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Da die Frage hier schon mal kam:
Laut AGBs ist es nicht zulässig die Apple ID zu verkaufen.
Ich habe es aufgrund des kompletten Umstiegs auf Android trotzdem getan.
Wer will mich daran hindern? Wer soll das merken?
Bei eBay als Sofortkauf reingestellt, mit der Beschreibung der enthaltenen Apps - fertig wars.
Der Käufer kann alles ändern: Mailadresse, Zahlungsart, Passwort, etc.
Der Käufer war glücklich, ich habe wenigstens noch ein paar Euro für meine getätigten Käufe zurückbekommen - eine win-win-Situation.
Sicher melden sich nun wieder welche mit dem Hinweis, dass das nicht dem Recht entspräche.
Zwischen Recht und Gerechtigkeit gibt es nun mal einen Unterschied.
Ich habe etwas mit meinem Geld gekauft, was ich nicht mehr nutze. Nach meinem Gerechtigkeitsempfinden darf ich das dann weiter verkaufen.
Laut AGBs ist es nicht zulässig die Apple ID zu verkaufen.
Ich habe es aufgrund des kompletten Umstiegs auf Android trotzdem getan.
Wer will mich daran hindern? Wer soll das merken?
Bei eBay als Sofortkauf reingestellt, mit der Beschreibung der enthaltenen Apps - fertig wars.
Der Käufer kann alles ändern: Mailadresse, Zahlungsart, Passwort, etc.
Der Käufer war glücklich, ich habe wenigstens noch ein paar Euro für meine getätigten Käufe zurückbekommen - eine win-win-Situation.
Sicher melden sich nun wieder welche mit dem Hinweis, dass das nicht dem Recht entspräche.
Zwischen Recht und Gerechtigkeit gibt es nun mal einen Unterschied.
Ich habe etwas mit meinem Geld gekauft, was ich nicht mehr nutze. Nach meinem Gerechtigkeitsempfinden darf ich das dann weiter verkaufen.