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In letzter Zeit wurde hier ja immer mal wieder über das Kopieren von CDs diskutiert; anscheinend wird bald ein neues Gesetz verabschiedet:
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries will künftig das Anfertigen von Schwarzkopien prinzipiell unter Strafe stellen - auch in Bagatellfällen.
Ursprünglich war wohl geplant, Urheberrechtsverletzungen von der Strafbarkeit auszunehmen, wenn nur wenige Kopien angefertigt wurden und es nur um den privaten Gebrauch geht. Allerdings ist die Bagatellklausel im neuesten Gesetzesentwurf, der heute im Bundeskabinett verabschiedet werden soll, nicht mehr enthalten.
Bisher gilt im Urheberrecht der Grundsatz, dass Kopien für den privaten Gebrauch erlaubt sind. Dafür wird beim Kauf von Vervielfältigungsgeräten und -medien auch automatisch eine Gebühr erhoben, die an die Rechteinhaber ausgeschüttet wird. Dabei soll es nach dem Gesetzesentwurf im Prinzip auch bleiben. Doch obwohl der Verbraucher die Gebühren weiter bezahlen muss, dürfen die Rechteinhaber gleichzeitig Privatkopien durch technische Kopierschutzmaßnahmen verhindern. Deren Umgehung ist auch strafbar, eine legale Privatkopie dann faktisch unmöglich.
Eine automatische Bestrafung erfolgt damit aber nicht. Die Staatsanwaltschaft hat die Möglichkeit, Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen - wie beruhigend!
Näheres unter http://www.handelsblatt.com/pshb?fn=tt&sfn=go&id=1212259
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries will künftig das Anfertigen von Schwarzkopien prinzipiell unter Strafe stellen - auch in Bagatellfällen.
Ursprünglich war wohl geplant, Urheberrechtsverletzungen von der Strafbarkeit auszunehmen, wenn nur wenige Kopien angefertigt wurden und es nur um den privaten Gebrauch geht. Allerdings ist die Bagatellklausel im neuesten Gesetzesentwurf, der heute im Bundeskabinett verabschiedet werden soll, nicht mehr enthalten.
Bisher gilt im Urheberrecht der Grundsatz, dass Kopien für den privaten Gebrauch erlaubt sind. Dafür wird beim Kauf von Vervielfältigungsgeräten und -medien auch automatisch eine Gebühr erhoben, die an die Rechteinhaber ausgeschüttet wird. Dabei soll es nach dem Gesetzesentwurf im Prinzip auch bleiben. Doch obwohl der Verbraucher die Gebühren weiter bezahlen muss, dürfen die Rechteinhaber gleichzeitig Privatkopien durch technische Kopierschutzmaßnahmen verhindern. Deren Umgehung ist auch strafbar, eine legale Privatkopie dann faktisch unmöglich.
Eine automatische Bestrafung erfolgt damit aber nicht. Die Staatsanwaltschaft hat die Möglichkeit, Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen - wie beruhigend!
Näheres unter http://www.handelsblatt.com/pshb?fn=tt&sfn=go&id=1212259