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Wie kommt man an ein fehlerfreies MacBook Pro?

timadler

Carola
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Hey zusammen!

Wir viele andere, habe ich ein MacBook Pro bestellt und auch vor ca. 1,5 Wochen erhalten. Nachdem es das bekannte nervige fiepen von sich gab und einen Pixelfehler mitten im Bild hatte (volle Helligkeit), da habe ich mich entschlossen, es über den Händler per DOA an Apple zurückzugeben und entsprechend mein Geld wiederzubekommen.

Eigentlich möchte ich aber dennoch ein MacBook Pro haben. Ich bin nur nicht bereit mich in eine Umtausch-Austausch-Neues Schlange zu begeben und alle zwei Wochen wieder hinzurennen.

Wie kommt man an ein fehlerfreies MacBook? Kann doch nicht sein sowas. Mein aktuelles ACER Extensa zumindest hat all diese Fehler nicht, und ist bei weitem erträglicher als ein MBP (zumindest in dem "üblichen" Zustand des MBP).

Gruß, Tim
 

Bonobo

Nathusius Taubenapfel
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Wie "per DOA" zurueckgeben? "Dead on arrival" war's ja anscheinend nicht. Rueckgabe scheint mir hoechstens ueber das 14taegige Rueckgaberecht bei Internetbestellung moeglich.
 

.holger

Borowitzky
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(dieser Beitrag hat sich nachdem ein anderer User wegen Spam gelöscht wurde erledigt)
 
Zuletzt bearbeitet:

timadler

Carola
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Wie gesagt, ich HABE es bereits als DOA zurückgegeben! Wäre für produktive Antworten recht dankbar!
 

Bonobo

Nathusius Taubenapfel
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OK, Du hast's also schon als DOA zurueckgegeben. Zu meinem Verstaendnis frage ich aber nochmal genauer: Der Haendler hat mitgespielt? Du hast Dein Geld schon zurueckerhalten? Mich interessiert das deshalb, weil's halt "nur" das Pfeifen und der eine kaputte Pixel sind, die Du als Gruende dafuer nennst ... ich glaube, man muss normalerweise einige kaputte Pixel in Kauf nehmen.


Mein MBP ist naemlich schon unterwegs zu mir, und ich habe fuerchterlichen Horror vor kaputten Pixeln ... :eek:


p.s.: Momos Beitrag ist gemeldet ...
 

andi*h

Gast
hi tom,
Bonobo schrieb:
[...]Mein MBP ist naemlich schon unterwegs zu mir, und ich habe fuerchterlichen Horror vor kaputten Pixeln ... :eek:[...]
dann ist's doch eh egal...da zieht ja dann das fernabsatzgesetz, auch wenn nur ein fingerabdruck auf'm display wär ;)

lg, andi
 

Bonobo

Nathusius Taubenapfel
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Naja -- aber wie oft kann ich denn ein Geraet auf diese Weise beim Haendler zurueckgeben und ein Neues bestellen? Letztlich kann man die Frage des OP ja auf dieses Thema erweitern.
 

jensche

Korbinians Apfel
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du kannst mit dem 14tägigen Rückgaberecht, so oft du willst das Gerät umtauschen, bis es passt. bei mir war das auch so. ich habe mein Gerät wegen einem defekten subpixel zurückgegeben, aber eben mit dem 14tägigen recht kannst du es umtauschen ohne gründe. Darum bestelle ich Geräte nur bei Apple online. der händler schickt das gerät vielfach in die Reparatur, obwohl man ja ein neues Gerät will.

zudem kommst du nicht auf eine Warteliste bei apple. Die "Replacements" bei apple haben 1. Priorität. da bist du sogar vor neubestellern....
 

timadler

Carola
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Ich musste meinen Händler etwas belabern, damit er das macht. Aber letztendlich haben wir uns darauf geeinigt. Mein Geld habe ich noch nicht zurück, weil das angeblich 2 Wochen dauert.

Grundsätzlich weiss ich das wegen den kaputten Pixeln. Aber das mit dem Fiepen ging ja nun so gar nicht!
 

leo

Tydemans Early Worcester
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Ich weiß auch, dass das mit den Pixeln so ist. Aber mich würde sowas wahnsinnig stören. Egal ob das jetzt ein billigteil oder von Apple ist.
Mein Bruder hat auf einem 19" ein rotes Pixelchen und das nervt dermaßen, dass ich den nicht behalten hätte, auch wenn er von Aldi und günstig war. (Die hätten ihn aber umgetausch....)
 

pepi

Cellini
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jensche schrieb:
Der Händler schickt das gerät vielfach in die Reparatur, obwohl man ja ein neues Gerät will.
Der Händler ist in dem Fall rechtlich gesehen auch die arme Sau. Er wird vom Gesetzgeber gezwungen die Kosten für einen Austausch zu übernehmen für einen Produktdefekt den er nicht beeinflussen oder verhindern kann. Ein einmaliger Austausch eines Gerätes kostet meist bereits mehr als Marge auf den Verkauf ist.

Ein DOA war das übrigens nicht, sondern Good-Will Deines Händlers. DOA gibts nämlich nur innerhalb von 3 Tagen ab Kauf wenn ein die Funktionsweise des Gerätes beeinträchtigender Defekt vorliegt. zB startet garnicht, oder Display ist finster. Dies betrifft einen DOA wie er von Apple und einem Händler/Distributor gemäß den Verträgen mit Apple handzuhaben ist. Wie ein Händler das gegenüber seinen Kunden bezeichnet oder handhabt ist davon völlig unabhängig.

Sollte ein Händler einen DOA bei Apple anmelden, dann dauert das locker mal 2-8 Wochen bis das Ersatzgerät da ist. Der muß nämlich zuerst einschicken und bekommt dann das (bereits lange bezahlte) Ersatzgerät zurück. Das Defekte Ding zu einem Service Center zu schicken und dort reparieren zu lassen ist sowohl im Rahmen der Garantie problemlos möglich und in so gut wie allen Fällen um ein vielfaches schneller.
Manche Händler haben auch ein eigenes Service Center und können sowas gleich im Haus erledigen.

Ein neues Gerät "wollen" kannst Du natürlich, rechtlichen Anspruch hast Du erst wenn es in den Bereich der Wandlung geht. Also nachdem das Gerät mindestens drei mal erfolglos repariert werden sollte. Die meisten Händler wickeln das selbst ab indem sie Dein Gerät nach Möglichkeit auf eigene Kosten austauschen und die Reparaturabwicklung auch selbst machen. Das ist für beide Seiten einfacher, schneller und hat dem Kunden gegenüber auf jeden Fall besseres Karma.

@timadler
Warte mit der Anschaffung eines MacBook Pro besser noch bis Jahresende wenn die erste komplette Modellrevision da ist. Ansonsten wirst Du immer so lange nach einem Problem mit dem Gerät suchen bis Du auch eines gefunden hast und damit unglücklich sein.
 

jensche

Korbinians Apfel
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27.10.04
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6.950
pepi schrieb:
Der Händler ist in dem Fall rechtlich gesehen auch die arme Sau. Er wird vom Gesetzgeber gezwungen die Kosten für einen Austausch zu übernehmen für einen Produktdefekt den er nicht beeinflussen oder verhindern kann. Ein einmaliger Austausch eines Gerätes kostet meist bereits mehr als Marge auf den Verkauf ist.

Ein DOA war das übrigens nicht, sondern Good-Will Deines Händlers. DOA gibts nämlich nur innerhalb von 3 Tagen ab Kauf wenn ein die Funktionsweise des Gerätes beeinträchtigender Defekt vorliegt. zB startet garnicht, oder Display ist finster. Dies betrifft einen DOA wie er von Apple und einem Händler/Distributor gemäß den Verträgen mit Apple handzuhaben ist. Wie ein Händler das gegenüber seinen Kunden bezeichnet oder handhabt ist davon völlig unabhängig.

Sollte ein Händler einen DOA bei Apple anmelden, dann dauert das locker mal 2-8 Wochen bis das Ersatzgerät da ist. Der muß nämlich zuerst einschicken und bekommt dann das (bereits lange bezahlte) Ersatzgerät zurück. Das Defekte Ding zu einem Service Center zu schicken und dort reparieren zu lassen ist sowohl im Rahmen der Garantie problemlos möglich und in so gut wie allen Fällen um ein vielfaches schneller.
Manche Händler haben auch ein eigenes Service Center und können sowas gleich im Haus erledigen.

Ein neues Gerät "wollen" kannst Du natürlich, rechtlichen Anspruch hast Du erst wenn es in den Bereich der Wandlung geht. Also nachdem das Gerät mindestens drei mal erfolglos repariert werden sollte. Die meisten Händler wickeln das selbst ab indem sie Dein Gerät nach Möglichkeit auf eigene Kosten austauschen und die Reparaturabwicklung auch selbst machen. Das ist für beide Seiten einfacher, schneller und hat dem Kunden gegenüber auf jeden Fall besseres Karma.

@timadler
Warte mit der Anschaffung eines MacBook Pro besser noch bis Jahresende wenn die erste komplette Modellrevision da ist. Ansonsten wirst Du immer so lange nach einem Problem mit dem Gerät suchen bis Du auch eines gefunden hast und damit unglücklich sein.


Laut Garantie hast du anrecht auf ein Fehlerfreies Produkt. D.h. Rechtlich darfst du bis Ende der Garantiezeit, bei einem Garantie ein neues Gerät verlangen. Ohne Reparatur.

Wer sein Gerät reparieren lässt ist selber schuld. Darum kauf die das Gerät immer online. dann hast du immer das 14tägige Rückgaberecht, dann kannst du testen wenns nicht ok ist ohne Kommentar zurückgeben, oder ein neues verlangen....

Vergisst die Händler....(bei denen dauerts meistens viel länger, zweites sind die meistens Arrogant, dritten haben die keine ahnung....)
 

civi

Gast
Die einzige Möglichkeit die ich sehe, wie man zumindest anfängliche Pixelfehler und die bekannten Probleme ausschließen kann ist es, sich den zu kaufenden Rechner vor dem Kauf vorführen zu lassen und selbst zu testen.
 

pepi

Cellini
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Vorab: Ich bin kein Jurist, kenne jedoch die Abwicklungsmodalitäten mit Apple seit vielen Jahren aus erster Hand. Das was sein müßte oder man gerne hätte ist in der Realität nicht immer der beste Weg. (zB. DOA vs. Reparatur)

Nimm doch mal die beigepackten Unterlagen Deines PowerMac oder Deines PowerBooks her und sieh nach was bei den Garantiebestimmungen steht. Es obliegt dem Hersteller nach eigenem Ermessen das Gerät durch Tausch oder durch Reparatur in den korrekten Funktionsfähigen Zustand zu bringen. Erst wenn eine Reparatur nicht möglich ist müßte es ausgetauscht werden.

Artikel zur Mängelhaftung beim JuraWiki. Bitte zu beachten, daß diese Infos nur für Deutschland gelten!
Gruß Pepi