Phunky schrieb:Falls es um's Raubkopieren geschützter DVDs geht, das können sie beide nicht.
Nein, ist es nicht - wenn es ausschliesslich zu dem Zweck erfolgt, eine private Sicherungskopie anzufertigen oder ein durch Mängel nicht mehr verwendbares Werk wieder zugänglich zu machen.michast schrieb:Siehe Phunkys Beitrag. Kauf-DVDs sind kopiergeschützt und das Umgehen des Kopierschutzes ist illegal.
Die Rechtssatz-Verfassungsbeschwerde betrifft Urheberrecht. Der Beschwerdeführer wendet sich gegen das seiner Meinung nach mit den angegriffenen Vorschriften verbundene Verbot der Herstellung privater Sicherungskopien von ordnungsgemäß erworbenen, aber kopiergeschützten CDs und DVDs.
Urteil
Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Beschluss vom 25.07.2005 - 1 BvR 2182/04
(Urheberrecht - Kopierschutz - digitale Privatkopie)
Beschluss
In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde (...) gegen § 95 a Abs. 1 und 3, § 95 b Abs. 1 Nr. 6 des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 9. September 1965 i.d.F. des Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vom 10. September 2003 (BGBl I S. 1774) hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Präsidenten Papier und die Richter Steiner, Gaier gemäß § 93 b in Verbindung mit § 93 a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 25. Juli 2005 einstimmig beschlossen:
Tenor:
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Quelle und komplette Urteilsbegründung"
DAS hier hast du aber schon gelesen, oder?Phunky schrieb:Ist es doch....
So pervers das auch ist, aber das ist geltendes Recht.
Und auch genau lesen bitte.michast schrieb:Wenn, dann bitte komplett.
"Keine derartige Pflicht ist allerdings für die digitale Vervielfältigung zu privaten Zwecken normiert. ...
macbiber schrieb:Mein letztes Posting bezog sich auf den Aritkel des BVerfG - da war ich wohl zu langsam.
Na gut - jetzt haben wir ja grad noch mal die Kurve gekriegt.
Tipps für die Privatkopie werden wir also weiterhin geben dürfen![]()
Phunky schrieb:Aber nur bedingt. Den Link auf eine entsprechende Software würde ich als Foren-Betreiber eher nicht zulassen.
Und bei dem was im Internet los ist, sollte man da allgemein eher vorsichtig sein, wenn du nämlich jemanden unterstützt, der dann gewerbsmäßig... Besser man hält sich bei dem Thema zurück, würde ich meinen.
macbiber schrieb:Jemand der das gewerbsmässig macht wird meine Hilfe wohl kaum brauchen **ähm**
Ein Link zum draufklicken sollte es vielleicht nicht sein - aber wo was zu finden ist sollte schon noch erlaubt sein.
Phunky schrieb:Aber da das Internetz eine Goldgrube für erfolglose Feld- Wald- und Wiesenadvokaten geworden ist, sollte man mit so etwas vorsichtig sein.
Ich würd's nicht machen. Wenn du jemandem einen tipp zukommen lassen willst, gibt es ja auch Wege die nicht jeder mitlesen kann...
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