brauchen **ähm**
Ein Link zum draufklicken sollte es vielleicht nicht sein - aber wo was zu finden ist sollte schon noch erlaubt sein.

Nicht mehr privat ist die Kopie, wenn er dafür Geld nimmt. Das muss jetzt kein Software-Dealer-Ring sein oder so.
Aber klar, das ist alles unwahrscheinlich. Aber da das Internetz eine Goldgrube für erfolglose Feld- Wald- und Wiesenadvokaten geworden ist, sollte man mit so etwas vorsichtig sein.
Ich würd's nicht machen. Wenn du jemandem einen tipp zukommen lassen willst, gibt es ja auch Wege die nicht jeder mitlesen kann...
 

macbiber

Gast
Phunky schrieb:
Aber da das Internetz eine Goldgrube für erfolglose Feld- Wald- und Wiesenadvokaten geworden ist, sollte man mit so etwas vorsichtig sein.
Ich würd's nicht machen. Wenn du jemandem einen tipp zukommen lassen willst, gibt es ja auch Wege die nicht jeder mitlesen kann...

Das mit diesen Advocatos ist mir schon bewußt;)
Aber ich denke man erreicht über solche Threads einfach mehr Leute - und von mir aus können ruhig alle wissen.
Was soll ein "Nicht-Computerfreak" denn sonst machen um sich ne private Sicherheitskopie anzufertigen?
Raubkopieen zum Verkaufen ist illegal - und das darf auch ruhig juristisch verfolgt werden - gar keine Frage!

Firmen wie Sony/BMG schrecken ja auch nicht davor zurück die Computer braver Bürger ohne deren Wissen per rootkit zu sabotieren....
http://www.heise.de/newsticker/meldung/65602 - nur noch mal zum nachlesen.
Ja und für die Advocatos - Sony/BMG hat diesen Kopierschutz inzwischen vom Markt genommen - vermutlich weil sie sonst wegen der Schadensersatzklagen pleite gegangen wären.
 

yjnthaar

Schwabenkönig
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Moin, Moin,

Jo ich werd aus dem Kopierschutz-Gedönz auch nicht schlau. Warum sollte es denn auch logisch sein? Beispiel: Ich habe ein und den selben Film einmal auf VHS und einmal auf DVD.

Wenn ich nun hergehe und das VHS-Tape, mit welcher Apparatur auch immer, eindigitalisiere und auf DVD Brenne, ist das erlaubt.

Wenn ich das selbe mit der DVD mache, also die DVD, mit welchem Programm auch immer, auslese und brenne, ist das Umgehung von Kopierschutz.

Nuja, was ändert sich an der Sache? Nur das ich ein anderes Trägermedium, also VHS respektive DVD habe. Aber das urhebergeschütze Werk ist identisch.

Das is doch alles humbuch was die Leutz vonner Industrie dem Gesetzgeber da vordiktiert ham. o_O

Nicht missverstehen: Ich will hier niemanden zum (digitalen) Kopieren bzw. Kopierschutzumgehen animieren. Das ist nur mal ein Versuch das etwas "deutlich" dar zu stellen, was einem da wieder mal untergeschoben wird.

Salve,
Simon
 

.holger

Borowitzky
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mir ist in meinen jetzt 8 Jahren DVD sammeln nur eine DVD zerkratzt (bzw. die habe ich verliehen und zerkratzt wieder bekommen), diese DVD wurde mir kostenlos beim Hersteller umgetauscht. Fazit: Ich halte jede Form von "Sicherheitskopie" für eine Raubkopie. Keiner braucht Sicherheitskopien, ausser vielleicht von eigenen Daten, aber da muss man auch keinen Kopierschutz umgehen.
 
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