Wahl 2005 Thema: Zweitstimme

Schomo

Zehendlieber
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Da ich ehrlicherweise nicht so genau wusste (peinlich genug) was die Zweitstimme wirklich bedeutet habe ich, da es wie immer eine wichtige Wahl ist folgenden Link für euch: Wahlrecht.de

Ich hoffe ihr kennt euch schon aus. Ich war ehrlich ziemlich blank und wusste nur das diese Stimme ziemlich wichtig ist.

Gruß Schomo
 

macbiber

Gast
Ja - ganz simpel ausgedrückt die Zweitstimme ist entscheidend !
 

Schomo

Zehendlieber
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Nur ganz so simpel ist es nicht. Es hängt mit den Überhangmandaten zusammen. Deswegen mein Posting, was ich ehrlicherweise nicht wusste.

Gruß Schomo
 

tjp

Altgelds Küchenapfel
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Das dort geschriebene ist nur für die Bundestagswahl gültig, da bei ihr es zwar Überhangmandate, aber keine Ausgleichsmandate gibt. Viel interessanter finde ich im Zusammenhang mit der Zweitstimme, daß sie ggf. gar nicht zählt, siehe Spiegel Artikel http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,373883,00.html.
 
Zuletzt bearbeitet:

JGmerek

Boskop
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Hi,

naja, dass die Zeitstimme nicht zählt, kann man so nicht stehen lassen. Es sei denn Sie wäre ungültig.

Zweitstimme und Erststimme stehen in einem komplizierten Verhältnis zu einander. Mit der Erststimme wählt man eigentlich keine Partei, sondern immmer eine Person, manchmal auch, wenn man nicht den Wahlzettel liest und entsprechend markiert, ist es jemand von der jeweiligen Liste. Aber grundsätzlich werden immer Personen in den Bundestag gewählt. Man kann auch ganz unabhängig der Listen einzelne Personen ankreuzen. Alles nähere dazu steht dann auf dem Wahlzettel.

Die Zweitstimme gibt man dann einer Partei. Wenn es zwischen direkt gewählten Personen und Prozenten zu Verschiebungen kommt, gibt es Überhangmandate.

Der Link ist wirklich sehr gut für alle, die sich dafür interessieren.

LG
Jens
 

tjp

Altgelds Küchenapfel
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JGmerek schrieb:
Hi,

naja, dass die Zeitstimme nicht zählt, kann man so nicht stehen lassen.

Unter Umständen zählt sich nicht, hat also keine oder eine negative Auswirkung. Man kann bei der Bundestagswahl richtig wüste Gedankenexperimente machen. Etwa Partei A gewinnt alle Direktmandate (es waren oder sind noch 600), und bekommt 1/3 aller Zweitstimmen, macht 200 reguläre Mandate und 400 Überhangmandate, die andere Partei B bekommt 2/3 der Stimmen, macht 400 reguläre Mandate, aber kein einziges Überhandmandat. Und das Ergebnis Partei A hätte mit 600 zu 400 Mandaten eine deutliche Mehrheit im Parlament.

Bei einigen Landtagswahlen würde mit Ausgleichsmandaten das Verhältnis der Zweitstimmen wiederhergestellt.
 

macbiber

Gast
Schomo schrieb:
Nur ganz so simpel ist es nicht. Es hängt mit den Überhangmandaten zusammen. Deswegen mein Posting, was ich ehrlicherweise nicht wusste.

Gruß Schomo

Ja stimmt - hab es grad noch mal gelesen - und kann es fast nicht glauben....


Da frag ich mich warum man nicht das d'Hondtsche Sitzverteilungsverfahren nimmt.

 

Schomo

Zehendlieber
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4.118
<Idiotenfrage>Was ist denn das?</Idiotenfrage>

Gruß Schomo
 

macbiber

Gast
Schomo schrieb:
<Idiotenfrage>Was ist denn das?</Idiotenfrage>

Gruß Schomo

Nix Idiotenfrage :)
Es ist tatsächlich kompliziert - es ganz gerecht zu machen ist sehr schwer.
Jedes Verfahren hat so seine Problemchen...

Trotzdem denk ich kann man sagen, daß es auf die Zweitstimme ankommt.
Die FDP hat ja in den vergangenen Jahren auch immer ganz Schlitzohrig damit geworben ihr "nur" die Zweitstimme zu geben.

Einfach und schnell
http://www.bundeswahlleiter.de/wahlen/abc/d/td1.htm

sehr ausführlich - und gut wie so oft
http://de.wikipedia.org/wiki/H%C3%B6chstzahlverfahren_nach_d'Hondt
http://de.wikipedia.org/wiki/Hare-Niemeyer