• Apfeltalk ändert einen Teil seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das Löschen von Useraccounts betreffend.
    Näheres könnt Ihr hier nachlesen: AGB-Änderung
  • Viele hassen ihn, manche schwören auf ihn, wir aber möchten unbedingt sehen, welche Bilder Ihr vor Eurem geistigen Auge bzw. vor der Linse Eures iPhone oder iPad sehen könnt, wenn Ihr dieses Wort hört oder lest. Macht mit und beteiligt Euch an unserem Frühjahrsputz ---> Klick

Wieviel Mängel bis Umtausch?!

chihan

Rheinischer Winterrambour
Registriert
05.01.06
Beiträge
917
Hallo,
wieviel Reparaturen muss ich über mich ergehen lassen bis man einen Anspruch auf ein neues Gerät hat?!

Vielleicht haben einige schon bemerkt das es bei meinem Gerät immer wieder Probleme gibt!

Danke
 

Kwoth

Kalterer Böhmer
Registriert
06.07.05
Beiträge
2.905
2 Reparaturen können erst vom Hersteller getätigt werden. Bei der dritten hast du das Recht vom Vertrag zurück zu treten. Allerdings gibt es auch hierbei gewisse Feinheiten bezüglich des Zeitpunkts bzw. der Zeitpunkte (Fehler innerhalb oder außerhalb der ersten 6 Monate).

Nenne doch deine konkrete Situation. Dann ist es einfach sowas zu beurteilen!
 

chihan

Rheinischer Winterrambour
Registriert
05.01.06
Beiträge
917
1. Reparatur: "An aus Aus Phenomen"
2. Reparatur: durch Gravis verursacht sicherlich --> Beschädigung des Topcases und daraus folgend eine beschädigung des CD Laufwerk Eingangs! Also innen waren wohl Haken zu tief reingedrückt und dadurch musste ich nochmal hin.
3. Reparatur: Neues Topcase (dieses hatte ein Fehler da die Leertaste beschädigt war) --> Neues Topcase bekommen
4. Reparatur: steht an da die linke Seite sich eindrücken lässt und dabei ein Knarschen zu bemerken ist.

Danke
 

kybdf2

Rheinischer Winterrambour
Registriert
10.02.06
Beiträge
923
Da würde ich empfehlen, den Apple Support anzurufen. Ich habe das gemacht, nachdem mein MBP vier mal bei Gravis zur Reparatur war. Ich musste ihnen nur noch die Reparaturbelege von Gravis schicken und danach habe ich ein neues MBP (sogar schon den Nachfolger mit Core 2 Duo) bekommen. Siehe auch meinen Thread zu dem Thema:
http://www.apfeltalk.de/forum/erfahrungen-apple-support-t55412.html
 

Ghostwriter

Gast
Gilt das eigentlich auch wenn ich das MB bei Gravis anstatt im Apple Store gekauft habe? Ich meine, kann ich mich dann auch an Apple Care wenden, oder sagen die mir dann nur: "Gehen Sie dorthin wo Sie es gekauft haben"?
 

Kwoth

Kalterer Böhmer
Registriert
06.07.05
Beiträge
2.905
Kurz und knapp:
Du hast 3 Reparaturen und eine weitere steht an! Beschreib die Situation Apple so wie sie ist. Mache klar, dass du vom Vertrag zurücktreten möchtest, da dich das MacBook nicht überzeugen könnte. Ich habe dann noch gesagt, dass ich auf jeden Fall weiterhin einen Mac nutzen möchte. Das kommt vielleicht ganz gut an.

Ich denke du hast gute Chancen, dass sie deins zurücknehmen!
 

chihan

Rheinischer Winterrambour
Registriert
05.01.06
Beiträge
917
danke! Werde ich dann mal versuchen
 

chihan

Rheinischer Winterrambour
Registriert
05.01.06
Beiträge
917
gibt es eine Einordung in schwere und leichte Reparaturen? Und wäre diese für ein Rücktrittsrecht relevant?

Danke
 

chihan

Rheinischer Winterrambour
Registriert
05.01.06
Beiträge
917
mir wurde gesagt das die zweite und dritte Reparatur nicht so schwer wiegend sein.
Wie kann man as beurteilen. Welcher Maßstab wird hier zu rate gezogen?
 

themoetrix

Finkenwerder Herbstprinz
Registriert
30.03.06
Beiträge
466
Hallo,

wie du schon an meiner Signatur siehst habe ich einen solchen Fall durch. Ich habe 3 defekte LogicBoards in meinem MBP gehabt. Beim 4. hatte ich das Recht auf einen kompletten Austausch des MBP. Eine andere Möglichkeit wäre die Auszahlung des gezahlten Geldes, abzüglich eines gewissen Preises für die genutzte Zeit.

edit: mir wurde gesagt, das es sich um "major case" reperaturen handeln muss -> soll heißen: LogicBoard oder TFT, aber das weiß ich nicht genau!
 

chihan

Rheinischer Winterrambour
Registriert
05.01.06
Beiträge
917
Tjo...
...mal sehen was raus kommt. Habe eine eMail bekommen in der steht das Sie nur eine Reparatur als schwerwiegend ansehen. Sie haben mir eine Notebook Tasche angeboten *tzz*!

Naja habe jetzt zurück geschrieben mal sehen was morgen so kommt. Ansonsten werde ich mich mal schlau machen bei den § Menschen!

So Longg
 

Deus X. Machina

Gast
Grundsätzlich kann ich sagen, dass wir von MC Shark ein Gerät ab einem starken Mangel (Lüfter ist laut etc.) schon zurücknehmen. Andere Shops handeln hier anders, aber normalerweise kannst du ja 14 Tage nach Kauf bedingungslos vom Kauf zurücktreten.
 

notranked

Melrose
Registriert
07.05.06
Beiträge
2.493
nja eigentlich ist das mit den 2 fehlgeschlagenen Reparaturen und einer erneuten so geregelt. erst wenn 2 mal das gleiche teil ohne erfolg ausgetauscht wurde und eine dritte Reparatur wegen dem gleichen teil ansteht besteht recht auf ein komplett neues gerät. aber manchmal sind die service menschen so gütig und machen dies obwohl es nicht das gleiche teil ist (so in meinem fall)

in meinem fall (handy) war das so:
1 Reparatur (Staub unterm Display)
2 Reparatur (Staub unterm Display)
3 Reparatur wegen defekten Lautsprecher
als die 3. Reparatur anstand, hat der service gemeint, ich dürfte ein neugerät aussuchen, sofern der fehler nachvollzogen werden kann. für die zeit bekam ich ein leihgerät. nach einer woche wurde ich kontaktiert und ich dufte mir ein neues handy aussuchen. dies läuft nun tadellos.
fragt man sich, warum nicht gleich so?
 

SirTobiTobsen

Zabergäurenette
Registriert
20.01.07
Beiträge
613
da in allen foren auf derartige fragen immer x-laien-jursitische meinungen und x-geschichten als antwort folgen, würde ich dir einfach folgendes raten: einfach zunächst mal apple fragen, also sachlich situation schildern. hast du ja gemacht.
ein weiteres sehr gutes mittel um in derartigen fällen seine wirklichen möglichkeiten in erfahrung zu bringen sind die, immer etwas unterschätzen, verbraucherzentralen.
naja und dann gibt es ja noch die kollegen herren anwälte. (kosten kann man ja frei verhandeln).

viel erfolg!
 

Deus X. Machina

Gast
Hallo? Ich bin zufälliger Weise vom MC Shark Store (wir sind autorisierter Apple-Reseller!). Und daher kann ich hier auch Urteilen, wie das Ganze dann vom anderen angenommen wird, steht auf einem anderen Blatt.
 

SirTobiTobsen

Zabergäurenette
Registriert
20.01.07
Beiträge
613
dann mal vom gesetz her: bevor ich das mühselig selbst zusammenfasse lass ich mal die jungs vom ARD/SWR (quelle) zu wort kommen um klarheit zu schaffen... natürlich ohne gewähr:-*

Die Verkäufer müssen für zwei Jahre Gewähr dafür leisten, dass eine gekaufte Sache frei von Mängeln ist. Das bedeutet, dass der Verkäufer 24 Monate dafür einstehen muss, dass die gekaufte Sache fehlerfrei ist. Früher galt hier lediglich eine Sechs-Monats-Frist. Ein Mangel kann etwa vorliegen, wenn beim neuen Auto nach 14 Monaten der Blinker nicht mehr funktioniert. Oder der Eierkocher nach acht Monaten seinen Geist aufgibt. Und auch, wenn bei der neuen Winterjacke nach drei Monaten der Reißverschluss kaputt geht.

Der Kunde reklamiert
Der Käufer kann nun vom Verkäufer verlangen, dass dieser den Mangel beseitigt. Dies kann auf zweierlei Art geschehen. Entweder der Händler liefert die gleiche Sache nochmals, nun fehlerfrei. Oder er repariert die Sache.
Die Kosten für Transport, Arbeitsleistung und Materialien muss der Verkäufer tragen.
Die Reparatur muss innerhalb einer zumutbaren Frist geschehen. Was zumutbar ist, ist im Gesetz nicht genau definiert. Aber bei einem Computer beispielsweise, sollte eine Reparatur in ungefähr zwei Wochen über die Bühne gehen. Verzögert sich eine Reparatur unzumutbar, kann der Kunde dem Händler eine Frist setzen, verstreicht diese, kann er vom Vertrag zurücktreten.
Die gekaufte Sache entpuppt sich als "Montagsproduktion"
Wenn eine Reparatur zweimal scheitert oder die Ersatzlieferung nicht klappt, können Sie vom Vertrag zurücktreten. Allerdings gibt es hier verschiedene Dinge zu beachten und zu bedenken. Zunächst ist ein solcher Rücktritt nicht wegen eines geringfügigen Mangels möglich. So steht ihnen ein Rücktrittsrecht nicht zu, wenn beim neuen Auto der Aschenbecher quietscht. Wenn dagegen der 14 Monate Computer auch nach diversen Reparaturversuchen der Firma immer wieder abstürzt, dann können Sie vom Vertrag zurücktreten. Rücktritt vom Vertag bedeutet: Der Käufer gibt die gekaufte Sache zurück und erhält dann sein Geld zurück.
Allerdings darf Ihnen der Händler ein Entgelt für die Nutzung der Sache in Rechnung stellen. Wenn sie einen Computer nach 14 Monaten zurückgeben, dann kann der Verkäufer von ihnen eine Nutzungsentschädigung für die Zeit verlangen, in der sie das Gerät benutzt haben, natürlich nur für die Zeit als der Computer auch wirklich funktionierte.
Und wer beweist den Schaden?
24 Monate Gewährleistung – dies hört sich für den Verbraucher besser an, als es tatsächlich ist. Denn wirklich gut ist die Rechtsstellung des Kunden nur in den ersten sechs Monaten. Denn in diesen sechs Monaten nach der Übergabe muss der Kunde nicht beweisen, dass die Sache fehlerhaft war, als der Verkäufer sie übergeben hat. Die Beweislast, so nennen dies die Juristen, hat der Verkäufer. Wenn der Verkäufer nun die Behauptung aufstellt, dass die Sache bei der Übergabe tipptopp war und erst der unsachgemäße Gebrauch durch den Kunden zum Schaden geführt hat, dann hat der Verkäufer schlechte Karten. Denn der Verkäufer muss beweisen, dass seine Behauptung zutrifft.
Diese Regelung gilt nur für Käufe von Privaten bei einem Unternehmer, d.h. nicht bei Käufen von privat.
Die Situation ändert sich nach mehr als sechs Monaten. Nun muss der Käufer den Beweis erbringen, dass der Schaden schon beim Kauf vorlag. Dies erschwert die Durchsetzung der Rechte ungemein, denn einem Käufer wird es beispielsweise kaum möglich sein zu beweisen, dass bei einem kaputten 19 Monate alten Mobiltelefon ein Mangel besteht, der schon beim Kauf vorgelegen hat.
Achtung: Regelungen gelten auch für gebrauchte Waren
Auch für den Kauf von gebrauchten Sachen muss der Verkäufer zwei Jahre Gewähr leisten. Allerdings kann der Verkäufer hier die Frist auf ein Jahr verkürzen, wenn er dies mit dem Käufer vereinbart.
Beim Kauf von privat an privat kann diese Haftung sogar ganz ausgeschlossen werden, wenn man dies im Vertrag vereinbart. Wo ist eigentlich der Unterschied zur Garantie?
Das Recht, das eine Sache mängelfrei ist, steht dem Verbraucher gesetzlich zu. Der Verkäufer ist also durch Gesetz verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die gekaufte Sache fehlerfrei ist.
Wenn der Verkäufer dem Käufer eine Garantie gibt, so tut er dies freiwillig. Dies ist schön für den Kunden, denn er bekommt zusätzliche Rechte eingeräumt.
Allerdings kann dies auch zu Irritationen führen. Wenn der Verkäufer Ihnen sagt, dass die sechsmonatige Garantie abgelaufen sei und er nichts mehr für Sie tun könne, ist dies schlicht falsch. Denn, wie gesagt, der Verkäufer haftet grundsätzlich 24 Monate - per Gesetz.
 

SirTobiTobsen

Zabergäurenette
Registriert
20.01.07
Beiträge
613
Hallo? Ich bin zufälliger Weise vom MC Shark Store (wir sind autorisierter Apple-Reseller!). Und daher kann ich hier auch Urteilen, wie das Ganze dann vom anderen angenommen wird, steht auf einem anderen Blatt.

hallo! 1. weiß ich das ja nicht 2. kenne ich keinen mc sonstwas und 3. ist das ja auch egal, weil das gesetz zunächst einmal grundlegend für alle ist.

4. wollte ich die kompetenz eines mc shark store mitarbeiters auch nicht angreifen...