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Und aufs Neue! "iBook aus den USA"

Kinzui

Gast
Guten Abend!
Ich befinde mich zurzeit in den USA und benoetige oder besser gesagt brauche nun doch einen Mobile PC! Dabei faellt meine Wahl naruerlich af ein MAC iBook... Mein Problem ist jetzt: ist es besser in den USA zu kaufen und es mit nach hause zunehmen oder es in Deutschland kaufen zu lassen und nach Amerika schicken zu lassen! Ich denke beiderseits wuerden steuern anfallen aber die steuern deutscher Seote koennten sich leich umgehen lassen (bei der Einfuhr)! Da ich mich mit Mac bzw Apple (wird mein erstes sein) und Steuern nich so auskenne wuerde uch um eure Hilfe bitten da ich mir nicht sicher bin ob sich eine amerikanische tastatur gegen den Preisvorteil lohnt!
Also bitte helft mir!
Dankeschoen im vorraus!:)
 

Leisler

Gast
Hi.
Ich habe mich in einer aehnlichen Situation befunden - ich bin in Canada.
beim normalen Schreiben gewoehnt man sich sehr schnell daran, dass man keine Umlaute hat und auch wo die Satz- und Sonderzeichen sind hat man schnell raus. Wenn du mal Umlaute brauchst ist es einfach, die Tastatur auf 'deutsch' umzustellen. Dann musst Du allerdings wissen, wo welches Zeichen ist, sonst wirds nervig...
Ich komme in 2 Wochen wieder nach Deutschland und werde mir eine externe Tastatur kaufen, mit der ich dann normalerweise schreibe und lasse die amerikanische Tastatur im iBook.
es ist aber auch nicht soo teuer (mal bei eBay gucken...), sich eine deutsch iBooktastatur einzubauen.
Der Einbau ist kinderleicht.

Mein Tipp: Kauf Dir Dein iBook so schnell es geht, Du wirst viel Freude daran haben!
Gruesse, Leisler
 

llothar

Gast
Kommt drauf an.

Wenn du in VSA Steuerfrei einkaufen kannst (glaube in NYC geht das und in einigen Hill Billy Staaten), kann es sich lohnen. Wenn du VAT Refund am Flughafen holst dann Vorsicht, hab mal in Hong Kong erlebt das die das Originalverpackt sehen und dann auch gleich einchecken wollten, also keine Chance das für die deutsche Einreise zu "optimieren".

Einfuhrsteuer auf Computer in D gibts nicht, nur Märchensteuer. Und wenn du mit einen Elektronik Karton in FRA landest hast du aber 99,9999% garantiert die Grünen im Nacken.

Und IMHO, mit 16% lohnt sich der Auslandskauf nicht wirklich.
 

Kinzui

Gast
ja aber was ist wenn ich gar keine orginalberpackung oden bedienungsaleitung dabei habe? Wo keine Beweise kann doch keine anklage sein ???

Auserdem stimmt das mit den ^ monaten ?
 

.holger

Borowitzky
Registriert
13.09.04
Beiträge
8.970
Kinzui schrieb:
ja aber was ist wenn ich gar keine orginalberpackung oden bedienungsaleitung dabei habe? Wo keine Beweise kann doch keine anklage sein ???

Auserdem stimmt das mit den ^ monaten ?
die US Tastatur? Der US STecker?

Du weisst schon, dass das Schmuggel ist (bringt glaub ich bis zu 10 Jahre gesiebte Luft), dass du der europäischen & deutschen Wirtschaft schadest (= weniger Arbeitsplätze, weniger Geld in der Kasse, mehr Armut, .....)......
 

Kinzui

Gast
ware ja blos wen das mit den 6 monaten nicht stimmt!

Und gucken die sich das genau an? Aber es waere doch moeglich das ich es schon mitgebracht habe!

Gibt es unterschiede zwischen der 12 zoll ibook tastatur un der 15.5 ?
 

llothar

Gast
Tja Kinzu mir hat einer mal beim Zoll gesagt als ich einen in D frisch gekauften für 3 Wochen spazierenführen wollte, das ich, sollte der Rechner keine Gebrauchsspuren haben und ich keine Rechnung dabei habe die Arschkarte ziehe. Sprich ich bin in der Nachweispflicht und nicht der Zoll.

Aber ohne Verpackung und Notebook in die Tasche, dazu etwas ungepfegt als Touri daherkommen, dürfte wirklich keine Probleme machen. Der Zoll will Drogen und Illegale. Alles andere geht ihm meistens am Arsch vorbei.
 

Kinzui

Gast
kann mir nun einmak einer sagen ob das mit den sechs monaten stimmt? ich habe ja vor ihn hier zu benutzten also wuerde er gebrauchsspuren haben! Das mit der verpackung usw wuerde sich ja regeln lassen!
 

.holger

Borowitzky
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13.09.04
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8.970

Kinzui

Gast
und wie seiht es aus wenn mich mir das ibook im deutschen apple store bestelle und mir nach Amerika schicken lasse ?
 

MILE

Lambertine
Registriert
05.04.04
Beiträge
698
Kinzui schrieb:
und wie seiht es aus wenn mich mir das ibook im deutschen apple store bestelle und mir nach Amerika schicken lasse ?

Das ist ja nun die schrägste Idee überhaupt...!! :-D

Wo soll denn da noch irgendein (Preis-)Vorteil sein...?!? Ganz davon abgesehen, dass der deutsche Apple-Store sicher nicht in die USA liefern würde...

.:: MILE ::.
 

messia04

Prinzenapfel
Registriert
30.06.04
Beiträge
544
Ich weiß garnicht was in diesem Fall, ich betone in diesem Fall, mit dem Zoll für Probleme auftreten sollen.
IMHO will KINZUI sein iBook in Amerika benutzen. Er lebt ja auch dort und benutzt ihn auch dort. Und wenn er halt nach 3 oder 6 Monaten ... oder auch nach 2 Wochen von mir aus ... wieder zurück nach Deutschland fährt darf er das wohl. Es gibt ja kein Verbot mit einem ausländischen iBook durch die Gegend zu reisen (mal jetzt ganz simpel ausgedrückt)...
 

Kinzui

Gast
genau so sehe ich es ja auch! die idee mit von deutschland nach amerika ist ja nur weil ich einen laptop brauche aber nich 2 mal steuern bezahlen will! Auserdem will ich eigentlich auch nich extra nochmal versandkosten bezahlen! Ich meine ich bezahle ja die steurn hier (in amerika) fuer das ibook also warum soll ich dann nochmal in deutschland blechen! das ist schrott ich will doch keinen abziehen!
 

Kinzui

Gast
um die ganze sache nochmal zu wuerzen:


Die zollrechtlichen Bestimmungen für die Einfuhr von Übersiedlungsgut habe ich
nachstehend zusammengefasst:
1)
Befreit von Zöllen, Einfuhrumsatzsteuer und von etwaigen besonderen
Verbrauchsteuern ist danach unter bestimmten Voraussetzungen Übersiedlungsgut
natürlicher Personen, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz aus einem nicht zur
Europäischen Union (EU) gehörenden Land (Drittland) nach Deutschland verlegen.
2)
Übersiedlungsgut sind Waren, die zum persönlichen Gebrauch der Beteiligten oder
für ihren Haushalt bestimmt sind und die nach Art und Menge keinen
kommerziellen Zweck erkennen lassen. Dazu rechnen insbesondere neben Hausrat
(z.B. Möbel und Wäsche, Elektroartikel wie PC, Laptop, Stereoanlage etc.)
Fahrräder/ Bike und Krafträder, private Kraftfahrzeuge und deren Anhänger,
Wassersportfahrzeuge, Sportflugzeuge, sowie Haus- und Reittiere, Pflanzen. Als
Übersiedlungsgut gelten auch Haushaltsvorräte in den von einer Familie
üblicherweise als Vorrat gehaltenen Menge. Ausgeschlossen von der
Einfuhrabgabenbefreiung für Übersiedlungsgut sind Nutzfahrzeuge und gewerblich
genutzte Gegenstände, soweit es sich nicht um tragbare Instrumente für
handwerkliche oder freiberufliche Tätigkeiten handelt. Tabak, Tabakwaren und
alkoholische Erzeugnisse sind von der Abgabenfreiheit ausgeschlossen; Parfüm,
Toilettewasser und Kaffee sind dagegen im Umfang der jeweiligen Reisefreimenge
abgabenfrei.
3)
Voraussetzungen der Einfuhrabgabenbefreiung Die Einfuhrabgabenbefreiung hängt
von folgenden Voraussetzungen ab: der Beteiligte muss mindestens 12 aufeinander
folgende Monate im Drittland gewohnt haben; ein kürzeres Wohnen genügt, wenn es
nachweislich für mindestens ein Jahr geplant war; Gebrauchsgegenstände müssen
von dem Beteiligten vor der Aufgabe seines gewöhnlichen Wohnsitzes im Drittland
während einer bestimmten Mindestfrist (in der Regel 6 Monate) benutzt worden
sein und 12 Monate nach der Einfuhr zu den gleichen Zwecken weiter benutzt
werden (bei Veräußerung oder Gebrauchsüberlassung innerhalb der 12-Monats-Frist
entstehen die Einfuhrabgaben!); Das Übersiedlungsgut muss innerhalb von 12
Monaten nach Wohnsitznahme in Deutschland einer Zollstelle zur Überführung in
den freien Verkehr angemeldet werden (s. auch Nr. 4 letzter Satz); diese Frist
gilt auch bei Einfuhr in Teilsendungen.
4)
Nachweise: Als Nachweis, dass die Voraussetzungen der Einfuhrabgabenfreiheit
für Übersiedlungsgut vorliegen, genügen im Regelfall: eine Bescheinigung (z.B.
ein Abzugsattest) der zuständigen drittländischen Behörde, aus der hervorgeht,
wie lange der Übersiedelnde im Drittland gewohnt hat; ein Zuzugsattest
(Anmeldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt), Mietvertrag, Arbeitsvertrag oder
dgl. zum Nachweis der Wohnsitznahme in Deutschland. Bei Kraftfahrzeugen und
Sportflugzeugen ist außerdem eine Bescheinigung der zuständigen drittländischen
Behörde erforderlich, aus der hervorgeht, dass das Kraftfahrzeug oder
Sportflugzeug in dem betreffenden Land auf den Namen des Übersiedelnden zum
Verkehr zugelassen war.
5)
Sonderfälle
In Sonderfällen kann Übersiedlungsgut vor der Übersiedlung einfuhrabgabenfrei
eingeführt werden, z.B. wenn die Übersiedlung nahe bevorsteht oder wenn die
Rückkehr nach wechselndem Drittlandsaufenthalt später erfolgen soll und diese
Umstände der betreffenden deutschen Zollstelle glaubhaft gemacht werden.
Auskünfte erteilen die Zollstellen.
Ggf. wird die Zollstelle die Abfertigung als Übersiedlungsgut von der Leistung
einer Sicherheit abhängig machen.
Diese Möglichkeit besteht auch, wenn Unterlagen (z.B. Anmeldebescheinigung) bei
der Einfuhrabfertigung noch nicht vorliegen.
Die Aufstellung des Übersiedlungsgutes muss vollständig sein; es ist nicht
hinreichend nur bestimmte hochwertige Waren aufzulisten.
Für die Zollanmeldung von Übersiedlungsgut zum freien Verkehr ist in
Deutschland ein besonderer Vordruck erforderlich, der bei den Zollstellen oder
im Vordruckhandel erhältlich (Vordruck 0350 "Zollanmeldung für die Abfertigung
von Übersiedlungsgut") und über die Internetseite http://www.zoll.de/>
Vorschriften und Vordrucke > Formularcenter > Zölle
als pdf-Datei abrufbar ist.

Weitere Informationen speziell zu Übersiedlungsgut finden Sie wie folgt:
http://www.zoll.de/ > Zoll und Steuern > Zölle > Überführung in den freien
Verkehr > Zollbefreiungen > Befreiungen nach Gemeinschaftsrecht >
Zollbefreiungen nach der ZollbefreiungsVO > Übersiedlungsgut
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/f0_freier_verkehr/d0_zollfr_vzb
/b1_befr_gemrecht/a1_zollbefrvo/h0_uebersiedlungsgut/index.html

Sofern die Voraussetzungen für eine abgabenfreie Einfuhr (z.B. als
Übersiedlungsgut) nicht vorliegen, müssen Sie mit einem Einfuhrumsatzsteuersatz
von 16 % für den Laptop kalkulieren.

So ich denke mal das ich also rein rechtlich zahlen muesste! Es sei denn ich falle unter eine sonder Regelung oder? Wenn ich mit meiner Uebersetzung ins normal Deutsch nicht richtig liegen sollte koennte mich bitte jemand berichtigen ?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

llothar

Gast
Korrekt gefunden.

Das mit dem Lebensschwerpunkt dort haben ist u.U. der Knackpunkt, ich kann das jedenfalls nicht benutzen da ich immer noch offiziell in Berlin gemeldet bin (Erstwohnsitz) und damit fällt das alles flach. Ich lese im OP auch nur das da jemand ein iBook kaufen will und dann (auch wegen dem besseren Preis nach D zurücknehmen will).

In dem Fall fällt halt Märchensteuer an, wenn du im Ausland keinen VAT Refund kriegst, zahlste halt 2x Steuer, Pech, so ist es auf der Welt. Wie lange die Frist bei bei einfachem Einkauf ist weiss ich ehrlich gesagt nicht, vermute aber mal das sie länger als 6 Monate ist (12 Monate).

Das schlimmste was hier passieren kann ist das er nochmal 16% abdrücken muss (+ Strafe wenn man es halt nicht deklariert aber trotzdem einführt und sich dabei erwischen lässt).

Ach ja wenn beruflich benutzt, denke lieber gar nicht dran den jemals Steuertechnisch abschreiben zu wollen, dazu brauchst Du dann Einfuhrpapiere.
 

Artemis

Gast
Hallo,

Du hast doch bestimmt kontakt zu U.S. Amerikanern. Dann soll eben einer das Book für Dich kaufen und veräussert es dann Dir privat. Das kann man ja schriftlich machen. In diesem Moment
hast Du ja was gebrauchtes gekauft, dann dürfte das nicht so problematisch sein. Wenn die beim Zoll Dich fragen, kannst Du ja sagen, dass das gar nicht Dein Notebook ist sondern dass es Dir von einem Freund ausgeliehen wurde. Wenn die das prüfen wollen, können Sie Deinem "Käufer" ja anrufen, der wirds dann bestätigen. (Den Stress geben die sich gar nicht, die haben andere Probleme und wenn doch kanst Du es ja wie oben erklären).

Mach Dir keinen Kopf, sondern kauf das Book.

Beste Grüsse Artemis
 

Kinzui

Gast
das ist auch wiederum ne gute idee! Ich frage mich wirklich ob die sich das so genau angucken das die feststellen das es eine amerikanische tastatur ist? Weil den stecker koennen sie ja nicht finden weil ich den ja dann im normalen Gepaeck fuehren wuerde und nicht im hangepaeck auserdem koennte ich den stecker austauschen da ich einen iPod besitze!!!
 

AmishBit

Gast
und dann sagen die vom zoll : "Na, dann zeigen Sie uns doch mal die Rechnung..." .
Obwohl, wenn du es gut verstaust geht es. hab mal eine sony psp aus den usa ge.... in die usa mitgebracht und wieder raus *g* ;) . in der hosentasche. keiner hat irgendwas gesagt. also kauf dir noch ne tasche, und schieb nch ein paar dateien auf den schreibtisch, dann geht es.
 

Kinzui

Gast
ja das sehe ich genauso! ich habe mir das ja auch so gedacht das ich dann garkeine papiere vom ibook dabei habe! das sieht dann so aus als wie ich es schon gehabt habe!

ne schmucke tasche und dan laeuft das schon!;)
 

llothar

Gast
@Kinzui:
Nochmal, du hast es anscheinend immer noch nicht verstanden:

Du bist in der __BEWEISPFLICHT__, d.h. keine Papiere zu haben hilft dem Zoll, nicht dir.

Und auch auf neuwertige Gebrauchtwaren fällt Mehrwertsteuer an! Sonst würde ja jeder den Weg über einen Zwischenhändler gehen. Es geht um das Alter des Geräts nicht durch wieviele Hände es schon gegangen ist.